Widerrufsrecht, Fahrradkauf inkl. Aufbau und Montage von Zubehör

5. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)
Widerrufsrecht, Fahrradkauf inkl. Aufbau und Montage von Zubehör

Hallo zusammen,

gehe ich recht in der Annahme, dass der Kunde hier kein Widerrufsrecht hat?

Kunde bestellt ein Fahrrad bei einem großen Online Händler. In seinen Widerrufsbelehrungen findet sich erstmal keine Einschränkung.

Der Kunde bestellt Zubehör dazu (Sattel, Steckschutzblech, Beleuchtung) und wählt "Aufbau". Das Fahrrad wurde ihm komplett fertig übergeben. Der Kunde fragt direkt vor Ort, ob man den Lenker höher stellen kann, das Fahrrad wirke zu klein, was der Berater verneinte.
Der Kunde fährt ca 30 Minuten mit dem Fahrrad nach Hause und meldet sich am nächsten Morgen beim Händler mit der Bitte, das Fahrrad zurückgeben zu dürfen und den Kauf zu widerrufen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wieso sollte man kein Widerrufsrecht haben? Wie sollte man denn sonst den Artikel prüfen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
gehe ich recht in der Annahme, dass der Kunde hier kein Widerrufsrecht hat?
wie kommt man zu der Annahme? Die Fallbeschreibung führt doch eigentlich relativ klar zum gegenteiligen Schluss..

Zitat (von Dopavin):
Der Kunde bestellt Zubehör dazu (Sattel, Steckschutzblech, Beleuchtung) und wählt "Aufbau".
Das zusätzliche Anbringen von optinalem Zubehör macht für mich (noch) keine "Kundenspezifikation" aus welche ein Widerrufsrecht ausschließt (§ 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Zitat (von Dopavin):
meldet sich am nächsten Morgen beim Händler mit der Bitte, das Fahrrad zurückgeben zu dürfen und den Kauf zu widerrufen.
Man bittet nicht widerrufen zu dürfen. Man widerruft..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
gehe ich recht in der Annahme, dass der Kunde hier kein Widerrufsrecht hat?

Die Annahme ist höchstvermutlich falsch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Ok, ich war da wohl sehr devot unterwegs. Ich dachte, es sei bei dem anbringen von Sonderwünschen so, dass man nicht mehr widerrufen kann. Und ich bin damit 30 Minuten gefahren. Dort steht zumindest, man könne keine gebrauchte Ware zurückgeben.
Dann werde ich mal etwas deutlicher, bringe das Rad zum Store und sage, dass ich widerrufe. Bin gespannt, was die mir sagen :-)
Vielen Dank für eure Antworten. Feedback folgt

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Gibt es ein Update?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
Kunde bestellt ein Fahrrad bei einem großen Online Händler.
Zitat (von Dopavin):
Der Kunde fragt direkt vor Ort,

Wie ist der Kauf zustande gekommen? Online oder vor Ort?

Zitat (von cirius32832):
Wieso sollte man kein Widerrufsrecht haben?
Weil es evtl. gar kein Fernabsatzgeschäft war.

Zitat (von cirius32832):
Wie sollte man denn sonst den Artikel prüfen?
Antwort:
Zitat (von Dopavin):
direkt vor Ort

Für mich ist hier noch gar nicht klar ob es sich tatsächlich um einen Kauf im Fernabsatz handelt.

Zitat (von Dopavin):
Ich dachte, es sei bei dem anbringen von Sonderwünschen so, dass man nicht mehr widerrufen kann.
Im Fernabsatz erlischt im Fall hier dadurch das Widerrufsrecht sicherlich nicht. Oder musste das Fahrrad dazu teilweise "beschädigt" werden? Z.B. mit Bohrlöchern in Gestängen (was ich mir aber nicht vorstellen kann).

Zitat (von Dopavin):
Dort steht zumindest, man könne keine gebrauchte Ware zurückgeben.
Im Fernabsatz ist das völlig falsch. Man muss evtl. Wertersatz leisten, aber das Widerrufsrecht bleibt auch nach einem Gebrauch bestehen.

Zitat (von Dopavin):
bringe das Rad zum Store und sage, dass ich widerrufe.
Ob ein Widerrufsrecht besteht hängt davon ab wie das Fahrrad erworben wurde.

Signatur:

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#7
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo!

Wenn man "das Zubehör" relativ einfach wieder vom Rad trennen kann (siehe einen mit Zubehör aufgemotzten PC), dann dürfte der Widerruf (sofern es sich um ein Fernabsatzgeschäft gehandelt hat) relativ unproblematisch von statten gehen.

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