Widerrufsrecht bei Produkte nach Maß

14. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go515221-13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht bei Produkte nach Maß

Hallo, wir möchten unseren Produkten online verkaufen.
Bei den Produkten handelten es sich um Holzböden die in Breite und Höhe bei ebay oder Amzon ausgwählt werden können.
Beispiel:

Material:
14 mm Kunstoff beschichtet
16 mm Kunstoff beschichtet
19 mm Kunstoff beschichtet

Umleimer:
mit Umleimer
ohne Umleimer

Rundecken:
10 mm
15 mm
20 mm

Breite:
400 mm
500 mm
600 mm
700 mm
800 mm
900 mm
1000 mm

Höhe:
400 mm
500 mm
600 mm
700 mm
800 mm
900 mm
1000 mm

Ich wähle als Kunde einen: 19 mm Kunstoff beschichte, mit Umleimer, Rundecken 20 mm und den Maßen 600 mm Breite x 900 mm Höhe aus und kaufe diesen.

Dieses Produkt wird jetzt nach Bestelleingang produziert und zum Kunden verschickt.

Hat der Kunde trotzdem ein Widerrufrecht?

MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Die Ausnahme vom Widerrufsrecht hängt hier im Wesentlichen davon ab, ob die Rücknahme der Ware für den Händler zumutbar ist. Das wiederum hängt davon ab, ob die Ware mit zumutbarem Aufwand und hinreichender Wahrscheinlichkeit wiederverkauft werden kann.

Die Ausnahme greift dann nicht, wenn die individuelle Anfertigung der Waren noch nicht begonnen hat (AG München, Urt. v. 13.09.2016, Az.: 224 C 18398/15 ).

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Grundsätzlich ist die Frage, wie individuell die Bestellung hier ist. Lediglich aus einer Liste mit vorhandenen Varianten auszuwählen, genügt dafür sicherlich nicht. (Der Gesetzgeber dachte an "Die Gravur 'Für Lisa Kasuppke'" oder "das auf genau 201x67x92cm zugeschnittene Bauteil" und nicht an "hat aus drei Farben und acht Größen ausgewählt".)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von go515221-13):
Hat der Kunde trotzdem ein Widerrufrecht?

Ja, hat er wohl.


Der BGH hat mal entschieden:
"Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist deshalb nur dann wegen Anfertigung der Ware "nach Kundenspezifikation" ausgeschlossen, wenn der Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen und dadurch entstehen, daß die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde."


Muss man dann halt liegen lassen, bis sich jemand anderes für diese Kombination interessiert oder den Umleimer entfernen.


Ob sich ein zurückgegebener Artikel eher schnell oder nicht weiterveräußern lässt, ist Teil eines allgemeinen unternehmerischen Risikos, dass ein Händler eingeht, der seine Ware im Fernabsatz veräußert (BGHZ 154, 239).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go515221-13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Grundsätzlich ist die Frage, wie individuell die Bestellung hier ist. Lediglich aus einer Liste mit vorhandenen Varianten auszuwählen, genügt dafür sicherlich nicht. (Der Gesetzgeber dachte an "Die Gravur 'Für Lisa Kasuppke'" oder "das auf genau 201x67x92cm zugeschnittene Bauteil" und nicht an "hat aus drei Farben und acht Größen ausgewählt".)


Leider kann man bei Amzon und ebay nur Varianten vergeben und nicht genaue Maßangabe.

Wir wollen aber in der nächsten Zeit einen eigenen Online-Shop mit mm-Maßangaben erstellen lassen.

Aber vielen Dank, jetzt weiss ich schon mehr :)







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