Zahlungsaufforderung nach Gratisgespräch

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sterling.one
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsaufforderung nach Gratisgespräch

also es geht darum. auf einer Webseite mit kartenlegen wird mit einem gratisgespräch geworben. in meinen haushalt leben noch 4 personen.
und meine schwester hatte sich wohl im oktober auf dieser seite für das gratisgespräch registriert. allerdings mit falschen angaben. ich weiß das dies kein verbrechen ist. aber unsere telefonnummer musste sie ja angeben, um das gratisgespräch auch nutzen zu können. alles gut soweit. einen monat später habe ich mich auch auf dieser webseite für ein gratisgespräch registriert. genau das gleiche spiel, falsche angaben aber richtige telefonnummer, um das gratisgespräch auch nutzen zu können. und heute habe ich eine email bekommen. meine kleine schwester hat sich wohl auch auf dieser seite registiert, um das gratisgespräch zu bekommen. es ist auch ziemlich einfach auf die selbe seite zu stoßen, da sie bei google gleich an den ersten stellen ist. auch sie hat falsche angaben gemacht, aber gleiche telefonnummer.
so nun steht in der email das ich eine anzeige wegen betrug bekomme, weil ich mich drei mal mit falschen angaben auf der webseite registriert habe um das gratisgespräch zu bekommen. dies ist betrug und sie haben mir eine frist gesetzt einen betrag für die 3 geführten "gratisgespräche" zu bezahlen. andernfalls leiten sie rechtliche schritte gegen mich ein. es sei für sie kein problem, da sie unsere telefonnummer haben und die ip adresse. was ich nicht verstehe das man überhaupt die möglichkeit hat sich mehrmals anzumelden.
jetzt brauch ich einen rat, da ich nicht weiß wie ich handeln soll.


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Die Aussage des Anbieters und die übliche Drohung mit der Anzeige wegen Betruges ist vollkommen irrwitzig. Allerdings wird mit sowas so inflationär von jedem dubiosen Unternehmen gedroht, dass man sowas nicht immer sonderlich ernst nehmen sollte.

Der Anbieter muss damit rechnen, dass sich Personen aus dem selben Haushalt unter selber Tel-Nummer zum Gratis-Gespräch anmelden, was ja auch vollkommen legitim ist. Da es sich um ein kostenloses Angebot handelt, besteht hier auch keine Absicht der Bereicherung durch Täuschung, wenn man sich mit falschen Daten anmeldet.

Sollte dem Anbieter dieses nicht passen, stünden im einfachste Mittel zur Verfügung, es zu unterbinden, dass von ein und der selben Tel-Nummer Gratis-Gespräche von mehreren Personen geführt werden, nämlich in dem er jede Nummer nur einmal zulässt!

Ich würde einen kurze Mail zurückschreiben, den Sachverhalt kurz schildern und die Forderung zurückweisen.

Dass es sich aber bei diesem ganzen Tarot-, Kartenlegen, Horoskop-Müll um absoluten Humbug handelt, brauch ich wohl nicht zu erwähnen...



-- Editiert am 01.01.2010 21:02

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#2
 Von 
sterling.one
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe die Zahlung zurück gewiesen und habe prompt kurz danach eine email bekommen.

Sehr geehrte Frau A.....

ob Sie die Forderung zurückweisen oder nicht, ist Ihre Entscheidung.

Sollten Sie das Ihnen gesetzte Zahlungsziel 10.1.2010 nicht einhalten, bzw. sollte der Betrag von 31,98 Euro nicht auf unserem Konto eingegangen sein, werde ich die Angelegenheit unserem Inkassobüro zur weiteren Bearbeitung übergeben und gleichzeitig eine Betrugsanzeige gegen Sie erstatten.

Wir haben zu all Ihren Anmeldungen die IP-Adresse und sonstige Daten erfasst und Sie haben nachweislich zwei mal eine falsche Adresse angegeben. Das ist eindeutig Betrug und wird zur Anzeige gebracht. Zudem wurden die Gespräche nachweislich von ein und der selben Person geführt.

Ihre Argumentation bedarf keines weiteren Kommentars.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

quote:
ich habe die Zahlung zurück gewiesen

Kannst du den Wortlaut der Mail mal hier posten ?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
sterling.one
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

das habe ich geschrieben.

Sie als Anbieter müssen damit rechnen, dass sich Personen aus dem selben Haushalt unter der selber Telefonnummer zum Gratis Gespräch anmelden, dies ist auch völlig korrekt. Da es sich um ein kostenloses Angebot von Ihnen handelt, besteht hier auch keine Absicht des Betruges, wenn man sich mit falschen Angaben registriert..
In Unserem Haushalt leben 4 Personen.
Es stünden Ihnen die einfachsten Mittel zur Verfügung, es zu unterbinden, dass von ein und der selben Tel-Nummer Gratis-Gespräche von mehreren Personen geführt werden, nämlich in dem er jede Nummer nur einmal zulässt.
Daher weise ich Ihre Forderung zurück, den Betrag von 31,98€ bis zum 10.01.2010 zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Das ist eindeutig Betrug


Dann arbeiten bei der Tarot-Abzocke neuerdings schon Juristen, wenn nicht gar Richter, oder wie können die diesen Vorwurf in dieser Form so "sicher" tätigen?

quote:
und wird zur Anzeige gebracht.


Gääähhh....selbst wenn...

Hier sollte man vielleicht schon hinterfragen, ob der Vorwurf des Betruges nur dazu dient, zur Zahlung einer scheinbar unrechtmässigen Zahlung zu nötigen.

quote:

Zudem wurden die Gespräche nachweislich von ein und der selben Person geführt.


Wie das denn bitte?
Wurden, vermutlich unzulässiger Weise, die Gespräche mitgeschnitten und von einem Gutachter die Stimmen identifiziert?
Wenn nicht, dann ist auch diese Behauptung lediglich ein dreister Versuch, den Verbraucher durch falsche Behauptungen zur Zahlung zu bewegen.


quote:
Wir haben zu all Ihren Anmeldungen die IP-Adresse


Zumindest mit der IP-Adresse könnten sie am 10.2 allerdings nichts mehr anfangen....aber dennoch immer eine schöne Drohung....

Dazu wäre der Anbieter in der ungünstigen Situation im Zweifel zu belegen, wer nun der Vertragspartner sein soll....

Ich würde bestenfalls noch von dem Anbieter einen Beleg dafür fordern, dass die Gespräche von einer und der selben Person durchgeführt wurden. Dieses aber auch nur mit dem Hintergrund, dass man evtl. gegen unzulässige Aufzeichnungen des Anbieters vorgeht.
Weitere Diskussionen führen wohl immer nur zu den gleichen, dümmlichen Rückantworten, wie man sie von anderen Abzockern kennt...."sie müssen zahlen..betrug..polizei...inkassokosten...klage..blabla"




-- Editiert am 02.01.2010 02:29

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da es sich um ein kostenloses Angebot von Ihnen handelt, besteht hier auch keine Absicht des Betruges, wenn man sich mit falschen Angaben registriert.. <hr size=1 noshade>

Den Satz hätte ich weggelassen, das könnte nach hinten los gehen.

§ 263 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (= Geld für eine an sich kostenpflichtige Leistung durch falsche Angaben zu sparen) , das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt (der Anbieter hatte ja reale Kosten) , daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält (= eine falsche Rechnungsadresse angibt) , wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.



§ 263a StGB - Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



In den AGB (denen man für das Gratisgespräch zustimmen muss) des von mir gefundenen Unternehmen stehen Sachen wie:
... Jedes Mitglied darf sich nur einmal als Kunde registrieren lassen und ist zur wahrheitsgemäßen Angabe der von viversum benötigten Daten verpflichtet ...
... Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der hinterlegten Daten und informiert XXX über etwaige Änderungen ...


-- Editiert am 02.01.2010 02:52

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#7
 Von 
sterling.one
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ist ist nicht bei viversum sondern bei dem portal
http://www.vidensus.de/agb.php

"Geld für eine an sich kostenpflichtige Leistung durch falsche Angaben zu sparen"

ein gratisgespräch ist nicht kostenpflichtig.
wenn es jetzt kein gratisgespräch wäre, und ich mich mit falschen angaben anmelde. dann haut das hin, das ich geld durch falsche angaben sparen wollte.

-- Editiert am 02.01.2010 02:54

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

Gut da steht nur Jeder Ratsuchende und Berater darf sich bei Vidensus nur einmal registrieren lassen.

Also nichts von nur ein mal pro Telefonnummer.

Zivilrechtlich wird sich die Forderung wohl kaum durchsetzen lassen.

Strafrechtlich bleibt immer noch die Sache mit der falschen Anschrift. Realistisch betrachtet wird da wohl nichts kommen, ein Restrisiko besteht jedoch.



