Hi,
ich habe da mal eine Frage zum Widerrufsrecht bei Zeitschriftenabonnements. In vielen AGB steht folgendes:
was sich wohl auf § 356 Abs. 2 Nr. 1 d BGB (richtig zitiert?) bezieht.Zitat:Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Wann beginnt die Widerrufsfrist, wenn noch vor der ersten Zeitschriftenlieferung der abonnierten Zeitschrift A mehrere Hefte der Zeitschrift B als (so bezeichnete) Prämie geliefert werden. Ist dies bereits als die erste Lieferung anzusehen oder nicht, weil es eben nicht gleichartig ist?
2. Ändert sich etwas an Frage 1, wenn die Prämie gar nicht an den Abonnent, sondern an einen Dritten (als Werber) geht?
3. Wann beginnt die Widerrufsfrist, wenn die erste Zeitschriftenlieferung als gratis bezeichnet wird, man also bspw. ein Abonnement über 12 Monatsausgaben bestellt und man insgesamt 13 Monatsausgaben erhält, wovon die erste gratis ist?
Vielleicht sind die Fragen ein wenig knifflig, vielleicht aber auch glasklar. Im Zweifelsfall geht man natürlich besser davon aus, dass die Frist bereits früher beginnt, als später.
Gruß
-- Editiert von Auorus am 13.12.2017 02:59