hallo ihr lieben,
mich interessiert folgendes beispiel:
eine designer erstellt nach unterschriebener auftragsbestätigung vom kunden, ein logo für das unternehmen welche der kunde gründen möchte. ausgemacht ist ein pauschalbetrag.
beim preview des logos, hier handelt es sich um eine vorschau-version und nicht um die finale version, gibt der kunde kein feedback ab und kommt auch seiner mitwirkungspflicht nicht nach.
nach 6 wochen mailt der kunde, dass ihm das logo nicht gefällt und er nun ein anderes unternehmen gründen möchte, weshalb er das logo nicht mehr braucht.
er bietet an, dem designer ein drittel des ausgemachten betrages zu erstatten, obwohl die reine stundenarbeit ca das doppelte von diesem betrag wäre.
kann der designer auf den Vertrag
bestehen oder muss er draufzahlen ?
Wie ist die Rechtslage?
danke
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kunde mag logo nicht
26. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 26. August 2009 | 20:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
kunde mag logo nicht
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#1
Antwort vom 27. August 2009 | 12:43
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 16x hilfreich)
Hi,
so einen Fall hatte ich in meinem Umfeld auch schon mal. Wenn ein Vertrag unterschrieben wurde, ist dieser ersteinmal bindend. Man kann sich sicherlich irgendwie einigen, allerdings halte ich 1/3 des eigentlichen Preises für zu niedrig. 60 % wäre angemessen.
Unglaublich solche Leute ......
Schöne Grüße
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#2
Antwort vom 27. August 2009 | 12:57
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 43x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 27. August 2009 | 13:08
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2465x hilfreich)
quote:
vorschau-version und nicht um die finale version, gibt der kunde kein feedback ab und kommt auch seiner mitwirkungspflicht nicht nach.
Jetzt könnte man den Auftrag kündigen. Beenden kann man ihn ja nicht mehr
quote:
nach 6 wochen mailt der kunde, dass ihm das logo nicht gefällt
Das nennt man Kündigungs eines Werkvertrags und ist sein gutes Recht.
Er bekommt den nicht verbrauchten Teil der Geldes erstattet.
Jetzt man man streiten wieviel Arbeit Grobdesign und Feindesign verbrauchen.
Ich denke mal 1/3 sind angemessen, denn wenn ihm das Design nicht gefallen hätte würde ohne Aufschlag doch ein neues entwickelt.
K.
P.S. Bei nächsten Mal Auftrag und Stufen berechnen. Idee 200€, Grobdesign 300, Feindesign 500€. Dann muss man sich nicht streiten
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
#4
Antwort vom 27. August 2009 | 18:42
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
quote:
denn wenn ihm das Design nicht gefallen hätte würde ohne Aufschlag doch ein neues entwickelt
Aber nicht, wenn die Abnahmefrist verstrichen ist.
quote:
Bei nächsten Mal Auftrag und Stufen berechnen
Und eine Frist zur Abnahme setzen, nach Ablauf gilt das Teil dann als abgenommen und man hat Anspruch auf die volle Vergütung, auch wenn der Kunde hinterher sagt "funktioniert alles gar nicht und sieht doof aus", das ist dann sein Risiko.
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