Widerrufsrecht 1 Std. nach Bestellung online?

2. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
bin_ueberfragt
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)
Widerrufsrecht 1 Std. nach Bestellung online?

Hallo,

ich habe vorhin einen Artikel über eine Website bestellt. Die Kaufabwicklung ist soweit abgeschlossen. Der Verkäufer schließt das Fernabsatzgesetz in seinen AGB aus, da alle Artikel auf Maß gefertigt werden. Laut Beschreibung werden diese aber aber nach Zahlungseingang gefertigt. Aufgrund eines unguten Gefühls hab ich den Anbieter gegoogled und festgestellt, dass bereits in der Presse und den Medien vor ihm gewarnt wird. Jetzt möchte ich natürlich nicht zahlen und den Vertrag widerrufen. Gilt das Fernabsatzgesetz in so einem Fall? Wie wäre ein Widerruf wirksam zu erklären?

Vielen Dank für eure Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gilt das Fernabsatzgesetz in so einem Fall? <hr size=1 noshade>



Nein, das spielt aber keine Rolle.

Es handelt sich um einen Werklieferungsvertrag nach § 651 BGB , der ist, Maßanfertigung, nach § 649 BGB jederzeit kündbar.

Problem:

Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

VK könnte dir also eine Rechnung aufmachen, wenn mit der Ausführung noch nicht begonnen wurde aber überschaubar.

Findet sich in den AGB eine Regelung?

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#3
 Von 
vandong
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)


Genauere Informationen wären hier von Belang.

Mussten Sie zB. Maße eingeben, welche von der Standardproduktpalette des VK abweichen?

oder

bietet der VK nur Maßanfertigungen an?

Steht vielleicht auch etwas in den AGB bei vorzeitigem Widderruf, oder nicht Bezahlung.

Einige VK lassen mit sich reden, wenn man direkt anruft. Nur sollte man hierbei nicht gerade erwähnen, dass ihm sein Ruf vorausgeeilt ist.

Vielleicht haben Sie sich vermessen, u.o. ein Bekannter hat sich versehen.


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"Ich bin auf der Suche nach einer Wohnung.Mindestens 1OG mit Balkon,damit ich zum Volk sprechen kann"

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#4
 Von 
bin_ueberfragt
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo noch mal,

vielen Dank für die Antworten.

Ich habe noch am gleichen abend die Zahlungsmethode moniert und auf Zusendung eines Links für Kreditkartenzahlung bestanden, damit ich die Sicherheit habe, zumal diese Zahlungsart auch angeboten wird auf der Homepage. Für der Fall der Nichtzusendung habe ich den Vertrag vorsorglich widerrufen, da auch in der Bestätigungsmail erheblich längere Lieferzeiten angegeben sind, als auf der Homepage.

Die Reaktion der Firma war eine E-Mail, wonach mir die Ware jetzt auf Rechnung zugeschickt wird. Es kann also grundsätzlich erst mal nichts passieren. Jüngsten Erfahrungsberichten nach haben die Kunden in diesem Jahr auch bisher zufriedenstellende Waren erhalten, wenn auch mit erheblichen Lieferzeiten. Da mir finanziell kein Schaden droht, warte ich jetzt erst mal ab.

Danke für eure Mühe. Ich werde bei Gelegenheit berichten.

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