Widerrufsrecht - Mobilfunkvertrag bei der Abholung im Shop

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wertas
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht - Mobilfunkvertrag bei der Abholung im Shop

Hallo liebe alle,

Ich habe ein folgendes Problem:

-am 23.03 habe ich online bei Telekom einen Mobilfunkvertrag mit Handy bestellt.
-statt Lieferung habe ich bei der Bestellung angegeben dass ich das Gerät im Shop abholen möchte.
- Nach der Bestellung habe ich eine Bestellungseingangbestätigung mit der Auftragsnummer erhalten. Angefügt wurden der Email auch 2 Widerrufbelehrungen: einmal für das Handy und einmal für Mobilfunkvertag( 14 tägige Wderrufsrecht) in der Email wurde auch erwähnt dass die AGB und Widerrufrecht ein Bestandteil der Bestellung

-keine 20 Minuten später erhalte ich noch eine Email in der steht das dass der Ware für mich eingelegt wurde und zur Abholung bereit steht. Ich muss persönlich mit meinem Ausweiss zum Shop um mich zu identifizieren und das Gerät abzuholen.
- als ich im Shop war musste ich einen Mobilfunkvertrag unterschreien und SEPA Mandat erteilen. Mir wurde gesagt, dass die Bonitätsprüfung durch Shop durchgeführt wird.

- als ich dann zuhause war habe ich mich entschieden den Vertrag zu widerrufen. Davon habe ich auch gebraucht gemacht.

-2 Tage später habe ich eine Email von Telekom Kundenservice erhalten.sie schrieb dass ich zum Shop gehen soll da ich den Vertrag da abgeschlossen habe. Aus Kulanz kann mir dann der Händler ein Widerrufsrecht gewähren.

-Kundenservice meint dass das Gerät für mich nur im Shop reserviert. Und Widerrufsbelehrungen habe ich automatisch erhalten.

Da ich bei der Abholung mit dem Händler gestritten habe möchte ich ihn nicht um Kulanz bitten.

Was denken Sie? Habe ich ein Widerrufsrecht?

Danke im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Wertas):
als ich im Shop war musste ich einen Mobilfunkvertrag unterschreien und SEPA Mandat erteilen. Mir wurde gesagt, dass die Bonitätsprüfung durch Shop durchgeführt wird.

Offenbar wurde der Vertrag erst im Shop geschlossen - spricht gegen die gesetzliche Widerrufsmöglichkeit.



Zitat (von Wertas):
in der Email wurde auch erwähnt dass die AGB und Widerrufrecht ein Bestandteil der Bestellung

Je nach Wortlaut könnte das auch bedeuten, das ein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt wurde. Daran wäre das Unternehmen auch daran gebunden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wertas
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Unten der Eingangsbestätigungsmail vom Telekom steht folgendes:

Rechtliche Hinweise
Diese E-Mail wird automatisch versendet und dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Sie ist noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Vertrages/von Verträgen über die oben aufgeführten Leistungen. Das Vertragsverhältnis kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung durch die Telekom bzw. beim Kaufvertrag mit Erhalt der Ware zustande (Annahme).


AGB, Leistungsbeschreibung, Preislisten und Widerufsrecht
Im Rahmen der Bestellabwickung hatten Sie bereits die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Leistungsmerkmale sowie das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen. Wir stellen Ihnen diese Dokumente nochmals als Anlage zu dieser Bestellbestätigung zur Verfügung.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Irgendwie habe ich das Gefühl, das hier vom Shop getrickst wurde. Wenn Handy+Tarif über Warenkorb bestellt wurden, dann ist der Kaufvertrag vollständig über Fernabsatz erfolgt. Dafür spricht auch die Widerrufsbelehrung. Bei einer Abholung fällt vermutlich weniger oder keine Provision an. Macht der Shop daraus einen eigenen Vertrag, dann bringt das volle Provision.
Lässt sich das über Vertragsnr. oder Telefonnr. prüfen?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wertas
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Tricksen hat der Händler versucht. Erst hat er einen neuen Shopvertrag vorbereitet mit der Begründung damit dass ich einen Ansprechpartner vor Ort habe und gleichen Konditonen bekommen werde wie im Onlineshop. Das habe ich bemerkt und abgelehnt. Ich habe darüber mit Kundenservice telefoniert und die behaupten dass das nur Handy im Shop reserviert wurde und ich den Vertrag im Shop unterschrieben wurde. Den Widerrufsbelehrungen habe ich aus Versehen automatisch als Email erhalten habe. So lautet die Begründung der Telekom.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn das hier zutrifft

Zitat:
... habe ich online bei Telekom einen Mobilfunkvertrag mit Handy bestellt.

dann ist das als ein verbundenes Geschäft zu werten und einzelne Teile umzudeklarieren erscheint mir bei der Sachlage offenkundig ein windiges Manöver.
Ferner würde ich mich auf die Widerrufsbelehrung beziehen, denn diese einseitig zurückzuziehen ist auch nicht machbar.
Schriftlich und nachweisbar Widerruf erklären, Einzugsermächtigung zurückziehen, auf die Online-Bestellung verweisen und sich ausdrücklich auf die Widerrufsbelehrung beziehen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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