Zusage Fahrtkostenerstattung per Email

24. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Frank0424
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusage Fahrtkostenerstattung per Email

Hallo,
in einer Email hat mir eine Firma die Erstattung der Fahrtkosten "30ct/km" zugesagt, da es keine Praxen mehr in meiner Nähe gibt. Nachdem ich den Termin wahrgenommen habe, sagte man mir, dass die Erstattung bis zu 6 Wochen dauert. Jetzt (nach 5 Wochen) habe ich nachgefragt und die Firma nichts mehr von der Erstattung wissen, mir höchstens gegen Belege etwas erstatten (bin mit dem Auto gefahren und habe keine Tankbelege aufgehoben).

Was kann ich tun?

Dankeschön!




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20266 Beiträge, 7339x hilfreich)

... die Email mit der Zusage vorlegen, läge nahe.
Den Nebensatz mit den Praxen verstehe ich nicht und ich vermag ihn nicht einzuordnen.

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#2
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 16x hilfreich)

Kopie der Einladung mit Ausdruck der Strecke und Angabe der gefahrenen Kilometer sollte als Beleg reichen.

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#3
 Von 
Frank0424
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um eine Firma in der Dentalindustrie. Sie hatte früher einige Partnerpraxen in meiner Nähe, inzwischen nicht mehr. Die "Abrechnung" läuft über die Zentrale (per Email). Die Praxis in der ich war hat mit der Abrechnung nichts zu tun, da kann ich also nichts vorlegen.

Per Email habe ich darauf verwiesen, dass mir die Erstattung zugesagt wurde.

Was kann ich tun, wenn es mir dennoch untersagt wird?

-- Editiert von User am 26. Juli 2025 14:49

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9913 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von Frank0424):
Per Email habe ich darauf verwiesen, dass mir die Erstattung zugesagt wurde.


Wenn schon geblockt wird, zu erstatten würde ich KEINE Mail sondern ein EINSCHREIBEN mit den entsprechenden Belegen schicken. Das kann auch ein Eigenbeleg sein.

Zitat (von Frank0424):
Was kann ich tun, wenn es mir dennoch untersagt wird?


Per Einschreiben und Fristsetzung dem Anliegen Nachdruck verleihen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frank0424
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, nach langem Hin und Her per Email und ständigen Vertröstungen habe ich tatsächlich eine Mahnung per Einschreiben an die im Impressum hinterlegte Adresse geschickt. Das Einschreiben kam zurück, da die Firma nicht gefunden wurde.

Was kann ich jetzt tun? Wie kann ich einen Anwalt einschalten, ohne in Vorleistung gehen zu müssen?

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 76x hilfreich)

Zitat (von Frank0424):
Was kann ich jetzt tun?

Verifizieren ob die Behauptung des Postboten stimmt.

Zitat (von Frank0424):
Wie kann ich einen Anwalt einschalten, ohne in Vorleistung gehen zu müssen?

Einen suchen der sich darauf einlässt.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9913 Beiträge, 2081x hilfreich)

Na dann hoffen wir mal, dass die Firma überhaupt existiert. Eine ladungsfähige Adresse sollte man doch herausbekommen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Frank0424
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Adresse steht auch im Handelsregister.

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Frank0424):
Was kann ich jetzt tun? Wie kann ich einen Anwalt einschalten, ohne in Vorleistung gehen zu müssen?


Gar nicht.

Wenn du einen Anwalt beauftragst, wirst du in Vorleistung gehen müssen.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob du die Kosten abwälzen kannst.

Kostengünstiger wäre ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Um welchen Betrag geht es denn überhaupt, dass du dafür so ein Fass aufmachen willst?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#10
 Von 
Frank0424
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

150 Euro, der Betrag ist mir aber egal. Werde die Firma erstmal überall anzeigen, dass das Impressum nicht stimmt :D

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#11
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 76x hilfreich)

Zitat (von Frank0424):
Werde die Firma erstmal überall anzeigen, dass das Impressum nicht stimmt :D

Das ist keine Straftat also gibts nichts anzuzeigen.
Solche Falschaussagen sollten auch nicht getätigt werden sonst kann das sehr teuer werden.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9913 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von Frank0424):
150 Euro, der Betrag ist mir aber egal. Werde die Firma erstmal überall anzeigen, dass das Impressum nicht stimmt :D


Wird nichts bringen. Aber schön, dass Du die Ratschläge der User hier so annimmst.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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