online Gewinnspiel - dann Mahnungen

6. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
creativs
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 66x hilfreich)
online Gewinnspiel - dann Mahnungen

Hallo,

ein Freund hat im Internet bei einem kostenlosen Gewinnspiel für ein Auto mitgemacht. Kurze Zeit darauf hat er eine Email mit einem Link bekommen. Als er diesen anklickte wurde er auf eine Seite verlinkt. Seine Daten wurden dann anscheinend weitergeleitet. Seitdem bekommt er sowohl per Post als auch per Email diverse Zahlungsaufforderungen.
Muss er diese Rechnungen begleichen? Inzwischen kamen ca. 5 solcher Mahnungen an.
Kann er ggf. den Vertrag gemäß §119 anfechten? Oder eines anderen § ?
Wäre nett, wenn mir jemand hierbei helfen kann, da es auch für mein Studium interessant ist.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Dieses hört sich nach der typischen Internet-Abzocke an, welche mitlerweile viele Staatsanwaltschaften als Betrug werten.

Die Anfechtung nach 119BGB wäre das letzte Mittel, das ich wählen würde.

Sollte es sich umgängige Abzocke, mit unzureichender Preisangabe handel, würde ich die Mahnungen ect. einfach ignorieren, egal ob diese von der Firma, einem Inkassobüro oder einem dubiosen Anwalt kommen.
Nur beim sehr, sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ein GERICHTLICHER Mahnbescheid kommen sollte, muss man aktiv werden und diesem widersprechen.

Vielleich kannst du man die Seite nennen, um welche es sich handelt?

PS: wenn deinem Freund ansonsten dannach ist, diesen Vertrag zu widerrufen, dann kann er ein schreiben der Verbraucherzentrale nehmen:
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/mediabig/51421A.pdf

Sofern es sich um einen dieser Abzocker handelt, ist es ziemlich egal, ob du dieser Briefkastenfirma ein Widerrufsschreiben, ein Käsebrötchen oder sonst was hinschickst, die werden weiterdrohen, in der Hoffung, dass sich genügend Dumme finden, die sich einschüchtern lassen.
Weder wird detailliert oder wahrheitsgemäss auf den Widerruf reingegangen, noch wird diesen dort jemand lesen.


-- Editiert von seba79 am 06.11.2008 23:12

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
creativs
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 66x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich werde die Information weitergeben. Um welche Seite es sich handelt müsste ich noch erfragen!

Für mich wäre nun interessant, ob es einen Paragraphen gibt, welcher zur Anfechtung in Betracht käme. Gibt es da überhaupt einen?

Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

So wie du die Sache beschreibst, gibt es erstmal keinen Grund zur Anfechtung.
Nach bisheriger Rechtsprechung ist nicht von auszugehen, dass hier ein gültiger Vertrag oder gar eine Kostenpflicht zustande gekommen ist.
Besonders wenn dem Verbraucher suggeriert wird, es handel sich um ein Gewinnspiel, für das er seine Daten eingeben sollte, ist die Sache noch eindeutiger.

Bei versteckten Preisangaben werteten die Gerichte irgendwelche Preisklauseln als ungewöhlich, überraschend und somit unwirksam. Die Fällen gingen klar zu Gunsten des Verbrauchers aus.
Siehe Amtsgericht Hamm (26.03.2008, Az. 17 C 62/08 ), sowie
Amtsgericht München (Urteil vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06 )

Für genauere Bewertung wäre es halt nötig, die Seite zu kennen. Ansonsten hilft deinem Freund bei Unsicherheiten auch die Verbraucherzentrale weiter.

Aber alleine dass schon fünf Mahnungen gekommem sind, lässt doch stark auf einen Abzocker schliessen. Da diese wissen, dass sie keine Chance haben, diese seltsamen Forderung gerichtlich einzutreiben, schicken sie tausende Mahnungen...letzte Mahnung, allerletzte Mahnung, alleraller letzte Mahnung, jetzt aber wirklich die alleraller letzte Mahnung usw.. ;)





-- Editiert von seba79 am 06.11.2008 23:25

-- Editiert von seba79 am 06.11.2008 23:26

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich würde da uch gar nicht so viel Zeit und Energie für irgendwelche Antwortschreiben verschwenden.

Einfach alles ignorieren.

Für was wollen die eigentlich Geld?

0x Hilfreiche Antwort


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