Widerruf und Versandkosten

21. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Widerruf und Versandkosten

Hallo,
letztens habe ich auf Ebay von einem Händler ein Möbelstück gekauft. Die Versandkosten betrugen 65€ für die Hinsendung. Dafür wurde eine Spedition beauftragt. Wegen qualitativer und optischer Mängel ging ich in den Widerruf.

Der Händler akzeptierte, will mir aber die Versandkosten nicht zurückerstatten und legt mir weitere 100€ Rücksendekosten auf.

In seinen AGBs steht, dass ich die Versandkosten zu tragen habe. Allerdings hab ich das mal anders gelernt...

Abgeholt wurde die Ware immer noch nicht.

Die Begründung, weshalb ich zu zahlen habe:

"Die Kosten unseres Spediteurs belaufen sich auf ca. 100,- Euro,
die sich durch die Lieferung von einem Privathaushalt zu uns in die Firma ergeben und nicht wie bei einer
Neubestellung von unserem Lager zum Kunden.

Dieses werden wir Ihnen in Rechnung stellen, genau wie der Transport, der zu Ihnen hingegangen ist. "

Wie kann ich dagegen vorgehen?

Bin ich überhaupt im Recht?

Danke


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Für die Rücksendung kann der VK keinen Kostenersatz fordern, §355 BGB .

Für die Hinsendung (die Lieferung an dich) ist das umstritten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Da wären noch ein paar Detailfragen:

Wurde schon Geld vom Händler erstattet? Wenn ja wieviel ?

Wann ging der Widerruf beim Händler ein?

quote:
In seinen AGBs steht, dass ich die Versandkosten zu tragen habe.

Welche Versandkosten denn genau?
Versandkosten 'Händler zu Verbraucher' oder die Versandkosten 'Verbraucher zu Händler'?




Bei den Rücksendekosten ist die Sachlage eindeutig:
Zwar kann er die 100 EUR fordern (fordern darf jeder alles auch ohne Rechtsgrundlage), hat aber keine Rechtsgrundlage hierfür.
Die Forderung würde ich daher vollumfänglich zurückweisen.
Nach § 357 Abs. 2 BGB trägt der Unternehmer Kosten und Gefahr der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe.
Egal wohin der Händler die Lieferung sich selbst schicken lässt, insofern ist die Begründung für die 100 EUR Forderung unsinnig.



Bei den Hinsendekosten ist die Sache strittig.
Die endgültige Entscheidung dahingehend liegt gerade beim EuGH vor.
Man könnte auch diese fordern. Mit der Begründung, das die Bestimmung des § 312d Abs. 1 in Verbindung mit § 357 Abs. 1 Satz 1 und § 346 Abs. 1 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen sei, dass vom Käufer gezahlte Zusendekosten nach dem Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes zurückzugewähren sind.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist schön zu hören.

Die Ware hat er noch nicht einmal abgeholt.

Widerruf ging Zeitig ein.

Wie wehre ich mich denn nun dagegen? Wollte schon immer eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, hab dies aber leider noch nicht gemacht.

Wenn ich das ganze über einen Anwalt laufen lassen würde, wieviel würde der verlangen, bis alles in die Wege geleitet wird?

Danke




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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Aber bezahlt wurde schon komplett?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach § 357 Abs. 2 BGB trägt der Unternehmer Kosten und Gefahr der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe. <hr size=1 noshade>


Thx für die Korrektur, ich hatte nicht mehr geschaut und einfach "§355 BGB " geschrieben. :oops:

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

natürlich alles per Vorkasse.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Ab Eingang des Widerrufs hat der Händler 30 Tage zeit seinen Verpflichtungen nach zu kommen.
Insofern sollte man diesen Zeitraum abwarten, bevor man etwas unternimmt.



@Snoop Pooper Scoop

quote:
Thx für die Korrektur, ich hatte nicht mehr geschaut und einfach "§355 BGB" geschrieben. :oops:

Kein Problem, passiert mal, letztens hatte ich statt StGB BGB geschrieben ...




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