Hallo zusammen,
ich habe eine bzw. mehrere Fragen bzgl. des Kaufes von sog. XBOX-Live-Accounts, welche ein Spiel beinhalten.
Angenommen man kauft sich bei einem Shop oder eBay ein Spiel, welches aber in Form eines digitalen Accounts ausgeliefert wird.
Laut Microsoft-Servicevertrag versößt dies grundsätzlich gegen die AGB's (Stichwort: AccountSharing) und kann zu einem Ban des Accounts bis hin zur Konsole führen.
Siehe: https://www.microsoft.com/de-de/servicesagreement/
Bei den STANDARDLIZENZBESTIMMUNGEN FÜR ANWENDUNGEN steht unter 3. LIZENZUMFANG:
Sie sind nicht dazu berechtigt,
e. die Anwendung zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.
f. die Anwendung oder diesen Vertrag
an Dritte zu übertragen.
Dies dürfte meiner Meinung nach auch auf Spiele zutreffen, wenn ich mich nicht täusche.
Einige Leute haben solche Accounts schon gekauft und spielen offensichtlich auch damit. Siehe z. B. hier:
http://www.gutefrage.net/frage/xbox-one-account-unlock-auf-mmoga-kaufen
Nach Recherchen kann es durchaus passieren, dass diese gekauften Accounts teilweise mit gestohlenen Kreditkarten o. ä. bezahlt wurden. Was der Käufer aber vorher grundsätzlich nicht wissen kann.
Auf eBay werden solche Accounts hier angeboten --> http://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2050601.m570.l1313.TR0.TRC0.H0.TRS0&_nkw=xbox+one+account&_sacat=0
Soweit ich weiß prüft eBay eigentlich die Rechtslage bevor der Verkäufer seine Anzeige online stellen kann.
Wie ist dies aus rechtlicher Sicht zu bewerten:
a) Wäre der Kauf eines solchen XBOX-Live-Accounts strafbar?
b) Wäre ein Verstoß gegen die AGB's von Microsoft strafbar?
c) Es würde sich irgendwann nach einem Kauf herausstellen, dass der Account nicht legal vom Verkäufer erstellt bzw. und wie oben beschrieben z. B. mit gestohlenen Kreditkarten o. ä. erstellt wurde ohne das Wissen des Käufers. Strafbar für den Käufer?
-- Editier von JOker666 am 15.08.2016 20:02
XBOX Live Accounts kaufen
ad a). Nein.
ad b). Nein.
ad c). Nein.
Im übrigen wäre zu prüfen, ob die AGB überhaupt wirksam vereinbart wurden. Wurde das erst nach dem Kauf über eines der berüchtigten EULA nachgeschoben, ist das sowieso nicht wirksam (wobei man trotzdem den Streß hätte, im Falle einer Sperrung Microsoft Deutschland verklagen zu müssen).
Vielen Dank für die Antwort BigiBigiBigi!
Unter c) dachte ich z. B. an Hehlerware. Wenn der Kaufpreis beispielsweise bei etwa 25% des normalen Kaufpreises liegen würde oder sich der Shop im Ausland befinden würde, könne man dann von einem Vorsatz sprechen?
Angenommen man habe nach einem Kauf einen Verdacht, dass es sich bei einem gekauften Account um "Hehlerware" handeln könne bzw. illegal beschaffte Ware aber dieses nicht nachweisen könne. Könnte man den Verkäufer anzeigen (damit man selbst keine Probleme wegen Hehlerei oder Aussähen von Daten bekommt), ohne sich dabei selbst in ein Strafverfahren zu verwickeln u. a. auch wegen falscher Verdächtigung? Wie sähe es (straf)rechtlich aus, wenn man vom Kauf z. B. über den Käuferschutz von PayPal zurücktreten würde?
Es gibt wohl Fälle (insbesondere bei eBay-Käufern), wo ahnungslose Käufer ein Ermittlungsverfahren bekommen können, teilweise sogar angeklagt werden/wurden wegen des Verdachts der Hehlerei etc. Daher die Frage(n).
-- Editiert von JOker666 am 16.08.2016 20:34
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Zitat:Unter c) dachte ich z. B. an Hehlerware. Wenn der Kaufpreis beispielsweise bei etwa 25% des normalen Kaufpreises liegen würde oder sich der Shop im Ausland befinden würde, könne man dann von einem Vorsatz sprechen?
Vielleicht bzgl. Betrug (wofür "Shop im Ausland" natürlich nicht ausreicht), aber Hehlerei verlangt zwingend eine gestohlene Sache, das kann bei einem Account (der lediglich ein Nutzungsrecht darstellt) schon begrifflich nicht der Fall sein.
Zitat:Könnte man den Verkäufer anzeigen (damit man selbst keine Probleme wegen Hehlerei oder Aussähen von Daten bekommt), ohne sich dabei selbst in ein Strafverfahren zu verwickeln u. a. auch wegen falscher Verdächtigung?
Anzeige wegen eines Verdachtes kann man immer erstatten, solange man nur Verdachtsmomente äußert und keine Tatsachenbehauptungen ("der hat betrogen") aufstellt.
Zitat:Wie sähe es (straf)rechtlich aus, wenn man vom Kauf z. B. über den Käuferschutz von PayPal zurücktreten würde?
Das ist reines Zivilrecht.
Zitat:Es gibt wohl Fälle (insbesondere bei eBay-Käufern), wo ahnungslose Käufer ein Ermittlungsverfahren bekommen können, teilweise sogar angeklagt werden/wurden wegen des Verdachts der Hehlerei etc.
Mit Sicherheit nicht bei virtueller Ware, an der man gar keine Hehlerei begehen kann. Denkst du da vielleicht eher an Software, die auf einem Datenträger verkörpert ist?
Zitat :Zitat:Es gibt wohl Fälle (insbesondere bei eBay-Käufern), wo ahnungslose Käufer ein Ermittlungsverfahren bekommen können, teilweise sogar angeklagt werden/wurden wegen des Verdachts der Hehlerei etc.
Mit Sicherheit nicht bei virtueller Ware, an der man gar keine Hehlerei begehen kann. Denkst du da vielleicht eher an Software, die auf einem Datenträger verkörpert ist?
Man kann solche Accounts, denke ich, doch irgendwie stehlen? Evtl. durch ausgespähte Daten o. ä.?
Lg
Zitat:Man kann solche Accounts, denke ich, doch irgendwie stehlen? Evtl. durch ausgespähte Daten o. ä.?
Dafür gibt es eigene Tatbestände im StGB. Es ist aber kein Diebstahl einer Sache (juristischer Diebstahl und umgangssprachlicher Diebstahl sind nicht dasselbe) und damit auch dem Hehlereiparagraphen nicht zugänglich (eine "analoge" Erweiterung auf virtuelle Güter verbietet das Bestimmtheitsprinzip).
-- Editiert von BigiBigiBigi am 18.08.2016 11:54
Das Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB
dürfte theoretisch aber nicht auf den potentiellen Käufer zutreffen oder?
Lg
Nein.
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