eine europ. Website: Sprachen der AGB und der Datenschutzrichtlinie (DSGVO //Privacy Policy)

26. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
say_hi
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 1x hilfreich)
eine europ. Website: Sprachen der AGB und der Datenschutzrichtlinie (DSGVO //Privacy Policy)

Hallo und guten Abend, :)

Übersetzt man denn die AGB und der Datenschutzrichtlinie (DSGVO //Privacy Policy) und wenn ja wie macht ihr das!?

Es geht um eine europ. Webseite: übersetzt ihr in (x) Zielsprachen die TOS u. PP oder bietet ihr nur Engl. an?

Wie macht ihr das denn?

Also vorweg: Hier gibt es ja im Grunde einige Nuancen, insbesondere zwischen einer Datenschutzrichtlinie und den Nutzungsbedingungen/Servicebedingungen (und darüber hinaus auch bezüglich der Frage der allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB) und dies hängt natürlich weitgehend von der der einzelnen Gerichtsbarkeit ab.

In Bezug auf die Nutzungsbedingungen (Privacy Policy [im folgenden PP]) Datenschutzerklärung, welche jetzt in der EU DSGVO (seit Mai 2018 in Kraft) ist. Sie stellt gewissermaßen die zentrale Kategorie da - wenn es darum geht dass der User der Site seine Zustimmung gibt, darüber was die Seite mit den Daten macht.

Das ist wichtig: deshalb hier schon mal die Zwischenfrage: Kann es sein, dass wenn man die Nutzungsbedingungen (PP) nicht auf der Seite übersetzt - dass man dann Gefahr läuft, dass die DSGVO-Erläuterungen in der Privacy-Policy für einen bestimmten Benutzer oder eine bestimmte Gruppe von Benutzern unwirksam war.

Damit wäre man in einem Problem - nämlich so, dass man damit gegen die DSGVO verstoßen hätte, welche ja wie oben bemerkt europaweit Geltung beansprucht. Dies ist in der EU also grundsätzlich ratsam.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Terms of Service):

In Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das m.E. (sogar) noch etwas interessanter.
Also allgemein gesehen sind AGB sozusagen die (allgem. gültigen) Vertragsbedingungen, wie sie für eine Webseite gelten sollen. Sie dienen gewissermaßen dazu zu vereinfachen - und sozusagen für eine Vielzahl von möglichen Vertragsschlüssen also vorformuliert Als solche rahmen sie den Vertragsabschluss gewissermaßen ein. Die AGB haben den Zweck die "Transaktionen" für die beiden Parteien vertraglich zu regeln und solchermaßen Regeln der anderen Partei bei Vertragsschluss aufzuerlegen.

Allerdings gilt: Niemand ist verpflichtet auf einer Webseite eine AGB bereitzustellen.

Hat man aber doch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf einer Seite platziert, so stellt sich die Frage:
- in wie viele Sprachen bietet man diese an?
- übersetzt man den dt. Text also ins Englische, Französische, Italienische etc. etx

Beispiel:
Wenn jetzt ein südtiroler Landwirt noch Ferien auf dem Bauernhof anbietet - was muss er tun.
Muss man dann seine Seite - neben Englisch noch in 27 anderen EU-Sprachen die Allgem. Geschäftsbedingungen anbieten!?

- also konkret: wenn das Projekt - eine Page für einen südtiroler Landwirt der noch Ferien auf dem Bauernhof anbietet - dann an ein offenes unabgeschlossenes Publikum anbietet - (dass meist aus EU stammt) aber theoretisch auch Japan oder Amerika oder sagen wir Israel auch mit als Zielland

einschließt - soll der also der Anbieter (der Bauer aus Südtirol nämlich) aus Meran die AGB seiner Site in

- Deutsch,
- Italienisch
- Spanisch
- Türkisch
und und und und und und ....
....übersetzen - oder reicht es also nicht einfach und schlicht, sie in Deutsch u. Englisch anbieten..

Es ist ja so: Es gibt sogar große Unternehmen, die die AGB nicht in vielen ( europäischen ) Sprachen anbieten.
Dies ist möglicherweise für rechtsverbindliche TOS nicht erforderlich und kann je nach Geschäft und Gerichtsbarkeit sogar nicht ratsam sein. Ich kann Beispiele für große, rechtlich versierte Unternehmen finden, die ihre Nutzungsbedingungen nicht übersetzen, obwohl sie eine Übersetzung des Rests der Website anbieten.


RyanAir: https://www.ryanair.com/gb/en/corporate/terms-of-use
DeliveryHero: https://www.deliveryhero.com/terms/
zuletzt ist auch Airbnb hier zu nennen.

Blicken wir zum Beispiel mal also auf AirBnB

Die bieten mehrere europäischen Versionen der Website an, aber sie sind nicht gleichzeitig dabei, seine jeweils eigenen Nutzungsbedingungen zu übersetzen.

Wie seht ihr das !?
Reicht nicht einfach englisch.

Kommen wir zurück zu unserem Beispiel - dem südtiroler Landwirt aus der Region Meran: der Landwirt will lediglich Infos anbieten - aber keine Verträge über die Site mit den Leuten abschließen. 'Sie können also (noch) nicht (einmal) online buchen.

