opfer von ausspähen von daten

30. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
rubbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
opfer von ausspähen von daten

Hallo,
ich habe folgendes Problem, ich habe kürzlich herausgefunden, dass jemand meine mails mitliest (und unbequemes löscht), habe das mit der IP zusammen zur Anzeige gebracht und dort wurde festgestellt, dass meine SÄMTLICHEN passwörter für mails und communitys von einem bekannten mit hilfe eines keyloggers ausgespäht worden sind, und das muss von mindestens 8 monaten geschehen sein. am tatbestand gibt es keinen zweifel, die sache ging an die staatsanwaltschaft. meine gesammten nachrichten wurden als über ein halbes jahr lang mitgelesen, gelöscht, adressbuch wurde bearbeitet etc.
nun heißt es, der tatbestand sei zu geringfügig für eine strafe. kann mir jemand einen rat geben was ich nun tun soll? ich fühle mich extrem geschädigt durch die sache, kann nachts kaum mehr schlafen, mir gehts sehr schlecht, ich funktioniere kaum mehr und er soll völlig straffrei davon kommen? danke danke danke für jeden rat!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Die hier begangenen Straftaten (Ausspähen von Daten und Computerbetrug) sind aber keine Bagatellen wie es offensichtlich irgendjemand dir suggeriert und können jeweils mit bis zu 3 Jahren Haft belangt werden.
Ausserdem gebe es die Möglichkeit zivilrechtlicher Schritte, also Unterlassungsansprüche, ggf. Schadensersatzansprüche und die Erstattung der Kosten für die ordnungsgemässe Wiederherstellung des infizierten(?) Rechners.



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#2
 Von 
rubbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

danke schön:)
offensichtlich ist es aber wohl doch ein bagatelldelikt, denn die staatsanwaltschaft hat mir gestern geschrieben, dass eine weitere verfolgung "nicht nötig" ist.
das problem ist, dass man einen schadensersatz nicht fordern kann, da es nur virtueller schaden ist (und das verstehe ich nicht, der hat in meiner privatsspähre schwer missachtet), unterlassung: sobald ich die passwörter geändert habe musste er es ja unterlassen, also auch unnöttig und schmerzensgeld: tut doch nicht weh:(

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Die Staatsanwaltschft setzt aufgrund begrenzter Kapazitäten Prioritäten. Also werden Verfahren bei denen kein öffentliches Interesse besteht oft mal eingestellt und auf den Weg der Privatklage verwiesen.



quote:
denn die staatsanwaltschaft hat mir gestern geschrieben, dass eine weitere verfolgung "nicht nötig" ist.

Was wurde denn da GENAU geschrieben?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Hier noch zur Lektüre:

Die Privatklage

Die unfrohe Botschaft darin: "Das Gericht kann ferner die Sache bei geringer Schuld einstellen, was in der Praxis der regelmäßige Ausgang von Privatklagesachen ist."

Ob das stimmt?

Was aber stimmt, als Schlafmittel: Trojaner entfernen, Passwörter ändern.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rubbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke!
und Passwörter sind natürlich sofort geändert worden:)
der exakte Wortlaut ist: "nach dem Ermittlungsergebnis ist die Schul als gering anzusehen. Auch das öffentlich Interesse an der Strafverfolgung gebietet es nicht, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen"
Aber genau das ist der Punkt dem ich dringend wiederspreche! Wo ist die Schuld denn da gering, wenn der über ein halbes Jahr lang einen großteil meiner privatesten Gespräche mitgelesen hat und nicht nur meine sondern auch Informationen über Freunde erspäht hat? Wenn er in sozialen Netzwerken "Freundeslisten" kotrolliert hat und Menschen, die IHM nicht passen einfach löscht? Meine Dozenten auf Blocklists setzt, so dass mich Mails von Ihnen nicht erreichen können?
Ich wünsche mir einfach Gerechtigkeit...und nicht ein staatlich anerkanntes "och, der hat doch eigenlich nix getan"

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Für dich persönlich mit Sicherheit eine Katastrophe und ein traumatisches Erlebnis.


