ebay-Kaufabwicklung 7 Monate vorbei, jetzt Anwaltschreiben wegen EUR 15,- privat Kaufpreisforderung

22. März 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Ein komplizierter Ebay Fall. Der Käufer hat bei Ebay ein T-Shirt gekauft, nicht erhalten und das Geld via Ebay/Paypal zurückbuchen lassen. 10 Tage später trifft die Ware doch ein, der Käufer bitten den Verkäufer um einen Retourenschein und will eine Zahlung nur via Ebay abwickeln. Nach 7 Monaten folgt ein anwaltliches Inkassoschreiben. Ist dies rechtens? Die Diskussionsteilnehmer sehen den Käufer in der Pflicht. Kontrovers wird die Rolle von Paypal diskutiert. Wichtiger Hinweis für Ebay-Käufer: Der Ebay Käuferschutz ändert nichts an den vertraglichen Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer.

 Von 
moving
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay-Kaufabwicklung 7 Monate vorbei, jetzt Anwaltschreiben wegen EUR 15,- privat Kaufpreisforderung

Was war geschehen:
Nach Kauf eines Baumwoll-Tshirt von privat kam dieser nicht an, bzw ging retoure/DHL.
(Note DHL: Sendung entspricht nicht unseren Versandbedingungen. Rücksendung an den Absender). Somit forderte ich die Rückerstattung des Kaufpreises vom Verkäufer via ebay Reklamation (Reaktion-Abwartefrist/ca 4 Tage), der Verkäufer reagierte jedoch nicht und ebay erstattete mir auf meinen Anruf hin (via paypal Kaufabwicklung) sodann sofort die vollen EUR 15,- und versicherte mir, die Angelegenheit wäre somit erledigt für mich. Ca 10 Tage später erhielt ich ein DHL Paket mit der Ware des Verkäufers, ohne dass dieser sich noch meldete oder den Versand erneut ankündigte und ich informierte den Verkäufer noch, mir einen (DHL) Retourelabel für einen Rückversand senden zu können. Der Verkäufer wollte diese EUR 15,- überwiesen haben und nannte mir sodann eine IBAN-Nr....
Ich antwortete nur in Korrespondenz mit ebay (ebay-Regeln &paypal) zu reagieren/zu handeln und hörte seither nichts mehr vom Verkäufer. Wie ebay diesbezüglich mit dem Verkäufer umgegangen ist, erfuhr ich nie, der durchaus doppelt abkassiert haben könnte (zuerst via paypal, dann erneut via IBAN versuchterweise). ebay meinte am Telefon mir das Geld aufgrund meiner 20J ebaytreue sofort zu erstatten, um nicht mehr abwarten zu müssen und kaufte mir ein Tshirt anderswo.
Nun kam nach 7 Monaten per Post das Anwaltsschreiben über geforderte EUR 15,- zuzüglich EUR 90,- Anwaltsgebühren (=EUR 105,-) und der Drohung einer Klage binnen 10Tage bei Nichtzahlung. Selbst habe ich keine Entscheidung getroffen, sondern ebay wegen Nichtmitwirkung des Verkäufers lt. ebay-Kaufabwicklung. Ist eine Klage überhaupt zulässig? Kann ich einer Klage ggf gelassen entgehen sehen?

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57 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Du hast also Geld und T-Shirt ... wer hat hier wohl doppelt abkassiert?

Und was ebay und Paypal sagen oder machen, ist vollkommen irrelevant. Du hast einen Kaufvertrag geschlossen und der ist von beiden Seiten zu erfüllen. Und bisher hat nur der VK seine Seite erfüllt.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Lese ich das richtig, dass du ein T-Shirt hast, welches du nicht bezahlt hast?

Zitat (von moving):
Ist eine Klage überhaupt zulässig?
Der VK hat die Leistung erbracht und das Shirt geliefert (wenn auch mit Hindernissen). Du hast nicht bezahlt. Ich denke dass es sehr zulässig ist..

Zitat (von moving):
Kann ich einer Klage ggf gelassen entgehen sehen?
Mein Bacuhgefühl sagt nein. Warten wir mal was die Glaskugelbesitzer und Kaffesatzleser sagen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
moving
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie lange hätte ich ohne erneute Versand-Ankündigung denn warten sollen, Wochen, Monate ?
Irgendwann ist Zumutbares im Nachgang doch auch überschritten.
Einen Rückversand hatte ich ja angeboten und wollte die Ware eben nicht einfach behalten. Wenn ebay sich das Geld vom Verkäufer zurückgeholt hat, dürfte ich das wohl bitte auch erfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von moving):
Wie lange hätte ich ohne erneute Versand-Ankündigung denn warten sollen, Wochen, Monate ?


Angemessen nach Fristsetzung. Aber anscheinend wurde noch nicht mal wirksam eine Frist gesetzt.

Aber selbst wenn: die Ware war ja innerhalb von 14 Tagen da. Und wurde dann nicht bezahlt.

Zitat (von moving):
Einen Rückversand hatte ich ja angeboten und wollte die Ware eben nicht einfach behalten.


Für eine Rückgabe gibt es aber keinerlei Rechtsgrundlage.
Dein Teil des Vertrages ist das Zahlen des Kaufpreises.

Zitat (von moving):
Kann ich einer Klage ggf gelassen entgehen sehen?


Kommt darauf an, wie gelassen du die weiteren Kosten dafür auch noch tragen willst.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
moving
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Aber selbst wenn: die Ware war ja innerhalb von 14 Tagen da. Und wurde dann nicht bezahlt.

Die Ware war zu 100% bereits vorab von mir bezahlt gewesen ( "allin" ...ebay/paypal).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Einen Rückversand hatte ich ja angeboten und wollte die Ware eben nicht einfach behalten.

Können Sie das ggf. beweisen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von moving):
Die Ware war zu 100% bereits vorab von mir bezahlt gewesen ( "allin" ...ebay/paypal).
Und Du hast das Geld wieder zurück geholt.
Zitat (von moving):
ebay erstattete mir auf meinen Anruf hin (via paypal Kaufabwicklung) sodann sofort die vollen EUR 15,- und versicherte mir, die Angelegenheit wäre somit erledigt für mich. Ca 10 Tage später erhielt ich ein DHL Paket mit der Ware des Verkäufer
Du hast die Ware also NICHT bezahlt!
Zitat (von moving):
Einen Rückversand hatte ich ja angeboten und wollte die Ware eben nicht einfach behalten.
Ohne Rechtsgrundlage. Kaufverträge sind einzuhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
moving
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Können Sie das ggf. beweisen?

Ja, das habe ich "in ebay als Nachricht" geantwortet. Jedoch hat ebay alle Nachrichten "älter 6 Monate" bereits unauffindbar entfernt. Den genauen Textinhalt mit Datum habe ich aber noch (PC Text/in einem Word-Doc).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
moving
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Du hast die Ware also NICHT bezahlt!

Vielmehr habe ich nie erfahren, dass ebay das Geld zurückgezogen hat und der Verkäufer vielleicht ja hätte doppelt kassieren wollen. Wenn ebay mich aufgefordert hätte, das Geld erneut zu zahlen, hätte ich das getan, weil ich einer "ebay Richtigkeit" vertraut hätte. ebay hätte ja eben auch gewusst, wo das Geld wirklich "und nicht doppelt" wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
moving
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Zitat (von moving):
Die Ware war zu 100% bereits vorab von mir bezahlt gewesen ( "allin" ...ebay/paypal).
Und Du hast das Geld wieder zurück geholt.

Ob "zurück" weis ich nicht, wusste ich nie! ebay Kulanz

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von moving):
Ja, das habe ich "in ebay als Nachricht" geantwortet. Jedoch hat ebay alle Nachrichten "älter 6 Monate" bereits unauffindbar entfernt.

Man hat also weder einen Beweis, das der Verkäufer die Nachricht erhalten hat, noch das es diese Nachricht überhaupt jemals gab.

Ob der Inhalt überhaupt so formuliert war, das er gerichtsfest Verzug des Verkäufers herbeigeführt hätte, wage ich zu bezweifeln.

