Hallo,
die Deutsche Bahn bietet im Moment über eBay (http://deutsche-bahn.ebay.de/) Tickets an. Das Angebot ist erkennbar gewerblich.
Einen Widerruf schließt der Anbieter aber (bspw. unter http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=290250276953 unten bei Allgemeine Geschäftsbedingungen) aus.
Die Fahrkarten werden nicht mit dem Namen des Käufers o.ä. bedruckt, sind also keine individuelle Herstellung. Davon abgesehen, ein Widerruf vor Bezahlung (und damit Erstellung der Tickets) soll nach dem Willen des Anbieters auch ausgeschlossen sein?
Wäre das denn rechtlich in Ordnung? Falls ja, warum ist so ein Ausschluss der Deutschen Bahn, aber allen anderen gewerblichen eBay-Anbietern nicht möglich?
-- Editiert von petra_lagora am 02.08.2008 16:35:15
Widerrufsrecht eBay - Fahrkarten Bahn
2. August 2008
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Frage vom 2. August 2008 | 16:34
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerrufsrecht eBay - Fahrkarten Bahn
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#1
Antwort vom 2. August 2008 | 22:32
Von
Status: Schüler (385 Beiträge, 153x hilfreich)
§312b BGB
sagt:
> Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
#2
Antwort vom 3. August 2008 | 14:39
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Stimmt, § 312b habe ich inzwischen auch gelesen.
Aber ist das hier wirklich anwendbar? Verkauft werden Fahrkarten, die aber noch ohne jedes Ziel o.ä. sind. Ist das schon ein Vertrag über die Beförderung?
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