Hallo zusammen,
gehe ich recht in der Annahme, dass der Kunde hier kein Widerrufsrecht hat?
Kunde bestellt ein Fahrrad bei einem großen Online Händler. In seinen Widerrufsbelehrungen findet sich erstmal keine Einschränkung.
Der Kunde bestellt Zubehör dazu (Sattel, Steckschutzblech, Beleuchtung) und wählt "Aufbau". Das Fahrrad wurde ihm komplett fertig übergeben. Der Kunde fragt direkt vor Ort, ob man den Lenker höher stellen kann, das Fahrrad wirke zu klein, was der Berater verneinte.
Der Kunde fährt ca 30 Minuten mit dem Fahrrad nach Hause und meldet sich am nächsten Morgen beim Händler mit der Bitte, das Fahrrad zurückgeben zu dürfen und den Kauf zu widerrufen.
Widerrufsrecht, Fahrradkauf inkl. Aufbau und Montage von Zubehör
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Wieso sollte man kein Widerrufsrecht haben? Wie sollte man denn sonst den Artikel prüfen?
wie kommt man zu der Annahme? Die Fallbeschreibung führt doch eigentlich relativ klar zum gegenteiligen Schluss..Zitatgehe ich recht in der Annahme, dass der Kunde hier kein Widerrufsrecht hat? :
Das zusätzliche Anbringen von optinalem Zubehör macht für mich (noch) keine "Kundenspezifikation" aus welche ein Widerrufsrecht ausschließt (§ 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB).ZitatDer Kunde bestellt Zubehör dazu (Sattel, Steckschutzblech, Beleuchtung) und wählt "Aufbau". :
Man bittet nicht widerrufen zu dürfen. Man widerruft..Zitatmeldet sich am nächsten Morgen beim Händler mit der Bitte, das Fahrrad zurückgeben zu dürfen und den Kauf zu widerrufen. :
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Zitatgehe ich recht in der Annahme, dass der Kunde hier kein Widerrufsrecht hat? :
Die Annahme ist höchstvermutlich falsch ...
Ok, ich war da wohl sehr devot unterwegs. Ich dachte, es sei bei dem anbringen von Sonderwünschen so, dass man nicht mehr widerrufen kann. Und ich bin damit 30 Minuten gefahren. Dort steht zumindest, man könne keine gebrauchte Ware zurückgeben.
Dann werde ich mal etwas deutlicher, bringe das Rad zum Store und sage, dass ich widerrufe. Bin gespannt, was die mir sagen :-)
Vielen Dank für eure Antworten. Feedback folgt
Gibt es ein Update?
ZitatKunde bestellt ein Fahrrad bei einem großen Online Händler. :
ZitatDer Kunde fragt direkt vor Ort, :
Wie ist der Kauf zustande gekommen? Online oder vor Ort?
Weil es evtl. gar kein Fernabsatzgeschäft war.ZitatWieso sollte man kein Widerrufsrecht haben? :
Antwort:ZitatWie sollte man denn sonst den Artikel prüfen? :
Zitatdirekt vor Ort :
Für mich ist hier noch gar nicht klar ob es sich tatsächlich um einen Kauf im Fernabsatz handelt.
Im Fernabsatz erlischt im Fall hier dadurch das Widerrufsrecht sicherlich nicht. Oder musste das Fahrrad dazu teilweise "beschädigt" werden? Z.B. mit Bohrlöchern in Gestängen (was ich mir aber nicht vorstellen kann).ZitatIch dachte, es sei bei dem anbringen von Sonderwünschen so, dass man nicht mehr widerrufen kann. :
Im Fernabsatz ist das völlig falsch. Man muss evtl. Wertersatz leisten, aber das Widerrufsrecht bleibt auch nach einem Gebrauch bestehen.ZitatDort steht zumindest, man könne keine gebrauchte Ware zurückgeben. :
Ob ein Widerrufsrecht besteht hängt davon ab wie das Fahrrad erworben wurde.Zitatbringe das Rad zum Store und sage, dass ich widerrufe. :
Hallo!
Wenn man "das Zubehör" relativ einfach wieder vom Rad trennen kann (siehe einen mit Zubehör aufgemotzten PC), dann dürfte der Widerruf (sofern es sich um ein Fernabsatzgeschäft gehandelt hat) relativ unproblematisch von statten gehen.
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