Widerruf widerrufen Handykombivertrag

26. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)
Widerruf widerrufen Handykombivertrag

Hi, habe bei einem händler der jetzt insolvenz angemeldet hat handy+vertrag bestellt. Vertrag läuft seit über einem Monat und Handy aber nicht bekommen. Nun folgende Fragen.

1. Bin ich gezwungen den Vertrag weiterhin zu bezahlen? Wurde benutzt.
2. Da ich nein vermutete, habe ich den Vertrag widerrufen:
was bei "ja" bedeuten würde, dass ich für die 5 euro zuzahlung auf ein 500 euro handy verzichte....hab jetzt
einen widerruf für den widerruf geschrieben, ist das gültig?
3. Wie ist die Lage, wie würdet ihr verfahren?

Grüße

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119570 Beiträge, 39743x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Bin ich gezwungen den Vertrag weiterhin zu bezahlen?

Kommt ganz darauf an, wie der Inhalt des Vertrages lautet.
Der Händler wird ja kaum Vertragspartner sein, sondern der Mobilfunkanbieter.



Zitat (von kaifir):
Da ich nein vermutete, habe ich den Vertrag widerrufen:

Auf welcher Rechtsgrundlage? Kauf im Fernabsatz?



Zitat (von kaifir):
was bei "ja" bedeuten würde, dass ich für die 5 euro zuzahlung auf ein 500 euro handy verzichte

Ja und? Schon mal darüber nachgedacht, was "insolvenz" normalerweise bedeutet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Die Vertragspartei ist der Vermittler für den Handytarifvertrag, der ohne versprochenes Handy nicht entstanden wäre. Auch wenn ich den Vertrag mit dem Handytarifanbieter extern unterschrieben habe, müsste der insolvente Vermittler dafür aufkommen, da er ja unter nicht eingehaltenenen Konditionen seinerseits entstanden ist. Sollte meiner Meinung nach zumindest so sein.

Der Inhalt des Vertrages läßt auch darauf schließen. Leider stand das nur auf der Webseite und das wurde nun entfernt.

-- Editiert von kaifir am 26.04.2019 01:59

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#3
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Kann nicht editieren. Der Handytarifanbieter hat noch nichts von meinem Konto abgezogen, obwohl ich die simkarte seit über einen Monat habe und benutze. Kann es sein, dass sie auf ein "ok" vom Vermittler warten? Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

-- Editiert von kaifir am 26.04.2019 03:00

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das Handy würde auch vom Mobilfunkanbieter stammen? Oder nicht? Dieses Detail ist denke ich das Entscheidende. Denn wenn der Vermittler prinzipiell außen vor ist und du dich nur mit dem (nicht insolventen) Telekommunikationsanbieter unterhalten musst, sieht das anders aus. Dann hat er das Handy zu liefern. Punkt.

Wenn du das Handy aber vom insolventen Vermittler bekommen hättest, ist es halt doof. Ob man hier argumentieren kann, dass es einen einzigen Vertrag gibt, der nicht erfüllt wurde und daher dann fristlos von dir gekündigt werden könnte, das ist eine schwierige aber nicht unmögliche Argumentation.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Ok, die Sache ist so, die Gesamtheit des Vertrages ist spätestens 14 Tage nach Erhalt aller im Vertrag vereinbarter Komponenten zu widerrufen. Da noch nicht alle Komponenten übergeben worden sind, kann ich den Vertrag so oder so widerrufen. Das eigentliche Problem ist, dass der Vermittler schon die Provision vom Provider kassiert hat und der Provider mir sagt, dass er, bevor er mich vom Vertrag lossagt, eine Provisionsverzichtserklärung vom Vermittler verlangt.

Frage: Diese wird der Vermittler aber wahrscheinlich aus rechtlichen Gründen nicht mal machen können wenn er in der Insolvenz ist oder?

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#6
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

.

-- Editiert von kaifir am 27.04.2019 06:18

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Ok, die Sache ist so, die Gesamtheit des Vertrages


Hier hätten wir das erste zu klärende Problem:

Handelt es sich um nur einen Vertrag? Dann wäre, was mepeisen schon vorher erwähnt hat, nicht der Händler Dein Vertragspartner sondern der Mobilfunkanbieter schuldet Dir Handy und Simkarte.

Handelt es sich aber um zwei Verträge, sollten diese auch getrennt voneinander betrachtet werden.
Als erstes also mal final die Vertragssituation klären und nicht nur annehmen dass.....

Nicht ungewöhnlich wäre auch, dass durch die (Teil)Nutzung das Widerrufsrecht erloschen ist.

Widerrufsrecht? Da der Vertrag wohl in den Geschäftsräumen des Händlers abgeschlossen wurde stellt sich auch die Frage, ob es ein Widerrufsrecht überhaupt gibt.

Berry

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119570 Beiträge, 39743x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Ok, die Sache ist so, die Gesamtheit des Vertrages ist spätestens 14 Tage nach Erhalt aller im Vertrag vereinbarter Komponenten zu widerrufen

Dann wäre es absolut irrelevant, was der Mobilfunkanbieter noch für vertragliche Probleme mit dem Händler zu klären hätte, das wäre dann das Problem des Mobilfunkanbieters und nicht das des Kunden.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von kaifir):

Zitat (von kaifir):
Da ich nein vermutete, habe ich den Vertrag widerrufen:

Auf welcher Rechtsgrundlage? Kauf im Fernabsatz?

