ebay Illegal???

24. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)
ebay Illegal???

Laut dem Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG), ist der Betreiber einer Website verpflichtet, im Interesse des Verbraucherschutzes eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) anzubringen. Diese muss Namen und Adresse des für die Site Verantwortlichen enthalten und von jeder Seite des Internetangebots aus zugänglich sein

Aus gegeben Anlass suche ich Verzweifel nach Kontaktdaten zu ebay auf deren Plattform, aber ausser mailadressen die bei Anschrieben nicht Beantwortet werden finde ich nur 0900 Rufnummern die einfach zu teuern sind.

Einen Verantwortlichen für die Webpalttform oder die Gesselschaft, sucht man vergebens.

Warum ist ebay nicht zum einhalten der EGG und zum anbringen eines Impressums Verpflichtet?

Was würde passierne wen man diese tatsache zur Anzeige bringt, angeblich gibt es ja 50000Euro Strafe bei Verstößen?

Lg Edi

Probleme mit dem Gewerbe?

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo HOTROAD,


bitte mal ganz unten auf der Ebay-Seite schauen, da steht dass nette Wort 'Impressum' und wenn man da klickt, kommt man auf diese Seite:

http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html?ssPageName=home:f:f:DE

Und dort sind m.E. alle relevanten Daten inklusive einer entsprechenden Postanschrift hinterlegt.


MfG,

der Ritter

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sehr gut. :) Tja, wer lesen kann...

Der Vollständigkeit halber: das EGG ist nur ein Umsetzungsgesetz, mit dem EU-Richtlinien in nationale Gesetze umgesetzt wurden, insbesondere das TDG und die ZPO geändert wurden.
Die eigentliche Impressumspflicht ergibt sich aus dem TDG.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Im übrigen mal ganz unjuristisch: ein persönlicher Rachefeldzug frißt nur wichtige Kraft und Energie. Anstatt nach Ihrem Rauswurf jetzt nach Möglichkeiten zu suchen, sich an eBay zu rächen, sollten Sie lieber an der Gestaltung Ihrer persönlichen Zukunft arbeiten. Da haben Sie mehr von. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Lieber schnell bei 123recht einen Thread aufmachen als die Augen :) .

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich gebe zu, bei der fülle an begriffen habe ich diesen Scheinheilgen Impressum Link übesehen!

Aber ich dachte auch hier währen erwachsene Menschen.....

Im Übrigen, so wie ich das sehe, ist das impressum in der dargestellten art Ungültig!

Diese muss Namen und Adresse des für die Site Verantwortlichen enthalten und von jeder Seite des Internetangebots aus zugänglich sein was nicht so gegeben ist!

Im übrigen würde Rache anders aussehen und nicht Diskusionen mit Leuten die die Nasen höher als die Stirn Tragen hervorrufen.

Würde mich über saliche inhalte freuen und nicht über die Versuchte Hodenklemmerei!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

diesen Scheinheilgen Impressum Link

Was ist daran scheinheilig?

Aber ich dachte auch hier währen erwachsene Menschen

Sie beweisen uns gerade das Gegenteil.

Im Übrigen, so wie ich das sehe, ist das impressum in der dargestellten art Ungültig!

Sie meinen wohl 'nicht TDG-konform'. Warum suchen Sie sich dann nicht einen Mitbewerber von eBay und bringen den dazu, Ihren 'Feind' abzumahnen? Ihr dummer Privatkrieg interessiert hier niemanden.

Versuchte Hodenklemmerei

Könnten Sie tunlichst das Niveau oben halten oder sich woanders auskotzen? Danke schön. :(

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

Mareike - Status: Unsterblich

Verzeiht, eure Gottheit, das ich nicht auf eurem Geist mit Schwimme!

Aber wie deutlich muss ich noch werden.

Ich bin weder Dumm noch führe ich Krieg.

Einzig alleine suche ich Schwachstellen in einer Internet Plattform.

Um diese zu entdecken bedarf es Rechtskenntnisse die ich leider nur unzureichen habe und daher auf Tip`s Kompetenter Menschen angewiesen bin.

Ja sicher, Kompetenz und Forum ist ein wiederspruch, aber man kann Anhaltspunkte aufgreifen und Prüfen.

Das mir selbt gemachte Götter geistige Minderwertigkeit vorwerfen (und das gleich mehrfach) und sich auch sonst benehmen wie der Elefant im Porzelanladen war nicht absehbar und wohl kaum vom Betreiber Gewünscht.

