öffentliche Bekanntgabe eines Rechtsstreits

1. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
fotoland
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)
öffentliche Bekanntgabe eines Rechtsstreits

Hallo,
eine Frage ich wurde begründungslos aus einem Forum gelöscht. Da in diesem Forum noch immer Bilder vorhanden waren und diese nicht gelöscht werden wollte, habe ich:
A: eine Richtigkeitsstellung per Anwalt erstellen lassen
B: Die Löschung meiner Bilder mittels eines Anwaltes beauftragt.

Nun wird öffentlich seitens des Forenbetreibers gebeten:
A private PMs oder Protokollauszüge von Chats denen zu kommen zu lassen
B es wird ständig öffentlich über den Rechtsstreit zwischen mir und dem Portalbetreiber diskutiert, teils unsachlich und beleidigend.

Aus reiner Neugier, was kann man dagegen tun

mfg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fotoland
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

*up*

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Nun wird öffentlich seitens des Forenbetreibers gebeten:
A private PMs oder Protokollauszüge von Chats denen zu kommen zu lassen

Das dürfte in Ordnung sein, offensichtlich will der Forenbetreiber sich von der Richtigkeit der Behauptungen überzeugen oder er bereitet eine Gegenmaßnahme vor.



quote:
B es wird ständig öffentlich über den Rechtsstreit zwischen mir und dem Portalbetreiber diskutiert, teils unsachlich

Dagegen kann man nicht viel unternehmen sofern keine realen Namen genannt werden.
Der Anwalt könnte den Forenbetreiber auf Unterlassung in Anspruch nehmen und zur Löschung bzw. anonymisierung der Beiträge auffordern.



quote:
und beleidigend.

Nun man könnte Strafanzeige wegen Beleidugung erstatten. Im allgemeinen kommt dabei aber nicht sehr viel heraus.
Der Anwalt könnte den Forenbetreiber auf Unterlassung in Anspruch nehmen und zur Löschung der Beleidgungen auffordern.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 03.09.2009 23:02

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#3
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
A: eine Richtigkeitsstellung per Anwalt erstellen lassen


Bzgl. was denn und auf welcher Rechtsgrundlage? Presserecht? Keine Erfolgschance.

quote:
B: Die Löschung meiner Bilder mittels eines Anwaltes beauftragt.


Auf welcher Rechtsgrundlage? In der Regel hat man keinen solchen Löschungsanspruch.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Naja, nur weil ich was per Anwalt fordere brauche ich doch keine Rechtsgrundlage.

Stell dir mal vor wieviel notleidende Anwälte das dann auf einmal gäbe wenn das vorrausetzung wäre ... :grins:



Bei der Löschung der Bilder könnte das auf urheberrechtlicher Basis oder auf Basis des rechtes am eigenen Bild geschehen sein.
Dazu müsste man natürlich Bilder, Umstände und Nutzungsbedingunen des Forums kennen.

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Naja, nur weil ich was per Anwalt fordere brauche ich doch keine Rechtsgrundlage.


Naja, da wäre ich vorsichtig - es will sich doch keiner eine teure negative Feststellungsklage fangen. ;)

quote:
Bei der Löschung der Bilder könnte das auf urheberrechtlicher Basis oder auf Basis des rechtes am eigenen Bild geschehen sein.


Was bei ca. 99% der Foren wegen der Nutzungsbedingungen und der konkludenten Rechteeinräumung durch Einstellen irrelevant ist.

In der Praxis ist das Mühe und Geld in der Regel nicht wert. Außer der Anwalt ist der eigene Bruder und versteht sich bestens aufs Säbelrasseln. ;)

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

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#6
 Von 
fotoland
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

^Hallo zusammen,
bei Eintritt in dem Forum gab es keine Nutzungsbedingungen. Demnach müsste das BGB her halten?....

Zu den Bildern:
Greift hier nicht das Urheberecht? Ich meine, dass sind deine Bilder und du kannst damit machen was du willst. Willst du diese irgend wo nicht mehr stehen haben. kannst du das nicht musst du es "in Auftrag" geben, oder?

cu

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
bei Eintritt in dem Forum gab es keine Nutzungsbedingungen. Demnach müsste das BGB her halten?


Demnach müßte herhalten, was "üblich" ist. Posten = Einräumen einer Nutzungserlaubnis (ansonsten könnte man posten und gleich danach den Betreiber wegen der Verbreitung des eben Geposteten verklagen => absurd).

Eine einmal erteilte Erlaubnis kann man aber nicht nach Gutdünken widerrufen; hier müßte man schon sehr genau eine gewandelte Überzeugung oder sonstige wichtige Gründe ins Feld führen können. Im Klartext: bloß weil man keine Lust mehr hat oder sich mit dem Betreiber gestritten hat, keine Chance.

quote:
Greift hier nicht das Urheberecht? Ich meine, dass sind deine Bilder und du kannst damit machen was du willst.


Genau. Und du hast einem Dritten eine Nutzungserlaubnis erteilt. Damit hast du dein Urheberrecht in soweit selbst eingeschränkt. Eine Aufhebung der Einschränkung wäre also nur durch Aufhebung der Nutzungserlaubnis möglich, dazu siehe meinen Absatz darüber.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fotoland
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
danke für die rege Beteiligung.
Fakt ist es gab keine Nutzungsbestimmung zur Anmeldezeit im Forum. Was greift hier überhaupt?

Zum Urheberrecht - is klar....
Nur wir sind wieder an dem Punkt, es gab keine Nutzungsbedingungen...Was nun?
Letztendlich habe ich eh den Betreiber mehrfach darum gebeten, die Bilder heraus zu nehmen. Als Antwort kam, wir haben wichtigeres zu tun als deine Bilder heraus zu nehmen....

cu

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Was greift hier überhaupt?


Wie ich schrieb: in Ermangelung vertraglicher Regelungen gilt das Verkehrsübliche. Und das ist eben nicht "ich mag nicht mehr im Forum sein und will deswegen alle Beiträge und Fotos gelöscht haben".

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

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