Widerruf und Versandrisiko?

15. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)
Widerruf und Versandrisiko?

Hallo,

was mich immer schon mal interessiert hat:

A kauft was in einem Onlineshop und macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Er schickt die Ware unversichert zurück und die Ware kommt nie an.
Haftet hier etwa auch der VK?

Denn dann schickt man die Ware am Besten gar nicht erst ab, behauptet dann, man habe sie abgeschickt, sucht sich einen Kumpel, mit dem man Hälfte Hälfte macht, der dann bezeugt, dass man das unversicherte Päckchen abgegeben hat und fertig.

Wird es Betrügern wirklich so leicht gemacht, oder kann der VK verlangen, dass die Ware versichert zurück geschickt wird?
Gehen wir mal von einem Warenwert unter 40 Euro aus, bei dem der K die Versandkosten tragen muss.

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14 Antworten
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#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Normalerweise (bei 40€) liegt beim Widerruf das Versandrisiko beim VK, er kann aber die Versandart bestimmen, da er den Versandpreis selbst zahlt. Bei einem Warenwert unter 40€ macht es keinen Sinn, dass der VK die Versandart vorschreibt, da er nicht für die Kosten aufkommen muss. Von daher würde ich auch denken, dass das Versandrisiko beim Käufer liegt.
Interessante Frage...

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"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@KDR

Das Versandrisiko bei Widerruf liegt immer beim Händler.

§357 (2) BGB

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#3
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Daraus geht allerdings NICHT hervor, ob der VK explizit einen versicherten versand verlangen darf.

Wie gesagt, Voraussetzung dieses Falles ist ein Warenwert von unter 40 Euro und dass der Käufer im Widerrufsrecht darauf hingewiesen wurde, dass er die Kosten des Rückversandes selbst tragen muss.

Denn wenn der VK dies nicht verlangen kann, sehe ich o.g. Gefahr als ziemlich wahrscheinliche Handlungsweise mancher Kunden.

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Daraus geht allerdings NICHT hervor, ob der VK explizit einen versicherten versand verlangen darf.*

Das ist war. Und da ich mir da nicht sicher bin, wollte ich mich dazu auch nicht äußern.

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Das ist ja gerade der Knackpunkt. Warum soll er haften, wenn er auf die Versandart keinen Einfluß hat? Andererseits - wie will er den Käufer verpflichten, versichert zu senden, wenn der Käufer es selbst zahlen muss?



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"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Hab mir die Antwort gerade selbst ergooglet. Kluge Händler verlangen per AGB immer einen versicherten Rückversand - auch unter 40€.
Bliebe nur das Dilemma, dass nicht der VK sondern der Käufer Vertragspartner des Versandunternehmens ist.

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#7
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Wo liegt denn da das Dilemma?
Das verstehe ich nicht so ganz.

Kluge VK verlangen dann den Rückversand versichert, aber ist das auch haltbar?
Oder gibt es dort keine rechtlichen Vorschriften.

Verlangen kann ich in meinen AGB ja nun viel, aber ist dieser Punkt dann auch gültig...

Ich denke, ich werde dann auch mal weiter die Suchmaschine bemühen.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@Klagdichreich

Deine Meinung halte ich für stark abmahngefährdet!
Dieser Passus würde den VK zu sehr einschränken und bei einem Warenwert von 2 bis 3€ den K praktisch zum Kauf zwingen! Das kann nie und nimmer vor unseren Gerichten bestehen. Ich denke in diesen Fällen sind die VK einfach nur die Verlierer.



Viele Grüße, Michael

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#9
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

auf jeden Fall würde ich sagen, dass der K den Versand mit einem Beleg beweisen muss und das geht mit unversichert sehr schwer, da man als Postbeleg nur einen Standard-Kassenzettel ohne besondere Nummer bekommt.

