Widerrufsrecht zu unrecht ausgeschlossen?

21. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Franzkovic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht zu unrecht ausgeschlossen?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Widerrufsrecht. Ein Kunde bestellt bei einem Onlineversand Sitzkissen in der Größe 40x40 der Farbe schwarz. Die Kissen sind speziell für einen bestimmten Typ Stuhl hergestellt. Leider hat der Kunde versehentlich das Kissen für den falschen Typ Stuhl bestellt und möchte daher die Kissen gerne umtauschen und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Dies wird ihm jedoch vom Händler mit dem Hinweis, dass es sich um "nach Kundenwunsch" gefertigte Stücke handelt verwehrt. Dieser Hinweis findet sich auch in der Auftragsbestätigung.

Folgende weitere Hintergrundinformationen:
- Das identische Produkt ist bei zwei weiteren Onlinehändlern ohne Einschränkung des Widerrufs erhältlich
- Der Onlinehändler ist nicht der Hersteller des Artikels
- Auf der Umverpackung der Sitzkissen finden sich Aufkleber auf denen "Sammelartikel" und "Shop Lager" steht.

Meiner Auffassung nach steht dem Kunden in diesem Fall dennoch ein Widerrufsrecht zu. Andernfalls könnte das Widerrufsrecht durch derartige Formulierungen zu einfach unterlaufen werden. Der "Individualisierungsgrad" ist bei dem angesprochenen Artikel nicht besonders hoch, da es sich nicht um ein kundenindividuelles sondern ein stuhlspezifisches Maß in einer handelsüblichen Farbe handelt.

Mich würden weitere Meinungen sehr interessieren.
Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Franzkovic):
Dies wird ihm jedoch vom Händler mit dem Hinweis, dass es sich um "nach Kundenwunsch" gefertigte Stücke handelt verwehrt.

Das ist Unfug da der Stuhl ja nicht der Käufer war ...


Ich würde vor gehen wie folgt:
1. Ware zurücksenden
2. ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man ihm das mit dem Widerrufsrecht dann auf seine Kosten per Gericht erklären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Franzkovic):
Ein Kunde bestellt bei einem Onlineversand Sitzkissen


§ 312g BGB .
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

"Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind..."

Zitat:
Die Kissen sind speziell für einen bestimmten Typ Stuhl hergestellt.


Gibt der Verkäufer an, welche Bestimmung die angebotenen Kissen haben ( nämlich zu bzw. auf einen Stuhl des Typs XY zu passen )? Dann liegt keine Bestimmung durch den Käufer vor (und deshalb kein vom Widerrufsrecht ausgenommener Ausnahmevertrag ).

Wurde vom Käufer ein nicht vorgefertigtes Sitzkissen bestellt, für dessen Herstellung die Käuferbestimmung zu Farbe, Form, Muster, Dicke, Polstermaterial, Stoffqualität maßgeblich war, oder die Vorgabe, daß es der Farbe/Form/Muster/Dicke nach zu einem Stuhl des Typs XY passen soll?
(Nur) Dann bestünde kein Widerrufsrecht.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Franzkovic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die Einschätzungen. Das Kissen kann insoweit individualisiert werden als dass zwischen 40 Farben und zwei Polsterdicken gewählt werden kann. Das Maß ist stets gleich, da es auf einen bestimmten Designerstuhl passen soll. Es gibt verschiedene "Typbezeichnungen" für das Kissen, die jeweils zu einen Stuhltyp des Designers passen.
Ich gehe davon aus, dass zwar auftragsbezogen gefertigt wird, aber wie Sie bereits gesagt haben nicht kundenindivduell genug, um ein Widerrufsrecht auszuschließen.

Edit: Zur Klarstellung die Typbezeichnung des Sitzkissens deckt sich mit der Typbezeichnung des Stuhlherstellers.


-- Editiert von Franzkovic am 22.12.2018 10:07

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Franzkovic):
Das Kissen kann insoweit individualisiert werden als dass zwischen 40 Farben und zwei Polsterdicken gewählt werden kann.

Gemäß der Fernabsatzgesetzgebung und der Rechtsprechung ist das eine Individualisierung von genau 0,0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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