Widerruf von defekter Ware?

11. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
PeterTschmoik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf von defekter Ware?

Hallo,
ich bin neu hier und würde gerne eine Frage stellen. Ich habe mich natürlich vorher etwas schlau gemacht, aber leider keine eindeutige Antwort finden können. Heute Habe ich eine Kamera erhalten, die aber direkt beim ersten einschalten einen Mangel aufgewiesen hat.

Ich habe nun den Händler kontaktiert und ihm den Defekt mitgeteilt. Jetzt sollte ja, da ein Mangel vorhanden ist, die Gewährleistung in Kraft treten und der Artikel wird ersetzt oder repariert.

Meine eigentliche Frage ist jetzt, ob ich den Artikel auch einfach widerrufen kann, da ich ja noch in der zwei Wochen Frist bin. Somit würde ich mir ja den Prozess der Reperatur und weitere Komplikationen sparen.

Müsste dann der Händler trotzdem, wie bei Rücksendung defekter Ware üblich, das Porto bezahlen? Oder muss ich, wie bei einem normalen Widerruf die kosten für den Versand tragen?

Vielen dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Oder muss ich, wie bei einem normalen Widerruf die kosten für den Versand tragen?
Das kannst nur du selber beantworten indem du die Wiederrufsbelehung liest ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von PeterTschmoik):
Jetzt sollte ja, da ein Mangel vorhanden ist, die Gewährleistung in Kraft treten

Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr.
Die wurde durch die gesetzliche Sachmängelhaftung ersetzt.



Zitat (von PeterTschmoik):
Meine eigentliche Frage ist jetzt, ob ich den Artikel auch einfach widerrufen kann, da ich ja noch in der zwei Wochen Frist bin.

Klar.



Zitat (von PeterTschmoik):
Müsste dann der Händler trotzdem, wie bei Rücksendung defekter Ware üblich, das Porto bezahlen?

Zum einen ist das bei defekter Ware keineswegs üblich.
Zum anderen gibt es keine Rosinenpickerei. Entweder man entscheidet sich für das eine Recht oder für das andere - mit allen Folgen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PeterTschmoik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank. Dann werde ich den Artikel einfach widerrufen. Ich war nur etwas stutzig weil man oft darauf stoßt, dass ja der Händler zuerst die Möglichkeit hat den Artikel zu ersetzten oder zu reparieren. Aber das ist dann wohl nur der Fall, wenn man von der Sachmängelhaftung Gebrauch macht.

0x Hilfreiche Antwort

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