Zu viele Angaben in der Datenschutzerklärung?

20. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
zzobi
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)
Zu viele Angaben in der Datenschutzerklärung?

Hallo!

kann man in die Datenschutzerklärung eigentlich zu viele Angaben aufnehmen?

Wenn man beispielsweise momentan nicht die Google Analytics oder Facebook plagins nutzt, und trotzdem auf die Nutzung in der Datenschutzerklärung hinweist. weil man sie evtl. irgendwann in der Zukunft nutzen wird und sicher gehen möchte nicht zu vergessen später darauf hinzuweisen. Ist so etwas rechts- oder wettbewerbswidrig?

Danke im Voraus!

Liebe Grüße



-- Editier von alphos am 21.11.2015 17:59

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zzobi
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Weiß wirklich keiner bescheid oder ist die Frage zu doof :) ? In Deutschland kann man sich auf das logische Denken leider nicht verlassen. Nochmals danke im Voraus für die Tipps!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von alphos):
ist die Frage zu doof

Doof finde ich die nicht, kann sie dir aber leider auch nicht beantworten. Vielleicht findet sich ja jemand, der Erfahrung auf dem Gebiet hat. Eine kleine Google-Suche hat leider auch nichts sinnvolles zu Tage gefördert.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat:
kann man in die Datenschutzerklärung eigentlich zu viele Angaben aufnehmen?

Definitiv.
Wie z.B. von Dir geplant die "Vorratserklärung".

Da kann sich durch aus etwas ändern (ein Gericht erklärt bestimmte Formulierungen für illegal, Anbieter ändert Art und Weise der Erfassung) und schon hat man eine abmahngefährdete Formulierung da stehen.
Man kümmert sich aber nicht, in der Annahme, man nutzt die Funktion nicht.

Und auf den Nutzer macht es oft auch keinen guten Eindruck, wenn er sieht wie viel an Daten man angeblich über ihn erfasst.
Es sieht erheblich besser aus, wenn man dort wenig stehen hat ;-)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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