Etwas mehr Disziplin würde gut tun, aber es ist ja alles so toll Anonym hier, kann sich ja jeder Verstecken und braucht keine Angst zu haben das er demnächst von seinem Mandanten darauf angesprochen wird oder gar das Mandat entzogen bekommt.

Wie schön das ich wenigstens versuche so Transparent wie möglich zu erscheinen.

Aber Tausende von beiträgen können ja nicht immer Positiv klingen, aber sie machen Unsterblich.

Das sollte doch mal ein Komponist die Zeilen "Hände zum Himmel" in "Nase zum Himmel" ändern und der Song für die Unsterblichen währe Gebohren!

Also bitte wer nicht weis sollte auch nichts Schreiben "Reden ist Silber, schweigen ist Gold."

In eigener Sache nuss ich sagen Verfahre ich frei nach Schiller "Willst du Frieden, musst du den Krieg vorbereiten!" und nur deshalb poste ich hier und belaste nicht die RSV damit!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ HOTROAD

Domaindaten
Domain: ebay.de
Letzte Aktualisierung: 28.08.2004

Domaininhaber
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

Name und Adresse: EBay International AG
Bubenbergplatz 5
3011 Bern
Switzerland


Administrativer Ansprechpartner
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain ebay.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Name: Joerg Rheinboldt
Kontakttyp: PERSON
Adresse: EBay GmbH
Markplatz 1
Albert-Einstein-Ring 1
Europarc
PLZ: 14532
Stadt: Dreilinden
Land: DE



Technischer Ansprechpartner
Der technische Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain ebay.de in technischer Hinsicht.

Name: Ryan Quick
Kontakttyp: PERSON
Adresse: Ebay
2145 Hamilton Avenue
PLZ: 94043
Stadt: San Jose
Land: US
Telefon: +14083767400
Telefax: +14083767514
E-Mail: hostmaster@ebay.com



Zonenverwalter
Der Zonenverwalter (zone-c) betreut die Nameserver der Domain ebay.de.

Name: Ryan Quick
Kontakttyp: PERSON
Adresse: Ebay
2145 Hamilton Avenue
PLZ: 95125
Stadt: San Jose
Land: US
Telefon: +14083767400
Telefax: +14083767514
E-Mail: hostmaster@ebay.com



Technische Daten
Nameserver: sjc-dns1.ebaydns.com.
Nameserver: crocodile.ebay.com.
Nameserver: sjc-dns2.ebaydns.com.


Naoch Fragen, dort anrufen kann nicht schaden!

-----------------
"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja danke, aber DENIC daten sind nicht bestand der Haftungspersonen und Gesselschafter.

Wen dann würden solche daten zur Verwendung kommen eBay International AG Zweigniederlassung Deutschland [...]
[...] Originaldokument: 14467 Potsdam eBay International AG Zweigniederlassung Deutschland Kleinmachnow Albert-Einstein-Ring 2-6 HRB 16 368 - 04. 04. 2005 Veränderungen HRB 16 368 -- 04. 04. 2005: eBay International AG Zweigniederlassung Deutschland , Sitz: Kleinmachnow ...

Was aber nicht der Fall ist.
Es müsste drin stehen:
1. Name und Anschrift des Anbieters
2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
3. Angabe des Vertretungsberechtigten
4. Angabe der Aufsichtsbehörde
5. Register und Registernummer
6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen
Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, beratende Ingenieure etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im Volltext oder vorzugsweise durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden. Häufig stellen die jeweiligen Kammern und Berufsverbände entsprechende Internetseiten zur Verfügung, auf die per Link verwiesen werden kann.

8. Weitere Angaben
Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlich, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ HOTROAD

EBAY ist lediglich eine Plattform, die verschiedenen Anbietern die Gelegenheit bietet Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Wenn du Stress mit einem Händler hast, dann, musst Du (kannst) du unter zuhilfenahme der Staatsanwaltschaft weiter vorgehen: In Form eines STRAFANTRAGES.

Andernfalls kannst du versuchen EBAY abmahnen zu lassen, was dann aber teuer werden wird, - Für DICH -



-----------------
"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ HOTROAD

Ich hab ein wenig recherchiert:

EBAY bietet die Plattform, im Medienstaatsvertrag heisst es u.a.

6 Anbieterkennzeichnung
(1) Anbieter haben für ihre Angebote anzugeben 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

(2) Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden, müssen zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen...


Wende dich also schriftlich an EBAY die werden dein Anliegen sicherlich beantworten.



-----------------
"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

@HG, tnx

Mir ist schon bekannt das ebay eine Plattform ist.

Nur ist mir nicht bekannt warum ebay Geltendes Recht umgeht und eigene Regel über das Gesetzt stellt.

Hier will ich einen Hebel ansetzen und das Prinzip "Gleiches Recht für alle!" Umsetzen.

Ich selber habe keinen ernsten Stress mit ebay oder Händlern. Das was da im Raum steht ist so bannal das es hier für`s forum reicht aber keinen Staatsanwalt was angehen sollte. Das bekommt man mit etwas würde selbt hin.

Was mich interesiert ist z.Zt. die Wahrheitsgetreue gleichsetzung.

Wie man auch hier liest sperrt ebay Mitglieder die keinen Telefonsupport zu ihren Artikeln anbieten wollen oder vergessen nach einem Umzug die daten bei ebay zu Aktualiesieren.

Ich sehe eben keinen Unteschied zu dem ebay Impressum das auch nicht alle Relevanten daten anbietet und Veröffentlicht und glaube daher das der Grundsatz der gleichheit hier abhilfe für die Beroffenen schaffen kann!

Ich werde meine erfahrungen aus dem Forum hier zusammenfassen und auf meiner page www.volksschutz.de bekannt geben.

Meine Persöhnliche sperre hat damit nichts zutun!
Ich werde mit meine RSV und meinem Anwälten sicher ebay den Unterschied zwischen Jurischen und Natürlichen Personen erklären können un dauch die bedeutung des Außschlußes des §181 BGB näher bringen.

Wobei ich sagen muss das es z.Zt. sehr Schwer ist mit ebay zu Kommunizieren, den Antworten auf Mail bekommt man von denen nicht und schnell schon garnicht! Also werde ich mich nun Schriftlich mit dem Vorstand in Verbindung setzen und die Sache Vorbringen und auch die Klagemöglichkeit erwähnen.

Ich hatte halt gehofft das es hier mehr Kompetente Antworten gibt, aber das scheint der "Quadratur des Kreise" nahe zu kommen.

Ich darf mich trotz dem bei den erstgemeinten beantwortern herzlich bedanken und wünsche auch
den Götten einen Heiligen Flug.

Lg Edi

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ hotroad

auf deiner HP www.volksschutz.de ist ja nicht wirklich viel drauf, ...

-----------------
"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

@HG
Die Seite ist relativ neu und wird auch nicht Gepuscht.
Man könnte sich mal die Metatags vornehmen was aber bei der Frame Weiterleitung kaum sinn macht.

Ganz abgesehn davon ist es mir lieber wen es ruhiger zugeht und nicht tauschende sinnlose beiträge enthält um nur die Zahl der Post`s zu steigern.

Die 24 Mitglieder sind auch nicht die Welt, bin gespannt was daraus wird und ob die Gründung Gelingt.

Übrigens, gäste sind jedrzeit überall willkommen.

Bevor du Fragst, was ich sonst mache kannst du unter www.hotroad.info sehen bzp. http://fracht.hotroad.info (Brandneu)

Auf meinen eigenen SERVER www.my4all.de 194.231.186.41 mach ich auch noch so meine Experimente. Da werde ich mal etwas ins Netz schmeißen, was evtl. ein Gegengewicht zu ebay bildet. Kannst öfter mal versuchen www.my4all.de/doping wird hoffentlcih nächstes weekend schon laufen.

Hat aber alles nichts mit der Sache hier zu tun, hier geht es um reine Neugier!

LG Edi

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

He Emir,
da wirst du dich aber anstrengen müssen,damit das klappt mit dem *Gegengewicht*.....

Am besten fährst du mal mit dem Truck und deinen Kumpels zu ebay nach Dreilinden,dann gehts vielleicht schneller mit der Freischaltung!
Mit etwas Glück gibts dort sogar Kaffee und Kuchen für alle!


P.S.:Hast du kein schöneres Foto von dir gefunden...<img src="http://www.planet-smilies.de/alphabet/gif_14.gif">

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Meine Persöhnliche sperre hat damit nichts zutun!

Natürlich nicht. Deswegen haben Ihre ganzen Postings von wegen 'eBay illegal' auch erst begonnen, nachdem Sie gemerkt haben, daß Sie gegen Ihre Sperre nichts machen können.

Ich werde mit meine RSV und meinem Anwälten sicher ebay den Unterschied zwischen Jurischen und Natürlichen Personen erklären können

Halten Sie uns mal auf dem Laufenden, welche Erfolgsaussichten Ihre RSV und 'Ihre Anwälte' diesem Vorgehen geben. ;)

un dauch die bedeutung des Außschlußes des §181 BGB näher bringen.

Das verstehe ich nun auch beim dritten Erwähnen nicht. Pushen bleibt Pushen, das hat mit Insichgeschäft gar nichts zu tun. Vielleicht lassen Sie sich das mal von 'Ihren Anwälten' erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo S-E.

Nun mein Gegengewicht steht auf nur 3 Pfeilern, 1. Kostenlose Nutzung, wird durch Werbeeinblendungen finanziert, erst meine später Werbepartner, immer als begrüsungsframe und alle 5 minuten. 2. Alle erklären das Rückgaberecht binnen 14Tagen (urzustand)
3. Für alle user gilt der Ausßschluß des §181 BGB !

Ich glaube damit kann man Leben. Vielleicht kommt eine FSK gruppe an useren zusammen, ich als Webmaster bleibe nur für die Technische seite erhalten! Ntürlich wird die Reverse Auktion auch dabei sein!

Was ist mit meinem Bild, wo hats du das Gesehen, auf den Page`s sieht man Modelle der Provaider. Ein Bild von mir ist nur unter www.truckerfreunde.de zu finden!
((Bin zu schön für diese Welt, hihi)) Optimismus muss sein!

LG Edi/Emir

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

@Mareike,
was ist Pushen?
Ist damit nicht gemeint das man auf eigene Artikel Bietet um einen Besseren Preis zu erkangen? Was ist dann mit einem Ausschluß des §181BGB, das bedeutet doch das ich mit mir oder Jeder mit jedem einen Vertrag Abschließen kann!
Ergo kann ich Privat auf einen Artikel der Gesselschaft bieten und begehe dabei keinen Verstoß. Das einzige wogegen man dabei Verstößt ist die Vernunft, man könnte wohl eher Billiger ohne die ebay Bieter an den Artikel gelangen, darf aber Aktive Verkäufe nicht einfach vor Abschluß beenden um dem Anderweitigen Verkauf zu ermöglichen. Also belibt einem nichts Übrig als mitzuziehen. Wen ich nun auch noch über Insider Informationen Verfühge und weis was für zusätzliche software und Hardware, die bei der Auktion keine Beachtung findet wert ist und zudem im wissen um den Neuwert und Technischen Zustand des Artikels bin, dann setze ich mein Limit entsprechend an. Ander Bieter könnten das nicht Nachvollziehen weil deren Imagienäre Vortstellung bei ihrgen welchen Magerquarkpreisen hängen bleiben! Das eine Anschließende Beschwerde bei ebay zur Sperre führt weil der Untermieter das Gerät erwirb, wir dazu ebaygebühren zahlen müssen und oben drein viel mehr als der eigentlich Geforderte betrag des Sofortkaufs gezahlt weren musste.
Der neue Besitzer war mit dem Erwerb zufrieden, ebay hat ihre Gebühren und der Verbitterte Verliehre hat die Sperre veranlasst. Das eben ist aber aus meiner sicht sitten widrig wen der a. §181BGB Ausgeschloßen wurde und der Vetrag zwischen einer Juristishcen und eine Natürlichen Person zustande kommt, der Zwar mitarbeiter aber kein Gesselschafter oder Geschäftsführer der Gesselschaft ist.

Zudem ist vom Gericht festgetsellt worden das Sperren eine vorherige Abmahnung bedarf, die Kündigung aber fristgerecht jederzeit möglich ist. Wir reden hier aber von Sperren und nicht von Kündigen!

Daher ist das Verhalten von ebay insofern zu rügen das deren AGB zumindest in dem Passus der Sperrungen ungültig wird und zu allem Überfluss wird das Impressum nicht Ordnungsgemäß dargestellt.

Deshalb der Gedanke des Illegalen. Wen man über die ebay Plattform so Blätter findet man bestimmt alle 10 minuten einen USER der Privat Verkäufer ist aber nur Ausschließlich Neuwaren Verkauft und Jährlich 1000 Bewertungen u.v.m. erhält. Dann schaut man sich die Artikel an und bemerkt das die gleiche ware vom Gleichen Ort mit gleicher Tel. Nummer für Rückfragen unter vielen ander accounts auch noch laufen. Warum gibt es hier keine SOKO die einschreitet?

