iframe & embedding auf einer Webseite: zur aktuellen Rechtslage einer schon zwanzigjährigen Debatte

7. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
driver_seat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
iframe & embedding auf einer Webseite: zur aktuellen Rechtslage einer schon zwanzigjährigen Debatte

hallo community,




Ist es eine Urheberrechtsverletzung mittels Iframe komplett und unverfälscht darstellt, so fern man deutlich auf dei Quelle hinweist und einen Link zur Originalseite im eigenen Frame angibt? Sinn von so etwas wäre,
dem Nutzer zusätzliche Funktionen zur Verfügung zu stellen, also mal allgemein ausgedrückt,

zugegeben das Thema wird schon seit ca. 20 Jahren disktuiert - es ist mithin schon ein paar Jahre alt
- aber ich denke dass sich hier etliche auch für diese Frage interessieren.

Also ich denke dass es seit geraumer Zeit hier eine juristische Diskussion gibt.
Eine sehr gute Zusammenfassung zur Situation scheint m.E. hier zu finden zu sein: https://www.it-recht-kanzlei.de/uebernahme-kundenbewertungen-online-shop.html

Zitat:


bb) Lösung: Übernahme via Framing
Glücklicherweise ergeben sich aus dem Urheberrecht selbst jedoch Schranken und Handlungsmöglichkeiten, die die Verletzung von Rechten – sofern sie denn für die einzelnen Rezensionen existieren – von vorherein ausschließen. So könnte eine Übernahme der Bewertungen von einer Drittwebsite mit den Mitteln des Framing erfolgen, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter gewissen Voraussetzungen als stets zulässig bewertet wird.
Das Framing (auch „Embedding" genannt) ist ein Verfahren, bei welchem die Übernahme eines HTML-Links in den Code der eigenen Website einen Wiedergaberahmen (Englisch: frame) erzeugt, in welchem die Drittinhalte angezeigt werden. Die Nutzung eines „embedded links" generiert so auf der Zielwebsite ein Fenster, das eine Verbindung zur verlinkten Seite herstellt und so die gewünschten Inhalte einbindet.
....


vllt. ist ja noch mehr Interesse an dem Thema - aber ich denke dass dieser Artikel die Lage ziemlich gut wiedergibt...


Im Prinzip also ziemlich genau das, was Google mit der Bildersuche macht.

Vielen Dank für Eure Einschätzung.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von driver_seat):
Ist es eine Urheberrechtsverletzung mittels Iframe komplett und unverfälscht darstellt, so fern man deutlich auf dei Quelle hinweist und einen Link zur Originalseite im eigenen Frame angibt?

Das iFraming werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter gewissen Voraussetzungen als zulässig bewertet.
Es kommt also stets auf die konkrete Ausgestaltung im Gesamtkontext an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
driver_seat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo und guten Tag - vielen Dank - das ist sehr sehr hilfreich.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von driver_seat):
Ist es eine Urheberrechtsverletzung mittels Iframe komplett und unverfälscht darstellt, so fern man deutlich auf dei Quelle hinweist und einen Link zur Originalseite im eigenen Frame angibt?




Das iFraming werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter gewissen Voraussetzungen als zulässig bewertet. Es kommt also stets auf die konkrete Ausgestaltung im Gesamtkontext an.


Bin beeindruckt - so schnell - so eine gute Antwort. VG

0x Hilfreiche Antwort

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