fehlerhafte Artikelbeschreibung in Onlineshop

30. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
dasLamm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
fehlerhafte Artikelbeschreibung in Onlineshop

Guten Abend. Ich wünsche allen Usern einen schönen Samstagabend :)

Ich bin leider etwas unsicher und wollte einmal fragen, ob ihr mir weiterhelfen könnt. Wie der Betreff bereits sagt, geht es um das Thema "fehlerhafte Artikelbeschreibung".

Ich habe als Verbraucher bei einem gewerblichen Onlineshop ein Notebook bestellt. Es folgte die Eingangs- und Verstandbestätigung, die Waren kam schnell und problemlos an.

Allerdings wurde das Gerät mit einem Akku ausgeliefert, der nicht der Artikelbeschreibung entspricht. Der gelieferte Akku besitzt nur die halbe Kapazität dessen, was im Shop angegeben wurde. Auch wirbt dieser Shop sogar in Printmedien mit der falschen Artikelbeschreibung. Zynischerweise habe ich heute genau das "falsche" Angebot im Briefkasten vorgefunden.

Der Onlineshop argumentiert jedoch, dass er nicht für die Artikelbeschreibung verantwortlich sei, sondern diese direkt der Datenbank eines großen Distributors entstamme. Zudem wird auf den Hinweis im Onlineshop verwiesen, dass "Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten seien".

Der Shop verweigert zudem die Rücknahme, da ich die Originalverpackung nicht mehr besitze.

Insgesamt eine sehr unglückliche Situation. Ich bin der Meinung, dass eine Kaufvertragsstörung vorliegen würde und der Händler sagt, er könne dafür nichts.

Daher einfach die Frage: Habe ich ein Recht auf Lieferung entsprechend der Artikelbeschreibung?

Würde mich über Antworten von euch freuen :)
Torsten

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Wie lange ist denn der Kauf schon her?



quote:
Der Onlineshop argumentiert jedoch, dass er nicht für die Artikelbeschreibung verantwortlich sei, sondern diese direkt der Datenbank eines großen Distributors entstamme.

Unerheblich.



quote:
Es folgte die Eingangs- und Verstandbestätigung,

Was stand denn da drin?
Irgendetwas von der Artikelbeschreibung? Oder bezüglich des Akkus?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Der Vertragspartner ist der Verkäufer.
Wenn dieser, warum auch immer unwahre Eigenschaten etc. in seinem Angebot nennt, ist nur er dafür gegenüber dem Verkäufer verantwortlich.
Sollte der Hersteller oder wer auch immer ihm einen falsche Beschreibung geliefert haben, dann ist kann der Verkäufer ja diesen ggf. in Regress nehmen, ist aber irrelevent für den Käufer des Produktes.

Ob der Verkäufer verpflichtet wäre, die Ware wie beschrieben auszuliefern, ist fraglich, da es evtl. unmöglich ist, da es dieses Gerät nicht mit diesen genannten Eigenschaften gibt, dazu kann es sein, dass Irrtum vorliegt, den er spätestens jetzt aber erkannt haben müsste.
Er kann aber nicht sagen, es liegt zwar ein Irrtum oder eine grobe Fahrlässigkeit durch die ungeprüfte Übernahme der Artikelbeschreibung vor, aber der getäuschte Verbraucher hätte dann eben Pech gehabt...

Wenn er sich auf seinen Irrtum oder eine falsche Artikelbeschreibung in seinem Shop beruft, dann hat er schlichtweg die vertraglichen Vereinbarungen über die Beschaffenheit und/oder Eigenschaften der Ware nicht erfüllt.
Sollte es ihm unmöglich sein, diese nachzuerfüllen oder man jetzt noch von einem Irrtum ausgehen könnte, müsste er (auch ohne Originalpackung) das Geld gegen die Ware zurück erstatten.

-- Editiert am 30.04.2011 22:09

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ob der Verkäufer verpflichtet wäre, die Ware wie beschrieben auszuliefern, ist fraglich, da es evtl. unmöglich ist, da es dieses Gerät nicht mit diesen genannten Eigenschaften gibt, dazu kann es sein, dass Irrtum vorliegt, den er spätestens jetzt aber erkannt haben müsste. <hr size=1 noshade>


Ich glaube, der VK kann sich weder auf Unmöglichkeit, noch auf einen Irrtum berufen.

Die gelieferte Ware weicht ganz banal von der im KV-Angebot versprochenen ab.

Damit gilt § 434 BGB , es liegt ein Sachmangel vor. Wenn VK hier seine Verpflichtung nicht einhalten kann oder will, kann er sich der Sachmängelhaftung nicht entziehen.

Der K kann alle Rechte aus § 437 BGB geltend machen. Das Mängelrecht ist lex specialis und schliesst i.d.F. sowohl Unmöglichkeit, als auch Anfechtung aus.

Das muss so sein, sonst könnten VK die Haftung i.d.F. umgehen, das ist laut BGB nicht gewollt. Im Gegenteil.

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#4
 Von 
dasLamm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

@von Harry van Sell
@seba79
@flawless

Ich danke euch für eure Antworten :)

@von Harry van Sell

Quote:
Was stand denn da drin? Irgendetwas von der Artikelbeschreibung? Oder bezüglich des Akkus?


Nein. Weder in der Eingangsbestätigung, noch der Bestellbestätigung oder der Rechnung sind technische Details zu entnehmen. Es sind nur Hersteller, Fabrikat und Typenbezeichnung angegeben. Daher musste ich mich beim Kauf auf die Detailangaben in der Artikelbeschreibung verlassen.

Allerdings hat der Shopbetreiber in einem Punkt Recht. Der Artikel ist auch mit diesem Fehler bei anderen Shops gelistet. Auch die Preissuchmaschine geizhals.at hat es getroffen.

Und eine "Unmöglichkeit" sehe ich nicht. Denn es gibt sehrwohl entsprechende Konfigurationen mit großem Akku.

Auch der Preis bat keine Möglichkeit, auf den Fehler aufmerksam zu werden. Denn Angebote mit jeweils kleinem oder großen Akku sind preislich sehr nah (~20-30 EUR) beieinander. Der entrichtete Preis ist also "marktüblich" für ein Gerät mit großem Akku.

-- Editiert am 01.05.2011 12:27

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Das sieht - juristisch gesehen - schlecht für den Händler aus.

Anscheined will er jedoch nicht dafür einstehen.

Allso müsste man ihn notfalls juristisch dazu zwingen.


Eventuell reicht dazu aber auch schon ein Schreiben, wirkungsvoll per Gerichtsvollzieher zugestellt (mindestens aber per Einschreiben-Rückschein).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
dasLamm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Kommunikation wurde jetzt abgebrochen. Es hat keinen Sinn mehr. Der Verkäufer "bittet um Verständnis". Weiter führt er fort, dass wenn er wirklich dafür verantwortlich wäre, "gar keinen Shop betreiben bräuchte".

Ist das mal wieder ärgerlich. Aber es wird wohl wirklich ein Fall für den Anwalt bzw.die Gerichte werden :(

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#7
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Nicht lockerlassen. Der VK ist wohl, vorsichtig gesagt, ein wenig naiv. Und halte uns auf dem Laufenden.

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#8
 Von 
dasLamm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Habt bis hierher vielen herzlichen Dank für eure Antworten.

Ich werde euch auf dem laufenden halten. Ich werd mir jetzt erstmal einen Anwalt suchen ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Zitat:
Der Verkäufer "bittet um Verständnis". Weiter führt er fort, dass wenn er wirklich dafür verantwortlich wäre, "gar keinen Shop betreiben bräuchte".

Was will der Verkäufer denn damit sagen?

Erstens: Warum bittet er um Verständnis, wenn er denn (so seine Behauptung) denkt im Recht zu sein.

Zweitens: Ob er einen Shop betreiben bräuchte oder nicht ist irrelevant. Fakt ist, er tut es und im genannten Fall hätte er selbst als Privatverkäufer für seine Angebote, die Angaben und die Erfüllug der Verträge grade zu stehen und kann nicht einfach Ware liefern, die nicht die in der Beschreibung genannten Eigenschaften erfüllt.

-- Editiert am 02.05.2011 18:47

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#10
 Von 
go531244-95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, dass dann doch keine Antwort mehr kam. Ich habe nämlich das gleiche Problem. Laptop mit i7 für 899€ (reduziert von 999€) bestellt, i7 in der Rechnung gehabt, i7 bezahlt.
i5 bekommen. Der erste Anruf ergab, dass ich den Computer mal ausprobieren soll, ich kann ihn ja zwei Wochen lang zurück schicken. Es lag wohl ein Irrtum vor.
Der zweite Kontakt, per Einschreiben, vorab per Fax, ergab dass der Logistiker falsch geliefert hat. Man würde mir natürlich den richtigen Laptop schicken sobald ich mit der Bemerkung "Falschlieferung" retourniert habe.
Der dritte Kontakt, ein paar Stunden nachdem ich die Retoure abgeschickt habe, ergab, dass der Händler angeblich den Laptop falsch bezeichnet habe. Man bietet mir 100€ Rabatt an. Worauf, für welchen Artikel, war nicht eindeutig.

Seit heute gibt es den bestellten Laptop bei dem Händler (großer deutscher Discounter) nicht mehr online. Nur noch mit etwas mehr Festplatte und RAM. Dafür statt 999€ jetzt 1099€.
Der Händler hat übrigens in seinem Kleingedruckten stehen, dass der Kaufabschluss mit meiner Bestellung erfolgt, was ja genau das Gegenteil von den meisten Onlineshops ist.

Kann ich wohl damit argumentieren, dass ich ja bei 100€ Rabatt auf meine bezahlten 899€ bei 200€ Rabatt wäre, und diese 200€ auf den 1099€ Artikel haben möchte? Als höherwertige Nacherfüllung?

-- Editiert von go531244-95 am 18.11.2019 18:39

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von go531244-95):
Schade,
dass du 8 Jahre drauf gewartet hast.

Neue Frage---neuer Beitrag.

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