facebook

28. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
viechstol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
facebook

Hallo, ein ehemaliger Mitarbeiter von mir hat im facebook Bilder veröffentlicht von seiner damaligen Tätigkeit bei mir und hat auch einige Meinungen ausgetauscht. Es kann davon ausgegangen werden, laut seinen Äußerungen, dass er die Maschine, die er damals bedient hatte, schuldhaft wegen unsachgemäßen Fahrens beschädigt hat. Kann ich ihn deswegen noch belangen bzw. ist das nicht Rufschädigung gegen mich?

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
StarMonkey
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie lange ist denn die Geschichte her?

Und vor allem... wo ist denn die Story bei FB?


-----------------
"Mein Plan B: Plan A erfolgreich beenden"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
viechstol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, das ist ungefähr ca. 1Jahr her und der Mitarbeiter ist seit 3 Monaten ausgeschieden. Was heißt Plan A erfolgreich beenden?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
viechstol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

z.b. hat ein anderes facebook-mitgl.geschrieben, dass das wohl passiert ist, weil man beim Fahren nicht richtig aufgepaßt hätte und der besagliche hat dazu geschrieben: "na,na,na", das wohl besagt, das hier ein gewisses Schuldeingeständnis vorliegt.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
StarMonkey
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Auf jeden Fall würde ich erstmal das Facebook Geraffel sichern.
Und zusätzlich ausdrucken, denn was man auf Papier besitzt....
Dann würde ich damit zu einem echter Rechtsberatung gehen und das mal vorlegen.
Denn vom Zeitraum her sollte das ja gefühlt noch nicht verjährt sein.


-----------------
"Mein Plan B: Plan A erfolgreich beenden"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.496 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen