Z!ählt E-mail als Beweis!

5. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.06.2009 07:54:16
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
Z!ählt E-mail als Beweis!

Muss meinem Vers.makler einen schweren Beratungsfehler nachweisen,dieser hat jedoch seine Zusagen ausschliesslich per E-Mail erteilt!zählt eine e-mail als beweis???

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> zählt eine e-mail als beweis?

Das ist sozusagen die falsche Frage.

Natürlich kann man eine Email als Beweismittel in einen Prozeß einführen.

Ob sie dann genügend Beweiskraft hat, hängt am Einzelfall und daran, wie substantiiert die Gegenseite die Authentizität und die Bedeutung des Inhalts bestreiten kann und wird.

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#2
 Von 
guest-12323.06.2009 07:54:16
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Mir wurde eine definitive Zusage in einem Vers.fall gemacht,aufgrund derer ich einem Vertragsabschluss zugestimmt habe---und diese jetzt im Schadenfall widerrufen bzw. diese Zusage als Bearbeitungsfehler eingestuft!

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Da würde ich ggf. mal unter Versicherungsrecht posten, denn hier ist ein Makler im Spiel, der nicht Mitarbeiter der Versicherung ist und der kann eigentlich nichts zusagen. Ob ein Makler zu Schadensersatz heranzuziehen ist oder der Vertrag rückabwickelbar ist kann ich nicht sagen.

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Was genau war eine E-Mail : Ein Text in einem bestimmten Format den jemand ausdruckt und vorlegt.

Wieviel Arbeit macht es diesen Text selber zu schreiben und nur zu behaupten es wäre eine E-Mail ???

Genau soviel zählt der Beweis, wenn nichts

quote:
definitive Zusage


Und danach haben wir dann einen ganz anderen Vertrag aufgesetzt und unterschrieben, in dem steht "mündlichen...." gelten nicht.

Na das wird schwer werden

K.

-----------------
"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#5
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Wieviel Arbeit macht es diesen Text selber zu schreiben und nur zu behaupten es wäre eine E-Mail ?

Ein Ausdruck der Email wäre erst mal nur ein Indiz. Ggfs. könnte, wenn die Gegenseite die Authentizität bestreitet, ein Sachverständiger Beweis erheben am Rechner des Betreffenden, bei seinem Provider etc.

Ich habe bisher einmal eine Email als Beweismittel in einen Prozeß eingebracht und die Gegenseite hatte nicht mal so viel in der Birne, zu bestreiten, diese Mail geschickt zu haben, obwohl sie sonst nur Unwahrheiten erzählt hat (das also eine naheliegende, für mich aber ggfs. problematische Lüge gewesen wäre).
Eine weitere Mail, in der ich im Rahmen dieses Falles anonym bedroht worden war, hat das Gericht ebenfalls gegen den Beklagten gewertet, obwohl er gesagt hatte, das wäre er nicht gewesen.
Man sieht also, es ist alles möglich.

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#6
 Von 
guest123-2195
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Schade, habe ich doch den hochwissenschaftlichen Beitrag des Herrn L. verpaßt, bevor er zum x-ten mal geflogen ist...

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