YouTube: Ankündigung Abmahnung wegen Thumbnail

10. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
YouTuber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
YouTube: Ankündigung Abmahnung wegen Thumbnail

Hallo liebe Community.

Folgendes Problem. Person A macht Videos bei YouTube, reines Hobby, kein Verdienst. Dort kann man Vorschaubilder einstellen, die so genannten "Thumbnails". Bei meinem seiner Videos hat er auf ein Bild von Pixelio zurückgegriffen, allerdings vergessen den Autor zu nennen. Dieser meldete sich erstmalig am 29.6.2014 via E-Mail (die auf dem YouTube-Kanal abgegeben war), sprach ihn mit falschem (Nick-)Namen an, bemängelte ein fehlendes Impressum und verwies auf seine Homepage (nicht YouTube) und eine IP Adresse, die nichts mit ihm zu tun hatte. Außerdem gab es einen Auszug aus von der Regelung bei Pixelio:

"8. Urheberbenennung und Quellenangabe
Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO' Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muss zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen."

Zugegeben: Auch wenn Person A sonst immer so etwas achte und sich meist absicherte, hatte er das bei diesem Video schlichtweg vergessen. Als Reaktion löschte er jedwedes Material was nicht von ihm stammt in sämtlichen Vorschaubildern seiner Videos.

Beigehängt war eine BMP-Datei mit einem Windows-Paint-Screenshot von YouTube auf dem klein zu sehen ist, dass entsprechendes Bild des Fotografen verwendet wurde. Außerdem ein zwei Textdateien, zum einen ein Brief an die Domain von Person A (nicht sein Name) mit falschem Namen und nicht nachvollziehbarer IP-Adresse, die angeblich zu ihm führen würde. Er wurde informiert, dass wegen dem "nachweisbaren Fall der Verletzung der Urheberrechte ausdrücklich die Wahrnehmung auf Unterlassung weiterer Verletzungen der Rechte auf Unterlassung weiterer Verletzungen" vorbehalten wird. Gleichzeitig wurde er aufgefordert den durch das Handeln entstandenen Schaden in Höhe einer "Straflizenz von 200,--- Euro" zu ersetzen. Eine Kontoverbindung wurde genannt. Er hat daraufhin nicht reagiert, schon alleine weil die beiliegende Rechnung eher wie ein schlechter bunter Scherz aussah und nicht direkt an ihn adressiert war.

Am 27. Februar , also 8 Monate später, meldete sich der Fotograf wieder, "bedauerte", dass Person A nicht auf das Schreiben vom 29.6 reagiert hätte und kündigt an die "berechtigte Schadensersatzforderung" nun "in üblicher Weise an die Empfehlung der Mittelstansdsgemeinschaft Fotomarketing (MFM)" geltend gemacht zu haben. Inzwischen wurde der richtige Name & Adresse von Person A ausfindig gemacht (dank Denic und Nennung dessen Domain bei YouTube ja eigentlich kein Problem). Es wurde außerdem geschrieben, dass bisher auf ein "für Sie kostenträchtiges Abmahnverfahren verzichtet wurde", allerdings bei weiter Ignoranz "mein Rechtsanwalt bereits beauftrag ist, weitere Schritte einzuleiten". Im Anhang befand sich jetzt plötzlich eine Schadensersatzforderung in Höhe von 930,- Euro ("Schaden in Höhe einer Straflizenz") und eine wesentlich professionellere Rechung (diesmal sogar mit Steuer-Nr) mit den beiden Punkten "Verbotene Nutzung des von mir am 19.05.13 gefertigten Foto (Veröffentlichung ohne Bildquellenangabe") in Höhe von 465,00 Euro PLUS ein "Verletzterzuschlag 100% wegen fehlender Urheberrechtsbenennung" nochmals in Höhe von 465,00 Euro. ("Bei der Verrechnung wurden die Vergütungsvorschläge der Mittelstandsvereinigung für Fotomarketing (MFM) zugrunde gelegt.").

Am 8. März schließlich wurde Person A erneut per E-Mail eine "allerletzte Frist zur Begleichung geltend gemachter Forderungen" bis 15.3.2015 eingeräumt. Sollte bis dahin kein Zahlungseingang verzeichnet worden sein, würde der Rechtsanwalt ohne weitere Vorankündigung Arbeit bekommen. Außerdem würde der Rechtsverletzer aufgefordert, die Kosten, die einem Anwalt durch sein Tätigwerden entstehen, auszugleichen, denn "derjenige, der Bilder rechtswidrig verwendet, hat für die entstandenen Anwaltskosten aufzukommen".

Wie soll sich Person A nun weiter verhalten? Da Person A ohne Beschäftigung ist, kann sie den zuletzt geforderten Betrag nicht aufbringen, zudem ihr die ganze Geschichte nach wie vor etwas komisch vorkommt. Was ist eure Meinung dazu?

-- Editiert YouTuber am 10.03.2015 13:34

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Was ist eure Meinung dazu?
Person A hat doch widerrechtlich anderes Material genutzt, wieso also dafür nicht auch zahlen?

Wie wäre es mal den eigentlichen Rechteinhaber mal zu kontaktieren, wenn sich herausstellt, dass dieser wirklich hinter den Forderungen steht, dann sollte man irgendwie aktiv werden!

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