In dem Aspekt steht man also "nackt" da ... ein Minuspunkt auf dem Konto des Käufers.



Zitat (von moving):
Reaktion-Abwartefrist/ca 4 Tage

Viel zu kurz, 14 Tage hätten es hier mindestens sein müssen.
Ein weiterer Minuspunkt auf dem Konto des Käufers.



Zitat (von moving):
ebay erstattete mir auf meinen Anruf hin (via paypal Kaufabwicklung) sodann sofort die vollen EUR 15,-

Ja, der berühmte Käuferschutz ...

Das dieser „Käuferschutz" noch nutzloser als ein drittes Nasenloch ist, weil die Unternehmen eben nicht über den Gesetzen und Gerichten in DE stehen, sowie die damit verbundenen Gefahren für denjenigen der den „Käuferschutz" beansprucht, dass ist ja nun schon länger bekannt.

Noch ein Minuspunkt auf dem Konto des Käufers.



Zitat (von moving):
Ich antwortete nur in Korrespondenz mit ebay (ebay-Regeln &paypal) zu reagieren/zu handeln

Kommunikationsverweigerung ist ein weiterer Minuspunkt auf dem Konto des Käufers.



Zitat (von moving):
Selbst habe ich keine Entscheidung getroffen

Doch, jede Menge sogar, nur waren alle hier geschilderten Entscheidungen leider falsch ...



Zitat (von moving):
Ist eine Klage überhaupt zulässig?

Selbstverständlich.



Zitat (von moving):
Kann ich einer Klage ggf gelassen entgehen sehen?

Kommt drauf an.
Wenn es einen egal ist, das man dabei Gefahr läuft über 500 zu verlieren, dann kann das machen.
Sinnvoller wäre es in dem Falle aber, die Rechnung des Anwaltes zu zahlen und die restliche Summe für wohltätige Zwecke zu spenden.



Zitat (von moving):
Vielmehr habe ich nie erfahren, dass ebay das Geld zurückgezogen hat

Natürlich, der Verkäufer hat es doch mitgeteilt.



Zitat (von radfahrer999):
Du hast nicht bezahlt. Ich denke dass es sehr zulässig ist..

Absolut.
Und nicht nur das zivilrechtlich ist das ganze problematisch, auch strafrechtlich findet man sich da auf ganz dünnem Eis...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
moving
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die verständlichen Ausführungen, @ Harry van Sell.
----
Die EUR 15,- habe ich nun schon mal "ohne Präjudiz" überwiesen, aber nicht die EUR 90,- Anwaltsgebühren. Der Anwaltskanzlei-Inhaber scheint ein Verwandter des Verkäufers zu sein (Ehemann, Bruder etc.), weil die ausgefallenen Nachnamen identisch sind (kommen in der gesamten Großregion nur 3x vor). Insofern eine Art "Familiengefälligkeitsschreiben als Geldmachversuch". Der Verkäufer war auch ziemlich frech im Kommunikationsstil und beschuldigte mich u.a. falscher Adressdaten, was aber ja nicht stimmte. Komisch, mir erst im 7.Monat eine Klage anzudrohen. Vielleicht, weil man auf der Gegenseite denkt, ich hätte keine "Beweise mehr im Speicher". Vielleicht klagt der Familienclan ja gar nicht, denn der Kaufpreis ist just beglichen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von moving):
Vielmehr habe ich nie erfahren, dass ebay das Geld zurückgezogen hat
Zitat (von moving):
Ob "zurück" weis ich nicht, wusste ich nie! ebay Kulanz
Und woher kamen dann die 15 Euro?
Zitat (von moving):
ebay erstattete mir auf meinen Anruf hin (via paypal Kaufabwicklung) sodann sofort die vollen EUR 15,-
Meinst Du, die hätte eBay aus Kulanz aus der eigenen Tasche gezahlt? Bei so einer Argumentation fällt jeder Richter lachend vom Stuhl.

