Guten Tag,
ich habe meinen Online-Shop mit eBay Account Verknüpfung verkauft.
Nun erfahre ich, dass man bei einem eBay Account den Inhabernamen nicht ändern kann.
Am Telefon meinte ebay, dass ich weiterhin haftbar bin für z.b. nicht versandte Waren.
Ist das so korrekt?
Die Firma wurde mit allem drum und dran verkauft.
Der Käufer hat die Haftung für alles übernommen.
Was kann ich nun machen?
Dem Käufer sagen, dass er den eBay Account schließen soll?
Darüber laufen 90% der Verkäufe.
Ist für den Fall der Fälle nicht der Käufer für die Namensänderung verantwortlich?
PS: Die Rede ist nicht vom Nutzernamen. Sondern vom Inhaber. Der Nutzername kann ja gleich bleiben.
Namen im Impressum, AGB
etc. wurden geändert.
PPS: Ich habe gerade auf Angaben zum Inhaber angeklickt und konnte da den Namen ändern. Wieso sagt mir ebay, dass das nicht geht?
-- Editiert von casio456 am 13.02.2020 13:50
eBay Account + online Shop verkauft
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Nein. Ebay hätte das evtl. gerne, aber dem ist nicht so.ZitatIst das so korrekt? :
Auf der anderen Seite: Ist es überhaupt möglich einen ebay account zu verkaufen? Ich denke nicht.
Aktuell nutzt also eine andere Person deinen Account.
Es stellt sich mir so dar, dass du etwas verkauft hast, was du gar nicht verkaufen kannst. Zumindest in Bezug auf ebay.
Ich glaube, ich habe mich etwas falsch ausgedrückt.
Ich war Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH mit 50% Anteilen.
Die anderen 50% haben einem damaligen Freund gehört.
Meine 50% hat dieser eine aufgekauft. Genauer gesagt sein Bruder.
Der eBay Account wurde damals mit dem Unternehmensnamen xy GmbH erstellt.
Zusätzlich dazu musste man einen Inhaber angeben und da habe ich damals meinen Namen eingegeben.
Diese habe ich entfernt und durch den neuen Inhaber ersetzt.
Aber wieso sagt ebay, dass das nicht geht?
Bin ich also immer noch irgendwo als Inhaber drin?
Unter den Rechtlichen Informationen des Käufers steht nun xy Gmbh und der neue Inhaber.
-- Editiert von casio456 am 13.02.2020 14:44
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Sehe ich nicht so. Evtl. hast du das so erklärt wie ursprünglich hier.ZitatBin ich also immer noch irgendwo als Inhaber drin? :
ZitatWieso sagt mir ebay, dass das nicht geht? :
eBay sagt gar nichts, weil es nicht sprechen kann.
eBay hat aber diverse Mitarbeiter die nicht immer von Kompetenz geprägt sind...
ZitatAm Telefon meinte ebay, dass ich weiterhin haftbar bin für z.b. nicht versandte Waren. :
Ist das so korrekt?
Nein. Aber die juristische Meinung von eBay-Support-Mitarbeitern ist auch irrelevant.
Was eBay vielleicht meint, ist, daß du *eBay* gegenüber für den Account verantwortlich bleibst. Dein Nutzungsvertrag besteht mit eBay, da kannst du nicht ohne Zustimmung von denen einseitig den Vertragspartner ändern.
ZitatIst für den Fall der Fälle nicht der Käufer für die Namensänderung verantwortlich? :
Die Frage ist, handelt es sich um einen Mangel, den du hättest kennen müssen? Arglistige Täuschung ist auch bei B2B ein Anfechtungsgrund.
ZitatAm Telefon meinte ebay :
Das ist ja schon recht kulant, wenn man dort das "Verkaufen von Accounts" überhaupt erlaubt...
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