Zeugenvorladung - Ausspähen von Zugangsdaten

18. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
razer12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Zeugenvorladung - Ausspähen von Zugangsdaten

Guten Tag, ich hoffe ich finde hier Hilfe. Zu meiner Person: Ich bin 16 Jahre und spiele schon länger World of Warcraft.
Heute kam ein Schreiben von der "Polizeiinspektion Diepholz, Fachkommissariat 3", in dem mein Vater zur "Vernehmung als Zeuge" aufgefordert wird.

Tatvorwurf: "Ausspähen von fremden Zugangsdaten zu T-Online Premiumdiensten, hier: Upgrade für das internetspiel "World of Warcraft", Account xxxxxxxxxxxxxxx" (mein Spielaccount)
Ereignisort: -
Ereigniszeit: Samstag 5.9.09 12:17 bis Sonntag 25.10.09

Mein Vater hat bis zum 25.3.10 Zeit sich dort zu melden.

Vor einiger Zeit habe ich meinen Account kurz einem Freund(den ich nicht persönlich kenne) ausgeliehen, und bekam ihn einige Zeit danach mit den Worten "Ich hab dir 6 Monate Spielzeit raufgemacht, danke und noch viel Spaß" zurück. Ich hatte davor immer ehrlich bezahlt, und tue es auch jetzt noch. Aber was sollte ich mit den 6 Monaten Spielzeit machen? Damals hab ich nicht gedacht das es in irgenteiner Weise illegal währe, und habe es dabei gelassen und einfach weitergespielt.

Was soll ich jetzt tun? Ich habe nämlich in keinster Weise irgentwelche Accountdaten ausgespäht, irgentwelche Onlinedienste betrogen oder sonstwas. Außerdem wird mein Vater wahrscheinlich nicht sehr erfreut sein. Soll er dich dort melden und erscheinen? Wie soll ich weiter vorgehen? Wenn er dorthingeht, was soll er dann sagen?

MfG, razer12





-- Editiert am 18.03.2010 14:31

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
einem Freund(den ich nicht persönlich kenne)


Ich bin immer wieder erstaunt, welchen Wandlungen des Bedeutungsinhaltes das Wort "Freund" unterworfen ist bzw. wird. Wenn jemand, den du "nicht persönlich kennst", ein "Freund" ist, was ist für dich dann ein flüchtiger Bekannter oder ein Unbekannter? Und wie bezeichnest du dann umgekehrt jemanden, der dir in jeder Not zur Seite stehen würde?

quote:
Ich habe nämlich in keinster Weise irgentwelche Accountdaten ausgespäht, irgentwelche Onlinedienste betrogen oder sonstwas.


Mit etwas Glück kann man vielleicht auch nicht beweisen, wer an deinem Rechner diese Straftaten begangen hat. Mit etwas Pech glaubt man dir aber auch nicht die Story vom "unbekannten Freund", dem du deinen (bezahlten) Account "geliehen" haben willst und der sich dafür dann erstaunlicherweise mit den Früchten einer extra dafür begangenen Straftat bedankt haben soll. Komisch, wenn ich mir von einem Unbekannten etwas leihe, setze ich mich eigentlich nicht dem Risiko einer Strafverfolgung aus, um mich dafür erkenntlich zu zeigen.

Normalerweise sagt man bei sowas "das kannst du deiner Omma erzählen".

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
razer12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja ich gebe zu, es klingt nicht sehr authentisch. Fest steht, eine person aus dem Internet die ich nicht persönlich kenne hat dies gemacht. Trotzdem möchte ich gerne wissen wie ich und mein Vater weiter vorgehen sollen. Hast du ein paar Ratschläge für meine Dummheit? Wie ist das weitere Vorgehen?

MfG, razer12

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Du solltest in jedem Fall mit allen denkbaren Informationen herausrücken. Wenn du von deinem "Freund" nicht mal mehr die Email oder den ICQ-Handle hast, weil du zufälligerweise letzte Woche deinen Rechner formatiert hast, wird man dir noch weniger glauben, was du da so erzählst.

Oder du sagst gar nichts und läßt es darauf ankommen, daß der Staatsanwalt sagt "läßt sich nicht feststellen, wer die Tat begangen hat".

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen