Hallo,
ich habe bei einem "großen" Versandhandel ein Artikel mit der Bezeichnung "Ausziehbett" bestellt. Abgebildet war ein Bett mit Ausziehfunktion.
Dieser Artikel wurde mir per E-Mail
sowie mit Zustellung der Ware bestätigt. Nach Aufbau der Ware hatten wir aber kein Ausziehbett sondern lediglich den Bettkasten dazu.
Nach Überprüfung meiner Bestellung wurde der Name zu meiner Bestellnummer in Bettschublade geändert. Ebenfalls wurde der Zusatz: "Bett passend dazubestellen" ergänzt.
Der Versandhandel wurde umgehend von mir über die fehlerhafte Auslieferung informiert. Ebenfalls habe ich ein Screenshot zu meiner Bestellung in der Ausziehbett steht. Ebenfalls ersichtlich ist, dass der Passus "Bett passen dazubestellen" fehlt.
Man entschuldigt sich mehrmals bei mir für diesen Fehler aber Fehler passieren. Ja die können passieren aber dann sollen Sie auch bereinigt werden.
Man bietet mir nun an das fehlende Bett zur Bettschublade gegen Kaufpreis nachzubestellen oder die Bettschublade zurück retoure zu nehmen.
Ich hätte aber gern meine bestellte Ware!!! Die besteht aus Bettschublade und Bett genannt Ausziehbett.
Hab ich hier rechtlich eine Möglichkeit?
Wäre für eine Aufklärung sehr dankbar.
LG Manuela
online Kaufvertrag zustande gekommen?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo Mirk,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Ich kann alle Fragen mit "JA" beantworten.
Die Bestellbestätigung, die Versandbestätigung, die Rechnung und auch der Karton ist mit Ausziebett gekennzeichnet.
Inhalt ist jedoch die "jetzt deklarierte" Bettschublade die zum damaligen Ausziehbett dazugehörte.
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Somit haben Sie einen gültigen Kaufvertrag über ein "Ausziehbett" abgeschlossen. Die Lieferung eines Bettkasten ist demnach eine Fehllieferung.
Nun müssen Sie den Lieferanten in Verzug setzen. Verfassen Sie ein Schreiben, in welchem Sie mit Fristsetzung auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.
Verweigert der Lieferant diese Lieferung, gilt zu klären, ob der Lieferant fahrlässig bzw. vorsätzlich gehandelt hat oder ob es sich um höhere Gewalt handelt. Aus den von Ihnen geschilderten Sachverhalt entnehme ich, dass der Lieferant fahrlässig gehandelt hat.
Er hat Ihr Angebot zum Kauf des "Ausziehbettes" angenommen, obwohl er zu diesem oder zu einem späteren Zeitpunkt die Ware nicht liefern konnte.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. Sie treten vom Kaufvertrag zurück und erwerben bei einem anderen Verkäufer ein günstigeres "Ausziehbett".
2. Sie erwerben bei einem anderen Verkäufer ein teureres "Ausziehbett". Die Differenz zwischen den Kaufpreisen stellen Sie dem Verkäufer 1 in Rechnung. Er hat sich aufgrund seiner Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig gemacht.
3. Haben Sie Ihr Schlafzimmer anhand der vom Lieferanten angegeben Artikelabmessungen maßanfertigen lassen, haben Sie Anspruch auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen.
4. Sie treffen mit dem Verkäufer eine individuelle Lösung.
-- Editiert Matthias Lehmann am 03.02.2012 12:38
Auf Punkt 4 konnten wir uns nun einigen. :-)
Vielen Dank für deine Ausführung die mir sehr weitergeholfen haben.
LG
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