Ist der Landwirt denn dann gehalten seine Terms of Service - also in Zig Zielsprachen anzubieten -

- Deutsch,
- Italienisch
- Spanisch
- Türkisch
und und und und und und .... und viele andere mehr.
....übersetzen -

einfach schlicht aus der Tatsache heraus, weil die Seite in ganz Europa - und darüber hinaus in der ganzen Welt zu erreichen und abrufbar ist!?
... oder reicht es also nicht einfach und schlicht, sie in Deutsch u. Englisch anbieten..


Freue mich über eine Diskussion - und bin sehr gespannt wie ihr das macht / löst oder seht!?

:) ​​

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von say_hi):
Allerdings gilt: Niemand ist verpflichtet auf einer Webseite eine AGB bereitzustellen.

Falsch - zumindest für gewerbliche / geschäftsmäßige Websiten innerhalb dem Wirkungsbereich der DSGVO.



Zitat (von say_hi):
Ist der Landwirt denn dann gehalten seine Terms of Service - also in Zig Zielsprachen anzubieten

Welche "Terms of Service" denn, wenn die Website nix kann?



Zitat (von say_hi):
Es geht um eine europ. Webseite: übersetzt ihr in (x) Zielsprachen die TOS u. PP oder bietet ihr nur Engl. an?

Die Frage ist erst mal an wen konkret als Zielgruppe sich die europäische Website richtet.
Beispiel: Der Türke der auf einer rein deutschen Seite auf Deutsch eine Wurst bestellt, kann z.B. den deutschen Verbraucherschutz nicht durchsetzen. Anders ist es, wenn die Website den Versand in die Türkei standerdmäßig anbietet, oder sogar auf Türkisch verfügbar ist und erst Recht wenn vom Sitenbetreiber aus in der Türkei Werbung für die Site / die Wurst gemacht wird.


Einfach Übersetzen ist schon mal eine ganz schlechte Idee, denn man muss durchaus eventuelle Besonderheiten der jeweiligen Länder beachten.
Innerhalb der EU ist es etwas einfacher, da gilt oft das Herkunftslandprinzip (bei der DSGVO gilt hingegen das Marktortprinzip), das Recht wurde teilweise angeglichen / vereinheitlicht.

Die EU z.B. will, eigentlich, das alles "nach EU Recht" ist, wenn kommerzielle Diensteanbieter ihren Sitz im Nicht-EU-Ausland haben, ihre Leistungen jedoch innerhalb der EU erbringen.
Es sei den es gelten Ausnahmen wie das Herkunftslandprinzip, das Verbraucherlandprinzip, das Marktortprinzip, internationalen Privatrecht, Rom I-Verordnung, Rom II-Verordnung, ... oder der kommerzielle Diensteanbieter mit Sitz im Nicht-EU-Ausland die Leistungen außerhalb der EU erbringt.

Bleiben noch 26 weitere EU Staaten bzw. noch 192 weitere Staaten (+- der Territorien, bei denen die Staatseigenschaft umstritten ist) weltweit, wo man prüfen muss.

Denkbar wäre z.B., dass ein Land vorschreibt, dass wenn die Site von dort aus erreichbar ist alle Gesetze diese Landes gelten.
Dann wäre natürlich auch die Frage nach der Durchsetzbarkeit solcher Pflichten - bestes Beispiel sind da wohl die Asiatischen und chinesischen Verkäufer / Onlineshops.


Und man muss dazu sagen, das ganze tangiert viele bislang nicht in letzter Konsequenz geklärte Rechtsfragen.



Zitat (von say_hi):
Die bieten mehrere europäischen Versionen der Website an, aber sie sind nicht gleichzeitig dabei, seine jeweils eigenen Nutzungsbedingungen zu übersetzen.

Also zumindest für DE gibt es diese in Deutsch


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
say_hi
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und guten Abend,

vielen Dank für die Antwort und die vielen guten Erwägungen: Diese helfen weiter - regen zum weiteren Denken und Planen an.


Zitat:

Die Frage ist erst mal an wen konkret als Zielgruppe sich die europäische Website richtet.


Das ist grundlegend - vielen Dank!

Zitat:
Innerhalb der EU ist es etwas einfacher, da gilt oft das Herkunftslandprinzip (bei der DSGVO gilt hingegen das Marktortprinzip), das Recht wurde teilweise angeglichen / vereinheitlicht.


Danke auch für diesen Hinweis - und den Gedanken des Herkunftslandprinzips bzw. bei der DSGVO Marktortprinzips...


Viele Grüße




0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von say_hi):
Allerdings gilt: Niemand ist verpflichtet auf einer Webseite eine AGB bereitzustellen.
Falsch - zumindest für gewerbliche / geschäftsmäßige Websiten innerhalb dem Wirkungsbereich der DSGVO.
Wo finde ich denn in der DSGVO die Vorschrift, dass ich AGB bereitstellen muss?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wo finde ich denn in der DSGVO die Vorschrift, dass ich AGB bereitstellen muss?

Die DSGVO verpflichtet beim Betrieb der Website zur Information über die Datenverarbeitung und zur Einholung von entsprechenden Erlaubnissen zur Datenverarbeitung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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