Wiederrufsrecht Anspruch?

9. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Leono.01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederrufsrecht Anspruch?

Schönen Guten Tag,
zu aller erst hoffe ich, dass ich hier im richtigen Forum bin!
Ich bin aktuell mit einem Shopbetreiber über mein Widerrufsrecht am diskutieren, weil aus meine Sicht, er die Versandkosten tragen muss. In der Regel bin ich mir auch recht sicher, was die Formulierungen in der Widerrufsbelehrung angeht, aber hier existieren einige Unverständlichkeiten. Ich hoffe, dass mir hier jemand in verständlichen Worten erklären kann, was das bedeutet.

"Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren, die normal mit der Post zurückgesandt werden können. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 299€ EUR."

Die beiden in gelb markierten Bereich kann ich nicht ganz nachvollziehen und heißt Post auch DHL?

Ich bedanke mich schon mal im vorhinein für die Hilfe!

Leon

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Leono.01):
heißt Post auch DHL?

Kommt darauf an was versendet werden soll ... ich würde "Post" eher mit Briefpost als mit Paketpost in Zusammenhang sehen.

Da aber Unklarheiten in AGB zu Lasten des Verwenders gehen, würde ich "Post auch DHL" als durchsetzbar ansehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Leono.01):
heißt Post auch DHL?
Ich vermute, Ja.

Wenn DHL oder ein anderer Versanddienstleister ( zB Hermes, DPD, UPS) die Ware (aufgrund der Beschaffenheit) nicht zum Rückversand annimmt und nur ein anderer (zB Kurier, Spedition, Luftfracht) die Ware transportieren würde, trägt der Rücksender diese Kosten...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Leono.01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was genau bedeutet dann "betragen diese 299€ EUR"? Heißt das, dass der Warenwert über 299€ liegen muss? Mein Warenwert beträgt nämlich nur 35€.

-- Editiert von Leono.01 am 09.07.2020 17:42

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Leono.01):
Mein Warenwert beträgt nämlich nur 35€.
Du solltest dich fragen: Kann ich diese Ware mit DHL o.ä Versanddienstleister zurückschicken? Denn nur du kennst diese Ware.

Und: Wie hast du sie denn vom Verkäufer bekommen? Hat er DHL o.ä. zum Versand genutzt? Ist das ein Verkäufer in Deutschland ?
Zitat (von Leono.01):
betragen diese 299€ EUR"?
---Die Rücksendekosten...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Leono.01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und: Wie hast du sie denn vom Verkäufer bekommen? Hat er DHL o.ä. zum Versand genutzt? Ist das ein Verkäufer in Deutschland ?


Ja der Verkäufer hat auch DHL verwendet. Das Paket ist zu dem nicht auffällig groß oder Bedarf eines gesonderten Versands.

Ich bin jetzt glücklicherweise mit dem Verkäufer übereingekommen, nachdem er meine negative Bewertung bei Google gesehen hat ^^ Trotzdem vielen Dank für eure Unterstützung, es hat mir sehr weiter geholfen und wird bestimmt in Zukunft noch Verwendung finden!

- Leon

-- Editiert von Leono.01 am 09.07.2020 18:44

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn DHL oder ein anderer Versanddienstleister ( zB Hermes, DPD, UPS) die Ware (aufgrund der Beschaffenheit) nicht zum Rückversand annimmt und nur ein anderer (zB Kurier, Spedition, Luftfracht) die Ware transportieren würde, trägt der Rücksender diese Kosten...
Das ist nicht korrekt. Beim Speditionsversand sieht das völlig anders aus. Beim Speditionsversand trägt der Händler die Rücksendekosten, sofern er vor dem Kauf nicht die Kosten angeben kann, die bei einem Rücktransport durch eine Spedition tatsächlich anfallen werden. Wenn die genannten 299€ der Realität entsprechen, dann trägt hier der Kunde diese Kosten. Wenn das einfach nur ein Mondwert ist, der mit der Realität nichts zu tun hat, dann trägt der Händler dennoch die Kosten.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Leono.01):
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 299€ EUR.


Was ist denn das für ein Unfug?
Der *Verkäufer* möchte *deine* Rücksendekosten festlegen? Per AGB??

Das ist doch eher der höchst halbseidene Versuch, Käufer von der Ausübung ihres Widerrufsrechts abzuhalten. Da freut sich die Verbraucherzentrale über einen Hinweis, die Konkurrenz übrigens auch. Da dürften ein paar sehr teure Abmahnungen eintrudeln bei dem Spezi...

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Der *Verkäufer* möchte *deine* Rücksendekosten festlegen? Per AGB??

Naja - der Verkäufer muss halt die voraussichtlichen Rücksendkosten angeben, wenn es sich um "nicht-paket-versandfähige" Ware handelt und der Verkäufer die Rücksendekosten dem Käufer auferlegen will.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Was ist denn das für ein Unfug?
Dieser "Unfug" ist genau das, was der Gesetzgeber fordert! Wenn die 299€ der Realität entsprechen, dann ist alles in Ordnung.

-- Editiert von -Laie- am 10.07.2020 11:23

Signatur:

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#10
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Leono.01):
Ich hoffe, dass mir hier jemand in verständlichen Worten erklären kann, was das bedeutet.


Wenn der Verkäufer es nicht kann, dann ... trägt er die Rücksendekosten selbst!

Eine missverständliche Widerrufsbelehrung erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen für eine ordnungsgemäße Information; und ohne vorschriftsgemäße Widerrufsbelehrung trägt der Fernabsatzunternehmer nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung, § 357 BGB.

Wenn die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ausgefüllt verwendet wurde, dann genießt ein Fernabsatzunternehmer die Privilegierung einer gesetzlich festgestellten "Verständlichkeit" der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung.

Das Gesetz regelt zu den Kosten der Rücksendung:

§ 357 BGB
"Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.

Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EGBGB lautet:
"Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher zu informieren gegebenenfalls darüber, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, und bei Fernabsatzverträgen zusätzlich über die Kosten für die Rücksendung der Waren, wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können (...)"

Die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung sieht so aus:

"fügen Sie ein:

„Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.";

„Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.";


Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können:

„Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von ... EUR [Betrag einfügen].",

oder, wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können:

„Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa ... EUR [Betrag einfügen] geschätzt."

----> Die hier benutzte Belehrung entspricht NICHT (exakt) der Muster-Belehrung:

"Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren, die normal mit der Post zurückgesandt werden können. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 299€ EUR."

Weil die hier benutzte Formulierung missverständlich bleibt, ist die Belehrung "ungültig", und der Verkäufer trägt nach einem Widerruf die Kosten der (Speditions-)Rücksendung. Mit einer korrekten Muster-Widerrufsbelehrung wäre dies zu vermeiden gewesen:

"Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 125 EUR."

Oder, falls die Rücksendekosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechenbar sind:

"Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 179 EUR geschätzt."

RK

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