negative Bewertung bei Amazon

30. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ro198301
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
negative Bewertung bei Amazon

Ich verkaufe recht erfolgreich Waren bei Amazon.
Ein Produkte hat in DE ca. 100 Rezensionen mit einem Durchschnitt von 4,7.
Dabei sind keine 2-Sterne und keine 1-Sterne-Rezensionen vorhanden.

Nun habe ich mein Produkt auch für den Verkauf in Frankreich freigeschaltet und im Laufe der Zeit auch einige gute Rezensionen erhalten.

Im Folgenden habe ich das Produkt um 2 Farb-Varianten erweitert.
In Frankreich hat Amazon die Rezensionen der Varianten getrennt dargestellt, so dass sichtbar war, dass die neuen Varianten noch keine Rezessionen hatten.

Im Normalfall erhalte ich im Durchschnitt nur 1 Kundenrezension pro 50 Verkäufe.
Ich habe von der einen neuen Variante in Frankreich 2 Stück und von der anderen 8 Stück verkauft.
Umgehend habe ich bei beiden Produkten jeweils eine 1-Stern-Rezension ohne Text erhalten.
Es fanden keine Rücksendungen statt.

Statistisch ist es äußerst unwahrscheinlich, dass es sich bei den beiden 1-Sterne Rezensionen ohne Text um ehrliche Kundenrezensionen handelt.

Ich selbst bin mir recht sicher, dass die Rezensionen vom Wettbewerb veranlasst wurden.

Ich habe festgestellt, dass in Frankreich bei der Produktsorte ein Wettbewerber quasi ein Monopol hat. Er mach gewaltige Umsätze. Die anderen Wettbewerber sind -wie ich auch- mit schlechten Rezensionen (schlechter als in Deutschland) abgestraft.

Lieder hat das tatsächlich den Effekt, dass die neuen Varianten in Frankreich kaum gekauft werden.

Ich habe mich an Amazon gewandt und die folgende Antwort erhalten:

„Da es sich hierbei nur um Bewertungen ohne Kommentare handelt, können wir den Wettbewerber nicht melden, da wir nicht über die nötigen Informationen verfügen, um fortzufahren. Unser Service kann den fraglichen Verkäufer/Käufer aufgrund der Datenschutzbestimmungen nicht ausfindig machen oder darum bitten."


Gibt es eine Möglichkeit gegen diese negativen Rezensionen vorzugehen?

-- Editiert von Moderator topic am 30.07.2021 16:22

-- Thema wurde verschoben am 30.07.2021 16:22

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Ro198301):
Gibt es eine Möglichkeit gegen diese negativen Rezensionen vorzugehen?

Klar, man könnte dagegen klagen.

Nur benötigt man dazu erst mal einen Gegner ... also erst mal a. auf Herausgabe der Anschrift verklagen. Sollte a. der Hauptabsatzweg sein sollte man sich zuvor einen anderen aufbauen - der über a. entfällt dann nämlich mitunter recht zügig ...



Zitat (von Ro198301):
Da es sich hierbei nur um Bewertungen ohne Kommentare handelt, können wir den Wettbewerber nicht melden, da wir nicht über die nötigen Informationen verfügen, um fortzufahren.

Was ist denn das für ein merkwürdiges Geschreibsel das a. da von sich gibt? Wer da Bewertungen abgibt, steht doch dabei?



Zitat (von Ro198301):
Unser Service kann den fraglichen Verkäufer/Käufer aufgrund der Datenschutzbestimmungen nicht ausfindig machen oder darum bitten."

Ja, ein Hoch auf die DSGVO - ohne Gerichtsurteil wird es keine Auskunft geben,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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