Guten Tag,
Mal angenommen A hätte ein Problem mit einer Zahlungsaufforderung auf Grund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung.
Der Sachverhalt wäre z.b. wie der folgende.
A bekam einen Brief von einem Heraldiker (H) der ihn anwies ihm 750,- Euro auf sein Konto zu überweisen, da A eines, angeblich von ihm erstellten Wappen auf einer Unterseite seiner Website verwendet habe.
Bei A`s Website handelt es sich z.b. um eine reine Informationsseite zu dem Tabletopspiel "Warhammer", die kein komerzielles Ziel verfolgt. Diese Seite hat A rein zum Erfahrungsaustausch erstellt und wurde hierbei von einigen Leuten unterstützt.
Vor einigen Jahren bekam A von mehreren Forenusern ein paar Bilder ihrer Figuren per Email zugeschickt die er als Anregung für andere Modellbauer online gestellt hat, dabei war auch das betreffende Wappen.
Wie sollte A sich am besten verhalten?
Darf H gleich solch eine Forderung erheben ohne A vorher darüber in Kenntnis zu setzen bzw. A abzumahnen o.ä. ?
Gruß
DJ
Zahlungsaufforderung wegen Urheberrechtsverletzung
5. März 2006
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Frage vom 5. März 2006 | 03:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsaufforderung wegen Urheberrechtsverletzung
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 5. März 2006 | 14:12
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Darf er. Immerhin wurden seine Rechte verletzt. Eine Abmahnung ist lediglich ein 'freundliches Angebot anstelle einer sofortigen Klage'. Im übrigen würden bei einer Abmahnung sogar noch Anwaltskosten oben drauf kommen, zusätzlich zu dem hier verlangten Schadensersatz.
Und jetzt?
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