Zitat (von moving):
Die EUR 15,- habe ich nun schon mal "ohne Präjudiz" überwiesen, aber nicht die EUR 90,- Anwaltsgebühren. Der Anwaltskanzlei-Inhaber scheint ein Verwandter des Verkäufers zu sein (Ehemann, Bruder etc.), weil die ausgefallenen Nachnamen identisch sind (kommen in der gesamten Großregion nur 3x vor). Insofern eine Art "Familiengefälligkeitsschreiben als Geldmachversuch". Der Verkäufer war auch ziemlich frech im Kommunikationsstil und beschuldigte mich u.a. falscher Adressdaten, was aber ja nicht stimmte. Komisch, mir erst im 7.Monat eine Klage anzudrohen. Vielleicht, weil man auf der Gegenseite denkt, ich hätte keine "Beweise mehr im Speicher". Vielleicht klagt der Familienclan ja gar nicht, denn der Kaufpreis ist just beglichen.
1. "Ohne Präjudiz"? Bei einer Zahlung eines Kaufpreises?
2. Ob familiäre Beziehung oder nicht, der Anwalt wurde beauftragt. Kann sein, dass nichts mehr kommt. Ich vermute aber, dass als nächstes der gerichtliche Mahnbescheid erfolgt.

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#14
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat (von moving):
Selbst habe ich keine Entscheidung getroffen, sondern ebay wegen Nichtmitwirkung des Verkäufers lt. ebay-Kaufabwicklung. Ist eine Klage überhaupt zulässig? Kann ich einer Klage ggf gelassen entgehen sehen?


Du hast die Entscheidung getroffen, den Betrag nicht auf das vom VK mitgeteilte Konto zu überweisen

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von moving):
Insofern eine Art "Familiengefälligkeitsschreiben als Geldmachversuch".
Nein, das ist kein Geldmachversuch. Du hast ohne jegliche Rechtsgrundlage Geld zurückbuchen lassen. Der Verkäufer wehrt sich mit legalen Mitteln. An deiner Stelle würde ich ganz schnell die Anwaltskosten überweisen. Es wird sonst wahrscheinlich nur noch unnötig teurer für dich werden. Und für die Zukunft solltest du dir merken:
ebay und Paypal Entscheidungen haben keinerlei rechtliche Wirksamkeit zu Verträgen zwischen dir und einer anderen Partei!

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#16
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

So einen Käufer wie dich wünscht sich keiner

Zitat (von moving):
als Geldmachversuch

Die durch dich veranlasste Rückbuchung alleine stellt imho eine endgültige Verweigerung im Sinne des §286 Abs. 2 Nr. 3 BGB dar und löst den Verzug aus. Die Anwaltskosten (egal ob Verwandter des VK oder nicht) ist Teil des Verzugsschadens der vom Schuldner zu begleichen ist. Es ist vollkommen legitim sich anwaltliche Unterstützung zu holen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Das ist kein Geldmachversuch sondern der echte richtige Weg.. Der VK hat hierbei nichts falsch gemacht. Das einzige was der VK bisher falsch gemacht hat, war der Fehler beim ersten Versand, dies hat er aber korrigiert. Danach scheint er laut deiner Darstellung alles richtig zu machen. Der einzige der nicht in der Spur läuft bist du.

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#17
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von moving):
der Verkäufer reagierte jedoch nicht und ebay erstattete mir auf meinen Anruf hin (via paypal Kaufabwicklung)


Aber du hast einen Fall bei PayPal eröffnet, nehme ich an? Also eben meinetwegen telefonisch? Darauf wird es wohl ankommen. Wenn eBay dir das aus reiner Kulanz auf eigene Kosten erstattet hätte, also ohne Konsequenzen für den Verkäufer, wäre das ein ziemlicher Vorteil für dich, das sollte man allerdings schriftlich haben.

Zitat (von bostonxl):
Meinst Du, die hätte eBay aus Kulanz aus der eigenen Tasche gezahlt? Bei so einer Argumentation fällt jeder Richter lachend vom Stuhl.


Da müsste der Richter aber einen komischen Humor haben, es soll durchaus Unternehmen geben, die aus Kulanz etwas erstatten, soll gar nicht so selten vorkommen.