Das man der Haftung für solche verfahren durch den Impressumtrick entgehen kann und statt einer Strafanzeige im höchstfall mit einer Ornungswidrigkeit zu rechen hat, schein noch nicht bis hier durch gedrungen zu sein.

Ich hoffe das war ausführlich genug?

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich meinte dieses Bild:

http://trucker.hotroad.info/html/_team.html

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

Uhjuhj, da biste aber weit Vorgedrungen, warst ja richtig Feilssig!

Schnappschuß eben, nicht ganz das Profil getroffen :-) und der übliche 3 Tagebart fehlt auch.

Dafür hat ja die Kölner Sonne so Geblendet das ich die Augen wenigsten zugepetz habe.

Das Bild entstand letzten Sommer in Porz.

Aber keine Angst, ich will dich nicht Heiern, also brauch ich dir nicht gefallen. Weis ja nicht mal ob du Männlein oder Weiblein bist. Tut aber auch nichts zur Sache!

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

Bastel gerade am gegengewicht, kann man unter www.my4all.de/doping beobachten solange der SERVER ONLINE ist!

Also wer wil darf zusehen!

LG

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das eben ist aber aus meiner sicht sitten widrig wen der a. §181BGB Ausgeschloßen wurde und der Vetrag zwischen einer Juristishcen und eine Natürlichen Person zustande kommt, der Zwar mitarbeiter aber kein Gesselschafter oder Geschäftsführer der Gesselschaft ist.

Sie verstehen es nicht.

1. eBay kann notfalls auch völlig unbegründet sperren. Eine fristgemäße Kündigung ist immer möglich, da kein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht. Das ist freies unternehmerisches Handeln und in sofern, wenn Sie so wollen, ein 'Recht auf Willkür'.

2. Der §181 BGB wäre in Ihrem Beispiel sowieso irrelevant, da sich dieses nicht auf Geschäfte mit Mitarbeitern des Unternehmens bezieht, sondern nur auf Geschäfte des Vertreters (hier: Geschäftsführer) *mit sich selbst*. Also etwa wenn der Geschäftsführer sich selbst Firmeneigentum verkauft und dabei gleichzeitig als VK (Geschäftsführer) und K (Privatmann) auftritt.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

Eben, jetzt kommen wir uns näher!

Genau da will ich doch hin! Ja sicher haben die ihr Hausrecht und können Kündigen wann auch immer sie wollen! Aber sobald gründe aufgefahren werden und es nur eine "SPERRUNG" ohne Ausgesprochene Kündigung ist, sehe ich das anders!

Wen sie mir jetz Vorwerfen würden ich währe Vergewaltiger nur weil ich das dritte Bein habe, könnte ich mich auf dem Rechtsweg Verteidigen. Die möglichkeit alleine macht keinen Täter!

Verstößt es dann nicht auch gegen Treu und glauben, jemanden einen Vertrag zu UNterbreiten den man dann aussetzt (nicht Kündigt) unter annahme Falscher Tatsachen. Und wen die Falschen Tatsachen, wie hier vom Gestezt ausgenommen werden, wird es dann nicht zur Quadratur des Kreise.
Sagen wir Doppelt Lebenslänglich ohne Indizien und Beweise, einfach so?

Eben das geht nicht, und verstößt doch gegen Treu und glauben!

Ich Verstehe das sie Sagen wollen "Die haben ihr Hausrecht und Passt da!" und das haben die eben nicht wen es gegen Geltendes Rechtverstößt.

Oder steht etwa im §2386 BGB "Wen der Betroffene Verstoß hier nicht Aufgeführt ist, dann sind die anderen Bestimmungen so Auszulegen, das dieser Verstoß ersichtlich wird!" d.h. also eine Monaco- o. Salvatorische-klausel für BGB,HGB,GG oder alle Gesetze und Rechte!

Das geht doch auf keine Kuhhaut und ist durch kein Hausrecht zu erklären!

Und ich meine eben das ebay hier Illegal handel weil es selbt geltendes Recht mit Füßen tritt in dem es Ungültige AGB`s und unwirksames Impresumm vorweist.

