Hallo, ich habe eine Kette von einer Internetseite geschenkt bekommen und sie vor paar Tagen anprobiert, um zu schauen wie sie an mir aussieht. Mir ist direkt aufgefallen, dass mein Hals rot wurde und anfing zu jucken. Nun wollte ich den Schmuck zurück schicken und widerrufen. Nachdem ich die begründete email versendet habe, bekam ich die Antwort, dass die Kette nicht zurück genommen werden kann. Aus hygienischen Gründen....
Obwohl ich sie nur ein paar Minuten an hatte. Heute ist der letzte Widerrufstag. Was kann ich jetzt tun?
Widerrufsrecht (Schmuck)
27. Oktober 2020
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Frage vom 27. Oktober 2020 | 17:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht (Schmuck)
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2020 | 18:05
Von
Status: Schüler (480 Beiträge, 52x hilfreich)
#2
Antwort vom 27. Oktober 2020 | 18:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32142 Beiträge, 5653x hilfreich)
Ein Geschenk willst du zurücksenden? Und die Schenkung widerrufen?Zitatich habe eine Kette von einer Internetseite geschenkt bekommen :
Was hast du denn geschrieben?ZitatNachdem ich die begründete email versendet habe, :
Ein Geschenk darf man auch weiter verschenken.ZitatWas kann ich jetzt tun? :
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#3
Antwort vom 27. Oktober 2020 | 20:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
Zitatin Geschenk darf man auch weiter verschenken. :
Oder verkaufen oder auch einfach wegwerfen.
#4
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 09:56
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Zitatich habe eine Kette von einer Internetseite geschenkt bekommen :
ZitatHeute ist der letzte Widerrufstag. :
Ich würde ein Geschenk nicht widerrufen. Alles >0 ist ein Gewinn. Wobei sich mir gerade die Frage aufwirft, ob man ein Geschenk widerrufen kann. Ich habe weder beim lesen in Gesetzestexten und auf der Suche nach Urteilen nichts entsprechendes gefunden. Wahrscheinlich weil keiner auf die Idee kam ein Geschenk zurückzuschicken...
Bezogen auf das Widerrufsrecht ist das imho prinzipiell nicht richtigZitatdass die Kette nicht zurück genommen werden kann. Aus hygienischen Gründen.... :
#5
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 14:48
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Das Widerrufsrecht kann in diesem Falle nicht ausgeschlossen werden. Somit muss der Shop die Kette zurück nehmen.
Den Widerruf kann aber nur der Vertragspartner erklären, das ist wohl derjenige, der dir die Kette geschenkt hat.
#6
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatDas Widerrufsrecht kann in diesem Falle nicht ausgeschlossen werden. :
Richtig, ein Recht das nicht existent ist, kann man nicht ausschließen.
ZitatSomit muss der Shop die Kette zurück nehmen. :
Nein, muss er nicht.
#7
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 21:05
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
ZitatRichtig, ein Recht das nicht existent ist, kann man nicht ausschließen. :
Welche Ausnahme liegt denn deiner Meinung nach vor?
#8
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 21:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatWelche Ausnahme liegt denn deiner Meinung nach vor? :
Was meinst Du mit Ausnahme?
Es gibt keine Ausnahme, die "Fernabsatzgesetzgebung" gilt hier einfach nicht, ist nicht anwendbar. Ende der Fahnenstange.
#9
Antwort vom 1. November 2020 | 10:47
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Ach so, jetzt weiß ich wo das Missverständnis liegt
Ich habe den TE so verstanden, dass er/sie die Kette von einem Dritten geschenkt bekommen hat, welcher diese online gekauft hat.
#10
Antwort vom 1. November 2020 | 14:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatIch habe den TE so verstanden, dass er/sie die Kette von einem Dritten geschenkt bekommen hat, welcher diese online gekauft hat. :
Ach so ... hab mich schon gewundert ...
Und jetzt?
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