Zitat (von moving):
Der Verkäufer war auch ziemlich frech im Kommunikationsstil und beschuldigte mich u.a. falscher Adressdaten, was aber ja nicht stimmte. Komisch, mir erst im 7.Monat eine Klage anzudrohen. Vielleicht, weil man auf der Gegenseite denkt, ich hätte keine "Beweise mehr im Speicher".


Wäre möglich, dann wäre dies taktisch geschickt vom Verkäufer gewesen, wenn du diese Beweise tatsächlich nicht mehr hättest. Also falls ein Fall bei PayPal von dir eröffnet wurde (wonach es für mich aussieht) und dem Verkäufer das Geld daraufhin zurückgebucht wurde, würde ich wohl zahlen.

-- Editiert von CarstenF am 23.03.2022 11:13

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#18
 Von 
moving
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Da müsste der Richter aber einen komischen Humor haben, es soll durchaus Unternehmen geben, die aus Kulanz etwas erstatten, soll gar nicht so selten vorkommen.

Ganz genau, der VK hatte mir seinen Schaden zu keinem Zeitpunkt erklärt. Erst jetzt mit dem Anwaltsschreiben ist von einer ebayRückbuchung die Rede, vorher nie und nahm an, der frech schreibende VK wollte einfach doppelt kassieren.

Zitat (von -Laie-):
ebay und Paypal Entscheidungen haben keinerlei rechtliche Wirksamkeit zu Verträgen zwischen dir und einer anderen Partei!

Nun, der VK hatte den erneuten Versand zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt. Also NULL zur akuten Klärung/Heilung des Falls beigetragen. Vielmehr hat mich der VK noch der Falschadresse beschuldigt, dass ich einen Warenerhalt gar nicht mehr erwartete. Quasi "hinterrücks" erschien das Paket deutlich zeitverzögert dann doch noch und hielt das für unzumutbar, wie es ebay ja auch bereits entschieden hat. Auch sonst in "Rechtsgeschäften" gilt eine Mitwirkungspflicht, dass ein Richter es irgendwann jedoch ganz anders bewerten würde, konnte ich real zu keinem Zeitpunkt einschätzen und habe somit auf die Gültigkeit der ebayEntscheidung als rechtswirksam vertraut.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von moving):
wie es ebay ja auch bereits entschieden hat

ebay hat aber nichts zu entscheiden :augenroll:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von moving):
Nun, der VK hatte den erneuten Versand zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt.
Es gibt keine Verpflichtung dafür. Er ist in der Verpflichtung zu liefern. Das ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Da müsste der Richter aber einen komischen Humor haben, es soll durchaus Unternehmen geben, die aus Kulanz etwas erstatten, soll gar nicht so selten vorkommen.
Bezüglich eBay ein himmelschreiender Unsinn!

Zitat (von moving):
Ganz genau, der VK hatte mir seinen Schaden zu keinem Zeitpunkt erklärt. Erst jetzt mit dem Anwaltsschreiben ist von einer ebayRückbuchung die Rede, vorher nie und nahm an, der frech schreibende VK wollte einfach doppelt kassieren.
Einfach mal nachdenken: Warum sollte Dir eBay einfach so Geld überweisen?
Zitat (von moving):
wie es ebay ja auch bereits entschieden hat
eBay kann entscheiden wie sie wollen ... es gilt immer noch die Gesetzgebung. Und die besagt: Du hast gekauft, Du hast den Artikel, Du hast zu zahlen!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Bezüglich eBay ein himmelschreiender Unsinn!


Mir hat PayPal mal aufgrund eines fehlgeschlagenen Kaufs selbst schon knapp 50 Euro aus Kulanz erstattet und nein, dem Verkäufer wurde deswegen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt, also reine Kulanz. Also das gibt es durchaus. Auch wenn du oft solche schönen Ausschmückungen wie z.B. "himmelsschreiend" verwendest, ist dies als allgemeine Aussage trotzdem nicht korrekt.

