Hallo zusammen,
ich verkaufe per Kleingewerbe Handyschalen aus Holz seit neuestem. Eine Kunde hat jetzt reklamiert, dass bei der Schale ein Stück abgebrochen sei.
Ich selbst bin mir sicher, eine einwandfrei Schale versendet zu haben, welche auch in einer Luftpolstertasche eingepackt war. Die Ware wurde per Großbrief versendet.
Für beide, Käufer und Verkäufer, ist das natürlich ärgerlich. Für den Käufer, weil ich ihm durchaus glaub, dass der Artikel kaputt gegangen ist durch das Transportunternehmen und für mich den Verkäufer, weil wenn ich ihm jetzt einfach Ersatz schicke, ich mich Frage, ob nicht der Käufer haptisch vielleicht einfach nicht so begabt war und grob mit dem Artikel umgegangen ist und einfach nur eine neue Schale möchte.
Gilt hier für mich noch bei Kleingewerbe §447 oder bereits §474 II ?
Gruss
Litengo
-----------------
""
ebay defekter artikel kleingewerbe
23. Dezember 2011
Thema abonnieren
Frage vom 23. Dezember 2011 | 08:13
Von
Status: Beginner (137 Beiträge, 59x hilfreich)
ebay defekter artikel kleingewerbe
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Dezember 2011 | 21:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119548 Beiträge, 39739x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Gilt hier für mich noch bei Kleingewerbe §447 oder bereits §474 II ? <hr size=1 noshade>
Steht klar und deutlich da:
§ 474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer ...
Deine steuerechtliche Einordnung als Kleingewerbe ist irrelevant.
Hier ist Unternehmer ist Unternehmer.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
266.890
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz Themen
-
57 Antworten