Nichterfüllung der zugesagten Leistung plus Unmöglichkeit für den Vertragspartner, die Leistung noch zu erbringen, da Insolvenz läuft.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119570 Beiträge, 39743x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nichterfüllung der zugesagten Leistung

Da gäbe es höchstens die Möglichkeit des Rücktritts, nicht aber des Widerrufs. Und das auch erst nach Fristsetzung.



Zitat (von eh1960):
Unmöglichkeit für den Vertragspartner, die Leistung noch zu erbringen, da Insolvenz läuft.

Die Begründung ist Unfug, da eine Insolvenz überhaupt keine Unmöglichkeit für den Vertragspartner die Leistung noch zu erbringen bedeutet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Der Händler hat eigentlich alle möglichen Konstellationen in seinem Blog recht ausführlich dargestellt.
Da der Händler keine Handy´s mehr ausliefern kann, kann er auch einen doppelt widerrufenen Vertrag gar nicht erfüllen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#12
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Vergessen zu erwähnen. Da ich natürlich mit dem Handy gerechnet habe, habe ich auch die simkarte gutgläubig seit über einem Monat ausführlich benutzt. Aber die Karte benutze ich nicht mehr. In einer Woche will der Tarifanbieter Anschlussgebühr/1.Monat einziehen. Was soll ich jetzt tun?

-- Editiert von kaifir am 28.04.2019 03:11

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das eigentliche Problem ist, dass der Vermittler schon die Provision vom Provider kassiert hat

Das ist nicht dein Problem.

Und auch der Wunsch des Providers auf eine Verzichtserklärung des Vermittlers ist ganz alleine ein Problem zwischen diesen beiden und hat nichts mit dir zu tun und darf auch nicht dazu dienen, dir das gesetzliche Widerrufsrecht zu verweigern.

Zitat:
Widerrufsrecht? Da der Vertrag wohl in den Geschäftsräumen des Händlers abgeschlossen wurde stellt sich auch die Frage, ob es ein Widerrufsrecht überhaupt gibt.

Wo hast du das denn rausgelesen? Ich lese hier nichts davon, ob das in einem Ladengeschäft passiert ist oder via Telefon o.ä. Oder habe ich was übersehen? Oder stand da was Wertvolles in weiteren Themen?

Zitat:
Was soll ich jetzt tun?

Die offenen Fragen beantworten wäre ein erster Schritt. Insbesondere dazu, von wem du nun laut Vertrag das Handy beziehen solltest. Ob das Handy vom Anbieter selbst stammt oder auch das Handy eigentlich nur vermittelt wird und von einem anderen Anbieter geliefert werden sollte.

Signatur:

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#14
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Das handy sollte ich vom insolventen Vermittler bekommen.

Also einfach Widerruf (oder Rücktritt?) schreiben und ne Kopie davon an den Tarifanbieter?

-- Editiert von kaifir am 28.04.2019 08:06

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich fasse nochmal zusammen:

Protagoneure: Ich, Handytarifvermittler, Tarifanbieter.

Beim Vermittler habe ich online ein Handy mit Vertrag bestellt.
Das Handy sollte vom Vermittler stammen. Der Tarif vom Tarifanbieter.
Um den Vertrag abzuschließen habe ich 2 Verträge unterschrieben. Den vom Vermittler, auf dem beide Positionen (Handy und Vertrag) draufstehen und einen vom Tarifanbieter, auf dem der Vermittler auch als Vermittler aufgeführt ist für den 2 Jahresvertrag.
Vermittler ist insolvent und kann das Handy wohl nicht liefern. (Antwortet nicht auf Mail oder Telefon um das zu klären).
Also will ich widerrufen.
Die Simkarte habe ich aber schon einen Monat lang und normal benutzt.
Der Vertrag wurde online gemacht, aber die Verträge dazu gedruckt und unterschrieben abgeschickt.

Konkrete Fragetellung:

Wenn ich an den Vermittler einen Widerruf schreibe, ist der Tarifvertrag mit dem Provider dann gecancelt (obwohl ich ihn benutzt habe)?

Andere mit dem selben Problem berichten von Providerantworten (evtl. unfähige Mitarbeiter?) Die behaupten, dass der Tarifvertrag erst mit Provisionsverzicht des insolventen Vermittlers einhergehe.

Wie soll ich verfahren um aus der Sache rauszukommen?


-- Editiert von kaifir am 28.04.2019 08:54

-- Editiert von kaifir am 28.04.2019 08:55

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Steht meine ich hier alles drin:
https://www.handyflash.de/blog/handyflash/wichtige-informationen-zur-vertragslage-unserer-kunden/

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#17
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

nice, danke

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hatte ich oben schon erwähnt. ;)
HF scheint das Geschäft auch fortsetzen zu wollen. Daher werden die aktiv werden um Kunden zu halten bzw. nicht zu verärgern. Bei anderen Insolvenzen tritt oft ein ungeordneter Zustand ein und es kümmert sich niemand mehr um die Vertragslage.

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