Wie "creative commons" Fotos richtig verwenden?

15. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
waltersen91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie "creative commons" Fotos richtig verwenden?

Klaus weiß nun wirklich nicht mehr weiter.
Er steht vor 8 ungelösten, komplzierten Fragen.

Bitte folgenden Fall ganz genau lesen:

Klaus hat einen werbefreien Webblog.

Auf diesem webblog benutzt Klaus viele "creative commons"-Bilder

Jetzt hat Klaus folgendes Problem:

Was muss er nun unterhalb der Fotos schreiben, die er verwendet?

Angenommen, er findet auf wikipedia ein Foto von einem Sänger Namens "Frank Lummermuster" und möchte dieses Foto auf seiner Homepage verwenden:

Auf wikipedia heisst es dann meistens bei den Bildern mit cc-Lizenz, daß wenn man das Bild verwenden möchte, man den Namen des Urhebers und die richtige Lizenz angeben muss.

Angenommen auf wikipedia steht bei dem Bild fogendes dran:

- unter Quelle: "Pinnebergstadthalle"
- unter Urheber: Markus Musterhammer
- Bildbeschreibung: "Frank Lummermuster bei einem Konzert in der Pinnebergstadthalle am 2.3.2010"

Klaus möchte jetzt das Bild verwenden:

Erste Frage:
Muss Klaus die Bildbeschreibung 1:1 übernehmen? Oder darf er auch eine eigene Bildbeschreibung vornehmen: z.B. "Markus Musterhausen rockte die Bühne vor 3.000 Zuschauern".

Zweite Frage:
Was muss denn Klaus nun hinter der Bildbeschreibung erwähnen?

Foto: wikipedia/Pinnebergstadthalle/Markus Musterhammer
oder
Foto: Pinnebergstadthalle/Markus Musterhammer
oder
Foto: wikipedia/Hannovermedienkreis2010
oder
Foto: wikipedia/Markus Musterhammer

Dritte Frage:
Klaus soll ja die Lizenz erwähnen, wenn er das Bild verwendet. Muss er das? Angenommen Klaus erwähnt nicht die Lizenz. Kann er dafür eine Strafe oder eine Abmahnung erhalten?

Klaus möchte aus folgendem Grund keine Lizenzbedinung unter dem Foto erwähnen: Klaus befürchtet ausversehen eine falsche Lizenbedingung anzugeben. Beispiel: Das Bild ist offiziell nur für werbefreie Seiten erlaubt, anzuwenden. Klaus befürchtet nun ausversehen eine CC-Lizenz anzugeben, womit man das Bild auch für kommerzielle nutzen darf.

Vierte Frage:
Angenommen der Urheber eines Bildes, beschliesst im Nachhinein seine Bilder die CC-Lizenz abzusprechen. Klaus weiss davon aber nichts. Kann Klaus dafür bestraft werden, diese nun kostenpflichtige Bilder zu benutzen?

Fünfte Frage:
Klaus verwendet ein CC-Bild auf seinem webblog. Es stellt sich jedoch heraus, dass dieses Bild in Wirklichkeit von einer fremden Person, ohne Urheberrechte, missbräuchlicherweise unter eine CC-Lizenz ins Netz gestellt hat. Haftet Klaus, wenn er jetzt vom eigentlichen Urheber des Bildes "erwischt" wird. Klaus war ja im Glauben, das richtige getan zu haben.


Sechste Frage:
Was ist gemeint, wenn (kommt bei wiki sehr häufig vor) der Urheber eines Bildes schreibt "kein Gentlemens Agreement". Heisst es dann, dass er eine schriftliche Erlaubnis des Urhebers einolen muss, um das auf wikipedia vorhandene Bild auf seiner Seite verwenden zu wollen?


Siebte Frage:
Muss man den Urheber eines Fotos, das er unter CC-Lizenz freigegeben hat, kontaktieren, wenn man das Bild benutzen will?

Achte Frage:
Wenn Klaus ein Bild gefunden hat, welches er verwenden möchte, steht z.B. wenn man die rechte Muastaste klickt und "Speichern unter" klickt ein Text wie z.B.: "550pxFrankLummermuster-in-pinneberg.jpg"
Darf Klaus diesen Text verändern, wenn er das Bild wieder hochlädt? Beispiel in: "Frank-Lummermuster-singt"



Bitte versucht bei der Formulierung eurer Antworten so verständliche Antworten wie möglich zu verwenden. Bitte kein übertriebenes Juristen-Jargon.

-- Editiert am 15.07.2011 19:12

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1 Antwort
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#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Der Jargon ist männlich, aber egal.

Meines bescheindenen Wissens muss in der Regel, wohl nach CC 3.0, der Urheber genannt werden und ein Link angebracht werden zur gültigen CC.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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