Und es wäre ein schlechter Richter, wenn dieser sofort "lachend vom Stuhl" fällt, ohne sich die Argumente anzuhören oder nach Beweisen fragt.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nun kam nach 7 Monaten per Post das Anwaltsschreiben über geforderte EUR 15,- zuzüglich EUR 90,- Anwaltsgebühren (=EUR 105,-) und der Drohung einer Klage binnen 10Tage bei Nichtzahlung.


In wessen Auftrag arbeitet hier der Anwalt? Ebay, Paypal oder Verkäufer?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
moving
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Es gibt keine Verpflichtung dafür. Er ist in der Verpflichtung zu liefern. Das ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis

Da sage ich jetzt mal jaein.
Als Anlieferung galt bei mir eine DHL-shop zum Selbstabholen binnen 1 Woche nach Zugang.
Erhalte ich keine Benachrichtigung (Versende-Nr...), würde ich nichts erwarten und folglich nicht zum DHL-shop hingehen, die Sendung ginge dann retoure. Hierzu versende ich bei Kauf IMMER ein eigenes Erklärungsstandardschreiben (egal ob DHL, Hermes usw). Es war schlichter Zufall trotzdem im DHL-shop wegen einer anderen Anlieferung gewesen zu sein und erhielt plötzlich auch dieses Paket hinzu.
Insofern erwarte ich ohne eine Versende-Nr-Ankündigung gar kein Paket. Ein Versand trotzdem, ist somit ein blinder Versuch. Deshalb kaufte ich die Ware ja auch anderswo, weil ich von dem VK ohne Ankündigung nichts mehr erwartete.
Der RA ist trickreich vorgegangen, weil nach 6 Monaten alle Textnachrichten automatisch gelöscht werden und der RA sich Beweismangel bei mir erhoffte und ich aus Angst zahlen würde, anstelle einer Klage gelassen entgegenzusehen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von moving):
Ganz genau, der VK hatte mir seinen Schaden zu keinem Zeitpunkt erklärt.
Unsinn, dir ist absolut bewusst, dass das Geld dem VK weggenommen werden wird. Ausserdem braucht er seinen Schaden nicht zu erklären- Mit deiner Weigerung zu bezahlen bist du automatisch in Verzug geraten. Alle dadurch entstehenden Kosten werden von dir zurückverlangt werden können.

Zitat (von moving):
Nun, der VK hatte den erneuten Versand zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt.
Braucht er auch nicht. Er muss den Vertrag erfüllen. Das hat er getan. Er ist dir keine Rechenschaft schuldig wie er das anstellt.

Zitat (von moving):
Also NULL zur akuten Klärung/Heilung des Falls beigetragen.
Es gab überhaupt nichts zu klären!

Zitat (von moving):
Auch sonst in "Rechtsgeschäften" gilt eine Mitwirkungspflicht,
Diese hat der VK voll und ganz erfüllt. Er hat die Ware noch einmal versendet.

Zitat (von moving):
.....und habe somit auf die Gültigkeit der ebayEntscheidung als rechtswirksam vertraut.
Wie bitte? Du traust ebay richterliche Befugnisse zu??? Ernsthaft? Sag das nur nicht weiter wenn du dich nicht blamieren möchtest. Schon gar nicht solltest du das so einem Richter erzählen.

Noch einmal mein wirklich gut gemeinter Rat: Bezahl bevor es richtig teuer und unangenehm für dich werden wird!
Man kann dir auch eine böswillige Absicht unterstellen. Du hast dir schließlich wissentlich widerrechtlich fremdes Geld angeeignet.


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#26
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Mir hat PayPal mal aufgrund eines fehlgeschlagenen Kaufs selbst schon knapp 50 Euro aus Kulanz erstattet und nein, dem Verkäufer wurde deswegen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt, also reine Kulanz.
Wenn es aufgrund eines Verfahrensfehlers bei PayPal zum fehlgeschlagenen Kauf kommt, kann das sein. In allen Fällen der Inanspruchnahme des Käuferschutzes ist das ein Märchen.

Wenn der Käufer hier in diesem Fall den Käuferschutz aufgrund Nichtlieferung in Anspruch nimmt und eBay/Paypal diesen gewährt, wird das Geld vom "Zwischenkonto" bei Paypal an den Käufer zurückgezahlt. Der Verkäufer erhält nichts!

