Widerrufsrecht Online Community

27. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Milosch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Widerrufsrecht Online Community


Hallo Zusammen,

ich habe vor zwei Tagen bei einer Online Community für eine Premium Mitgliedschaft entschieden. Es geht um ein 3 Monatsabo.
Da ich nach nur 3 Tagen festgestellt habe, dass die ganze Plattform viel zu langsam ist bzw. auch die Auswahl nicht gerade das Wahre ist, wollte ich fragen ob ich in diesem Fall ein Widerrufsrecht gibt?

Vielen Dank im Voraus
Gruß Milosch

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

§312d III BGB :

"Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: [...] bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. "

Der Fall liegt wohl vor (Sie haben die Dienstleistung ja aktiv genutzt).
Damit ist Widerruf nicht mehr möglich.

Somit könnte man nur noch prüfen, ob ggfs. vertragliche Zusicherungen nicht eingehalten wurden/werden.

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#2
 Von 
Milosch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Natürlich habe ich die Dienstleistung genutzt, aber nur 3 Tage, hier geht es ja um 3 Monate.
Es ist ja nicht so, dass die 3 Monate dafür irgendetwas machen müssen bzw. ihnen irgendwelche Kosten entstehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Mareike hat daß Ausgangsposting wahrscheinlich falsch verstanden. (!? :;))

Wenn Sie sich erst vor 3 Tagen angemeldet haben für eine Abo über eine Laufzeit von 3 MOnaten, besteht natürlich auch für einen solchen Fernabsatzvertrag eine Widerrufsrecht (14 Tage)

Also keine Zeit verlieren und den Vetrag (bzw. die Erklärung) schnellst möglich widerrufen. (Beleg/Kopie aufbewahren).

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Wenn Du Dir mit einer Zahnbürste nur ein einziges Mal die Zähne putzt- ist sie dann benutzt? Wenn Du mit einem Neuwagen nur 10 km fährst, ist er dann genutzt worden? Wenn Du von einem Brötchen einmal abbeisst, hast Du es dann gegessen?


Und wenn Du eine Internet-Community nur drei Tage nutzt, hast Du sie dann genutzt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Milosch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Natürlich hat man sie genutzt, aber Du willst doch nicht Zahnbürsten und Brötchen mit einer Internet Community vergleichen?

Es handelt sich um eine Dienstleistung. Dem Anbieter entstehen nicht einmal Kosten bzw. hat keine arbeit damit.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo Milosch

"Es handelt sich um eine Dienstleistung. Dem Anbieter entstehen nicht einmal Kosten bzw. hat keine arbeit damit. "

Wenn Du ein Dienstleistungsvertrag einmal in Anspruch nehmt dann bist Du an den Vertrag gebunden, bei mansche verbindliche Vertäge brauchst Du gar nicht einmal gebrauch zu machen um an den Vertrag gebunden zu werden, also 1. Unterschreiben. 2. Gebunden.
So einfach können Dienstleitungsverträge sein.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mareike hat daß Ausgangsposting wahrscheinlich falsch verstanden.

Nö, ich habe doch eindeutig zitiert, wieso hier kein Widerrufsrecht besteht.

Der §312d BGB ist da eindeutig, da gibt es auch kein "nur 3 Tage genutzt" oder ähnliche "Geringfügigkeitsgrenzen" und es ist auch irrelevant, ob der Gegenseite durch den Rücktritt kein Schaden entsteht.
Und wenn der Fragesteller die Dienstleistung nur für 1 Sekunde genutzt hätte, um über die Community eine Email zu verschicken, das würde auch nichts ändern. Genutzt ist genutzt. So und nicht anders hat der Gesetzgeber es auch gewollt.

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