Widerrufsfrist und deren Aushebelung

24. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)
Widerrufsfrist und deren Aushebelung

Hallo.
Wie ist hier die mögliche Rechtslage:
Ich habe mich gestern bei einem Internetanbieter angemeldet und ein Hostingpaket bestellt plus Domäne(beides ist noch nicht im Netz freigeschaltet). In den AGB`s die erst vor dem Bestellbatten für das Hosting zu finden sind, wird ein Widerrufsrecht von 1 Monat eingeräumt.Nach der bestellung erhielt ich eine Bestätigungsmail mit folgendem Text"Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn goneo mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung (z.B. Domainregistrierung, Account-Einrichtung und -freischaltung etc.) begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. Download von Softwareprogrammen, etc.)."
Bei einer unverbindlichen Anfrage bezüglich Kündigung, wurde mir mitgeteilt, daß ich 2 Mon.zum Ablauf eines Jahres kündigen kann.
Kann das angehen, daß ich nun einen Vertrag an der Backe habe,(komme mit dem Hosting nicht klar) mit dem ich nichts anfangen kann und dafür 1 Jahr löhnen muß ?
Bitte um eure Meinung.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Solche Regelungen sind bei DSL-Tarifen, Web-Hosting etc. üblich und teilweise verständlich. Es gibt auch im Geschäft kein Rückgaberecht und bei Handwerkerleistungen. Daher gilt immer möglichst vorher informieren! Gute Hoster bieten Testaccounts oder Tutorials.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das o.a. Zitat ist genau die entsprechende BGB-Regelung (natürlich ohne den Firmennamen ;) ).

2x Hilfreiche Antwort

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