Das Blöde ist, dass Folgendes (wie ich es auf einigen Seiten gelesen habe) abmahngefährdet ist:

Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

Unfrei kostet satte 12 Euro. Dann macht man allein durch die Rücksendung bei einem Widerruf 12 Euro Verlust.
Außerdem muss geklärt werden, ob widerrufen kann, wenn jemand z. B. die Sache beschädigt zurücksendet, sieht es schlecht aus.


Man darf keinen Versand zur Rücksendung vorschlagen (ich schreibe von Waren mit Bestellwert von über 40 Euro). Ich schlage immer vor, per Einschreiben zurückzusenden, mit 3,50 + Verpackung günstig.

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#10
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Dann kann man es direkt mit Hermes Versand schicken.

Kostet 3,70 Euro und ist versichert.

Aber wenn so was schon abmahngefährdet ist, dann ist den betrügern mal wieder Tür und Tor geöffnet.

Der deutsche Staat weiss schon, wie er es Kriminellen leicht und ehrlichen Verkäufer das Leben schwer macht.

DU bist Deutschland !

Ein satz, über den ich immer wieder lachen muss.

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#11
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Und wer sind jetzt die Betrüger und Kriminellen?

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#12
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

@Dennis

Armes Deutschland kann ich auch nur sagen, wenn ich die lächerlichen Urteile sehe. Urteile eröffnen das Tor für Betrüger, aber nein, der Käufer ist immer ehrlich, betrügt nie, muss nie haften, er ist der König.

Warum nicht selbst Powerkäufer werden? Du hast genug Rechte, der Käufer hat kaum welche.

Deutsche Gesetze sind fast schlimmer als amerikanische.

Beispiel:

Raubkopierer bis zu 3 Jahre Knast = Vergewaltigung 2 Jahre, wenn du ******* hast, nur auf Bewährung. Bei Raubkopien kommen noch Schadensersatzzahlungen dazu. Eine Vergewaltigung wird man sein Leben lang nicht vergessen, Raubkopien schaden nur wirtschaftlich. Klar bestraft sollte man schon werden, aber nicht in diesem Verhältnis!

Durch ebay kann man reich werden und zwar als Käufer! Das wird mein Motto.

Man wird bei 1 Million Artikeln mindestens einen VK finden, der eine 2000-Euro-Ware unversichert abschickt (gewerblicher VK), kaufen, behaupten, nichts bekommen zu haben, unter einem anderen Namen verkaufen und schon hat man 2000 Euro oder vielleicht sogar mehr.

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#13
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Man wird bei 1 Million Artikeln mindestens einen VK finden, der eine 2000-Euro-Ware unversichert abschickt (gewerblicher VK), kaufen, behaupten, nichts bekommen zu haben, unter einem anderen Namen verkaufen und schon hat man 2000 Euro oder vielleicht sogar mehr.*

Und wem möchtest du dafür einen Vorwurf machen, außer dem betrügerischen Käufer selbst und dem VK, der aus Dummheit bei Ware für 2000€ 2€ sparen möchte?

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#14
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

'Man wird bei 1 Million Artikeln mindestens einen VK finden, der eine 2000-Euro-Ware unversichert abschickt (gewerblicher VK), kaufen, behaupten, nichts bekommen zu haben, unter einem anderen Namen verkaufen und schon hat man 2000 Euro oder vielleicht sogar mehr. '

Und spätestens beim 3. Mal wird jeder Richter Deine Glaubwürdigkeit anzweifeln. Viel Spaß bei Deiner Aktion 'Kauf Dich reich'. :)

'Raubkopierer bis zu 3 Jahre Knast = Vergewaltigung 2 Jahre, wenn du ******* hast, nur auf Bewährung.'

Du beziehst Dich bei Raupkopierern auf die Maximalstrafe aber führst bei Vergewaltigung pauschal ein x-beliebiges Urteil an. So etwas nennt man gelinde gesagt: Polemik. Sachlich ist diese Argumentation jedoch nicht.

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"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"

-- Editiert von klagdichreich am 20.11.2006 09:46:10

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