Zeitnahe Abmahnung

26. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anne C.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitnahe Abmahnung

Hallo,

ich hätte eine Frage.

Wie verhält es sich bitte bei folgender Situation.

Anfang Mai habe ich verschiedene Bilder von verschiedenen
Bilderagenturen auf einer Website mit Testpersonen getestet,
um die Akzeptanz der Bilder zu prüfen. (Leider war die Testseite
verlinkt und konnte gespidert werden)

Im Anschluss daran wurden die besten Bilder von
einer Bilderagentur gekauft und Online gestellt.

4 Monate später, im September bekomme ich nun eine
Abmahnung und Bilder-Lizenzvertrag in Höhe von 1.600 Euro
für ein Bild, welches ich zum Test auf meiner Seite hatte,
dies aber nicht gekauft habe, da es bei dem Test
durchgefallen ist.

Auch auf dem von der abmahnenden Bilderagentur verfassten
Screenshot ist der Mai als Datum eindeutig abgebildet.

Das abgemahnte Bild ist schon seit 4 Monaten nicht mehr
Online gewesen, da es ja durch das gekaufte Bild ersetzt wurde.

Ist es denn Rechtens, dass man 4 Monate nach Kenntnisnahme
eines evtl. Vergehens abmahnt und Lizenzgebühren einfordert?

Bislang war ich der Meinung man muss zeitnah abmahnen. Wie
sieht hier zu bitte die Rechtssprechung aus?


Vorab schon mal vielen lieben Dank.


Beste Grüße

Anne

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der Rechtsverstoß wurde doch begangen, verjährt ist das ganze auch noch nicht (3 Jahre mindestens), also...

Oder meinen Sie, wenn Sie Ihrem Nachbarn heute den Arm brechen und er verklagt Sie erst in 4 Monaten auf Schadensersatz, daß Sie dann nichts mehr zahlen müßten?

'Zeitnahes' Abmahnen bezieht sich nur darauf, daß man nach mehreren Monaten möglicherweise nicht mehr Dringlichkeit behaupten kann, um zu einer Einstweiligen Verfügung zu kommen. Das ist in dem Fall aber nur von theoretischem Interesse.

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