ebay defekter artikel kleingewerbe

23. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)
ebay defekter artikel kleingewerbe

Hallo zusammen,

ich verkaufe per Kleingewerbe Handyschalen aus Holz seit neuestem. Eine Kunde hat jetzt reklamiert, dass bei der Schale ein Stück abgebrochen sei.

Ich selbst bin mir sicher, eine einwandfrei Schale versendet zu haben, welche auch in einer Luftpolstertasche eingepackt war. Die Ware wurde per Großbrief versendet.

Für beide, Käufer und Verkäufer, ist das natürlich ärgerlich. Für den Käufer, weil ich ihm durchaus glaub, dass der Artikel kaputt gegangen ist durch das Transportunternehmen und für mich den Verkäufer, weil wenn ich ihm jetzt einfach Ersatz schicke, ich mich Frage, ob nicht der Käufer haptisch vielleicht einfach nicht so begabt war und grob mit dem Artikel umgegangen ist und einfach nur eine neue Schale möchte.

Gilt hier für mich noch bei Kleingewerbe §447 oder bereits §474 II ?

Gruss

Litengo

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119548 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gilt hier für mich noch bei Kleingewerbe §447 oder bereits §474 II ? <hr size=1 noshade>

Steht klar und deutlich da:
§ 474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer ...



Deine steuerechtliche Einordnung als Kleingewerbe ist irrelevant.
Hier ist Unternehmer ist Unternehmer.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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