PS: Wenn ein Anbieter die Abrechnung über Telefon durchführt, hat er bei Zahlungsproblemen Zugriff auf die Daten des Anschlussinhabers, falsche Adressen sich damit also nutzlos...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sterling.one
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

aber es gab ja keine zahlungsprobleme, da es nur 15 gratis frei minuten gibt.
diese wurden auch eingehalten. 2 gratisgespräche gingen auch nur 5 minuten.
also nicht bezahlen und abwarten?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
wenn es jetzt kein gratisgespräch wäre, und ich mich mit falschen angaben anmelde.


Selbst wenn es kein Gratisgespräch gewesen wäre und du in UNkenntnis der Kostenpflicht mit falschen Daten anmeldest, wäre noch kein Betrug erfüllt. Einen "fahrlässigen Betrug" gibt es nicht.

Den Vorwurf des Betruges kann man leicht entkräften, wenn (was ich für sehr, sehr unwahrscheinlich halte) wirklich dieser dubiose Dienst Strafanzeige erstattet. Sollte er es dennoch machen, sollte man natürlich die polizeiliche Vorladung wahrnehmen und den Sachverhalt schildern und den Vorwurf somit leicht widerlegen können.

Die Anmerkungen von Harry kann ich nicht nach volllziehen. Beide Paragraphen (Betrug wie auch Computerbetrug) beziehen sich auf "Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen "
Auf diesen Vorsatz beziehen sich auch die von Harry fettgedruckten Halbsätze und sind nur in diesem Zusammenhang zu werten.

Auch wenn Harry richtig feststellt, dass der Anbieter ja reale Kosten gehabt habe, bestand keinlerlei (für einen Betrug notwendige) Absicht zur Schädigung.
Ebenso ist der Einwurf "eine falsche Rechnungsadresse angibt" hier vollkommen unpassend, haben der Kunde, bzw. die Kunden diese Fake-Adresse doch nicht zwecks Rechnugszustellung, bzw vorsätzlicher Verhinderung oder Erschwerung der Rechnungszustellung angegeben, da es sich um ein Gratis-Angebot handelte.

Datenschützer raten gar ausdrücklich dazu, bei kostenlosen(!!) Angeboten Fakedaten zu verwenden, um den Missbrauch seiner Daten zu verhindern.
Zitat:
Besteht der Gegenüber auf bestimmten Angaben und will man auf ein Angebot nicht verzichten, ist es auch möglich, Phantasieangaben zu machen. Dies ist zulässig, es gibt also ein "Recht auf Lüge", wenn die Angaben für den Vertragsabschluss nicht benötigt werden.


Quelle:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein



-- Editiert am 02.01.2010 03:36

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

quote:
also nicht bezahlen und abwarten?

Genau.
Nichts zahlen und hart bleiben.



quote:
aber es gab ja keine zahlungsprobleme,

Das sieht der Betreiber anders, er will Geld und hat keines bekommen. Somit wäre für Ihn die Adressermittlung kein Problem da er das 'berechtigte Interesse glaubhaft machen' konnte.
Ganz einfach wäre es natürlich wenn eure Telefonnummer im Internet stünde, dann hilft Google oder klicktel mit der Inverssuche weiter, ganz ohne Antrag ...




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#12
 Von 
sterling.one
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

unsere nummer lässt sich ohne probleme bei klicktel, oder im telefonbuch.de ermitteln
okay ich bleibe hart, sicher wird dann die post vom inkasso kommen.


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
unsere nummer lässt sich ohne probleme bei klicktel, oder im telefonbuch.de ermitteln
okay ich bleibe hart, sicher wird dann die post vom inkasso kommen.


Das mag sein. Im Zweifel hilft dir ansonsten auch die Verbraucherzentrale.
Wichtig ist allerding, WENN, was ich allerdings für unwahrscheinlich halte, bzgl. der Sache ein gerichtlicher(!) Mahnbescheid kommt, der nichts(!) über die Rechtmässigkeit der Forderung aussagt und platt ausgedrückt jeder nach Lust und Laune erwirken kann, musst du diesen fristgerecht widersprechen.

Aber warte erstmal ab, ob für diese kleine Summe die sich überhaupt die Mühe machen, nähere Nachforschungen, wie das Ausfindigmachen der Nummer über Klicktel, anstellen.

-- Editiert am 02.01.2010 03:44

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#14
 Von 
sterling.one
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank erstmal für die mühe mir zu antworten und zu helfen.
ich werde sobald wie möglich was neues zum thema schreiben, wenn ich was neues weiß.

danke!

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