Ein 'Recht auf Willkür' darf im Rechststaat keiner haben!

Da könnten wir ja gleich in die USA Auswandern :)

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

§ 4 Sanktionen, Widerruf und Kündigung
eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt, oder dass eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:

Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten, die bei eBay eingestellt worden sind

Verwarnung von Mitgliedern

Be-/Einschränkung der Nutzung des Marktplatzes

Vorläufige Sperrung

Endgültige Sperrung

Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.


---------
Du solltest für deine Seite aber unbedingt noch jemanden hinzuziehen,der die deutsche Sprache in jeder Hinsicht beherrscht.
Ich habe *konkrete Anhaltspunkte* dafür gefunden,dass dies besser wäre....

http://www.hood.de/

....noch eine Alternative!

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

Warum immer diese Wiederholungen! Jetzt habe ich aber auch keine Lust mehr an Widerholungen! Nicht alles was Geschrieben wird ist Rechtens, nur soviel dazu.

Joh, wen ich mich Anstrenge überwinde ich auch die Fehler dieser Krummen Tastatur.
Für das bissel Rechtschreibung brauch ich auch keinen Dollmatcher!

Übrigens:
Ncah enier Sutide der Cmabirdge Uinertvistät, ist es eagl in wlehcer Rehenifloge die Bcuhstbaen in eneim Wrot sethen, huaptschae der esrte und ltzete Bcuhstbae snid an der rhcitgien Setlle. Der Rset knan ttoal druchenianedr sien und man knan es tortzedm onhe Poreblme lseen, wiel das mneschilhce Gherin nhcit jdeen Bcuhstbaen enizlen leist, snodren das Wrot als gnazes.

LG Edi

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wir distanzieren uns mit allen mittel von jeglicher Haftung aus diesem Projekt heraus
-------

Hmmmm,daran ist also die Tastatur *schuld*...?
Jaja,es sind immer *die anderen*....

Aber du willst doch sicher nicht,dass deine Auktionsseite zur Lachnummer
wird?
Mich erinnert der Satz an so manche chinesische Bedienungsanleitung für den deutschen Verbraucher....<img src="http://www.planet-smilies.de/narren/narren_019.gif">


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 26.02.2006 23:04:47

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und ich meine eben das ebay hier Illegal handel weil es selbt geltendes Recht mit Füßen tritt in dem es Ungültige AGB`s und unwirksames Impresumm vorweist.

Ungültige AGB? Vielleicht erklären Sie das mal den Gerichten, die schon zu Hunderten Urteile bezüglich einzelner Regelungen dieser AGB gefällt haben.

Generell gilt: jede AGB-Klausel ist rechtens, die nicht explizit gegen geltendes Recht verstößt. Und nicht umgekehrt 'der Kunde darf alles, was nicht im BGB verboten ist'.
Wenn Sie also argumentieren wollen, Bestandteile der eBay-AGB seien nicht gesetzeskonform, müssen Sie schon das entsprechende Gesetz nennen und nicht bloß Ihr Bauchgefühl. Und §242 BGB ist kein Persilschein für alles, was Sie persönlich so meinen. Genauso wenig wie Art. 1 GG das ist, der wird auch immer gerne herangezogen.

Ein 'Recht auf Willkür' darf im Rechststaat keiner haben!

Warum nicht? Das nennt man Vertragsautonomie. Oder wollen Sie mir jetzt erzählen, daß Sie sich nicht vorbehalten, mit Leuten keine Geschäfte mehr zu machen, deren Geschäftsgebaren Ihnen merkwürdig vorkommt? Das können Sie Ihrer Oma erzählen.

Wir distanzieren uns mit allen mittel von jeglicher Haftung aus diesem Projekt heraus

Ja, so spricht dann der wahre Experte, der dem großen bösen eBay all die Rechtsverstöße nachgewiesen hat. Wer im Glashaus sitzt, sollte sich im Keller umziehen. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

@Mareike

Sind des "Kaiser Kleider" euch nicht gut genug :)

LOL

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Nur im Hochsommer. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Schahanschah
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich kann nur sagen: selten so viele Orthographie- und Grammatikfehler erlebt, was ja einiges über Status und Kopfinhalt aussagt. Schulnote 6 !
Inhalt wird ja nicht bewertet :-)

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"Alles was ich schreibe stellt lediglich MEINE Meinung und Erfahrung dar, und nichts anderes."

2x Hilfreiche Antwort

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