Und mit einfachem Nachdenken wäre auch der TE darauf gekommen! Stattdessen nimmt er die Ware an, fordert unberechtigterweise ein "DHL Retourelabel", reagiert nicht weiter auf die Forderung des VK und behält die Ware einfach.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und mit einfachem Nachdenken wäre auch der TE darauf gekommen! Stattdessen nimmt er die Ware an, fordert unberechtigterweise ein "DHL Retourelabel", reagiert nicht weiter auf die Forderung des VK und behält die Ware einfach.


Und wirft dem VK auch noch vor dass der eingeschaltetet Anwalt zu einer Art "Familiengeschäft" gehört. Zur Info an den TE: Anwälte haben Abrechnungssätze mit Hilfe deren sie sich ihre Arbeit bezahlen lassen

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#28
 Von 
moving
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wenn der Käufer hier in diesem Fall den Käuferschutz aufgrund Nichtlieferung in Anspruch nimmt und eBay/Paypal diesen gewährt, wird das Geld vom "Zwischenkonto" bei Paypal an den Käufer zurückgezahlt. Der Verkäufer erhält nichts!

Das ist lediglich eine Unterstellung, von der ich überhaupt keine Ablaufkenntnis habe oder Hinweise erhalten hätte, denn eine Kulanzregelung war keinesfalls rechtssicher ausgeschlossen.

Zitat (von cirius32832):
Und wirft dem VK auch noch vor dass der eingeschaltetet Anwalt zu einer Art "Familiengeschäft" gehört. Zur Info an den TE: Anwälte haben Abrechnungssätze mit Hilfe deren sie sich ihre Arbeit bezahlen lassen
Eine Fehlinterpretation, ein Nichtfamilienclananwalt hätte den Fall abgelehnt. Lediglich mit dem Familienclananwalt investiert man eine Briefmarke, um mir Angst machen zu wollen, da der „ebayhistoryspeicher" erkennbar im 7.Monat gelöscht war und spekuliert ferner darauf, diesen Text meinerseits nicht mehr gerichtsfest vorzuhalten. Ein hier vorweggenommenes Gerichtsurteil spielt gar keine Rolle, sondern ich sollte zur Zahlung erweicht werden. Eine wirkliche Klage wird auch der Familienclan aufwandsbedingt nicht vorhaben.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von moving):
und spekuliert ferner darauf, diesen Text meinerseits nicht mehr gerichtsfest vorzuhalten
Unsinn denn du hast nichts was dich entlasten könnte. Du hast dich unrechtmäßig bereichert. Wenn du glaubst ein Richter würde dies anders sehen, dann bist du ganz schön naiv.

Zitat (von moving):
Eine wirkliche Klage wird auch der Familienclan aufwandsbedingt nicht vorhaben.
Täusch dich da mal nicht. Der Anwalt wird von dir sein Honorar bekommen. Insbesondere dann, wenn der Anwalt mit dem Verkäufer verwandt sein sollte. Glaub es mir, denn dann haben weder Anwalt noch VK etwas zu verlieren.
Der VK hat sein Geld bekommen und der Anwalt wird seine eigene Vergütung bei dir einklagen........... Aber warte einfach ab was passieren wird.........

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
moving
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Aber warte einfach ab was passieren wird.......

Das ist natürlich die Frage, was wird nun passieren? Der VK hat sein Geld erhalten (mein Vermerk: Ohne Präjudiz). Also geht es nun um die Glaubhaftmachung der Forderungsberechtigung, von dessen Richtigkeit ich ERST JETZT ausgehen konnte, weil diese ja gerichtsfest sein muß (also keine ebayKulanz stattfand). Insofern war die Zahlungsaufforderung für mich erst jetzt nachvollziehbar glaubhaft geworden und wurde vorher nie nachvollziehbar erklärt "für Privatmenschen".

-- Editiert von moving am 23.03.2022 17:15

-- Editiert von moving am 23.03.2022 17:17

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