Widerrufsrecht (Schmuck)

27. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.10.2020 21:13:45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht (Schmuck)

Hallo, ich habe eine Kette von einer Internetseite geschenkt bekommen und sie vor paar Tagen anprobiert, um zu schauen wie sie an mir aussieht. Mir ist direkt aufgefallen, dass mein Hals rot wurde und anfing zu jucken. Nun wollte ich den Schmuck zurück schicken und widerrufen. Nachdem ich die begründete email versendet habe, bekam ich die Antwort, dass die Kette nicht zurück genommen werden kann. Aus hygienischen Gründen....
Obwohl ich sie nur ein paar Minuten an hatte. Heute ist der letzte Widerrufstag. Was kann ich jetzt tun?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)
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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32142 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Lolamo08):
ich habe eine Kette von einer Internetseite geschenkt bekommen
Ein Geschenk willst du zurücksenden? Und die Schenkung widerrufen?
Zitat (von Lolamo08):
Nachdem ich die begründete email versendet habe,
Was hast du denn geschrieben?
Zitat (von Lolamo08):
Was kann ich jetzt tun?
Ein Geschenk darf man auch weiter verschenken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Anami):
in Geschenk darf man auch weiter verschenken.

Oder verkaufen oder auch einfach wegwerfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von guest-12327.10.2020 21:13:45):
ich habe eine Kette von einer Internetseite geschenkt bekommen
Zitat (von guest-12327.10.2020 21:13:45):
Heute ist der letzte Widerrufstag.

Ich würde ein Geschenk nicht widerrufen. Alles >0 ist ein Gewinn. Wobei sich mir gerade die Frage aufwirft, ob man ein Geschenk widerrufen kann. Ich habe weder beim lesen in Gesetzestexten und auf der Suche nach Urteilen nichts entsprechendes gefunden. Wahrscheinlich weil keiner auf die Idee kam ein Geschenk zurückzuschicken...

Zitat (von guest-12327.10.2020 21:13:45):
dass die Kette nicht zurück genommen werden kann. Aus hygienischen Gründen....
Bezogen auf das Widerrufsrecht ist das imho prinzipiell nicht richtig

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das Widerrufsrecht kann in diesem Falle nicht ausgeschlossen werden. Somit muss der Shop die Kette zurück nehmen.
Den Widerruf kann aber nur der Vertragspartner erklären, das ist wohl derjenige, der dir die Kette geschenkt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Das Widerrufsrecht kann in diesem Falle nicht ausgeschlossen werden.

Richtig, ein Recht das nicht existent ist, kann man nicht ausschließen.



Zitat (von fm89):
Somit muss der Shop die Kette zurück nehmen.

Nein, muss er nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, ein Recht das nicht existent ist, kann man nicht ausschließen.


Welche Ausnahme liegt denn deiner Meinung nach vor?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Welche Ausnahme liegt denn deiner Meinung nach vor?

Was meinst Du mit Ausnahme?

Es gibt keine Ausnahme, die "Fernabsatzgesetzgebung" gilt hier einfach nicht, ist nicht anwendbar. Ende der Fahnenstange.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ach so, jetzt weiß ich wo das Missverständnis liegt :)
Ich habe den TE so verstanden, dass er/sie die Kette von einem Dritten geschenkt bekommen hat, welcher diese online gekauft hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ich habe den TE so verstanden, dass er/sie die Kette von einem Dritten geschenkt bekommen hat, welcher diese online gekauft hat.

Ach so ... hab mich schon gewundert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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