Der Staatsanwalt muss seine Kapazitäten jedoch entsprechend einteilen. Verbrechen und schwere Straftaten kommen zuerst, denn hier ist das öffentliche Interesse am Schutz am höchsten. Dann kommen die mittleren und zum Schluss die Kleinen Taten.
Du fällst hier ojektiv bei 'deinem' Staatsanwalt unter die 'kleinen Taten'.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Ist das Schreiben vom Staatsanwalt, dann gilt das:

quote:
Dann besteht die Möglichkeit der Beschwerde. (...) War auf die Strafanzeige hin ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig, wurde es aber eingestellt, so ist zu unterscheiden, nach welcher Vorschrift diese Einstellung erfolgt ist. (Quelle, sehr lesenswert!)


Und wenn das Schreiben über die Einstellung von Gericht kommt, gilt: "Gegen Entscheidungen der Gerichte ist im Allgemeinen ein Rechtsmittel gegeben. Außerhalb beziehungsweise vor einer Gerichtsverhandlung ist das die Beschwerde, (...; Quelle)"

Weitere Links zum Thema.

Nun ändert sich das Rechtsempfinden mit der Zeit, so dass neue Delikte wie solche per PC und Internet nicht sofort diese Aufmerksamkeit erlangen wie beispielsweise Brudermord, der bereits am Anfang der Bibel erwähnt wird. So hat sich die Ansicht von der Schwere der Schuld bei häuslicher Gewalt, auch und gerade in der Ehe, erst in den letzten Jahrzehnte dahin entwickelt, dass es heute Frauenhäuser gibt und polizeiliche Hausverweise.

Welche Entwicklung das Ausspähen privater Mails nehmen wird, kann man schwer vorhersagen. Im vorliegenden Fall sehe ich nach Ansicht der wenigen Fakten allerdings eine Entwicklung zu höherer Sensibilität von Nöten - obwohl bei genauer Kenntniss der Umstände des Einzelfalls die Berechtigung einer Einstellung gegeben sein kann.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

-- Editiert am 31.01.2011 21:50

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:
Im vorliegenden Fall sehe ich nach Ansicht der wenigen Fakten allerdings eine Entwicklung zu höherer Sensibilität von Nöten

Das wäre sehr wünschenswert.
Allerdings habe ich den Eindruck, das die Staatsanwält auch von dem massenhaften Missbrauch als Büttel der Urheber-Abmahnanwälte genervt sind und bei allen was mit Internet zu tun hat auf einen Abwehrhaltung eingehen.
Es gab ja Anwaltschaften sind in der Flut förmlich untergegangen ...
Desweiteren existieren leider oft auch keine absolut geeigenten Mittel den wahren Täter dingfest zu machen bzw. ist der Ermittlungsaufwand überdurchschnittlich hoch.



quote:
obwohl bei genauer Kenntniss der Umstände des Einzelfalls die Berechtigung einer Einstellung gegeben sein kann.

Zum Beispiel weil es der Lebensgefährte war und ihm die Passwörter gesagt wurden oder er sie besonders leicht erlangen konnte ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Zum Beispiel weil es der Lebensgefährte war und ihm die Passwörter gesagt wurden oder er sie besonders leicht erlangen konnte ...


Hier ging es um einen Keylogger durch einen Bekannten, aber von einem Trojaner war nicht die Rede. Insofern wird der Bekannte ohnehin Zugang zum PC gehabt haben, möglicherweise auch üblicherweise zur Wohnung, evtl. gar mit eigenem Schlüssel zu beidem, und hätte evtl. die Daten auch ohne Keylogger ausspähen und verändern können.

Hier könnte das als Scherz unter Kumpels erkannt worden sein, ob nun zu Recht oder zu Unrecht, das würde jedenfalls die Einstellung des Verfahrens erklären. Zumal das gar nicht in das Film- und Beuteschema des sinistren Hackers passt, der die Welt mit seinen Tricks an den atomaren Abgrund treibt - wofür ja sicher auch alle Staatsanwälte mitlerweile durch Hollywood sensibiliert sind :) .

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#10
 Von 
rubbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die rege Diskussion und Eure Anregungen:)
Gestern war ich bei meinem Anwalt und der sagt in etwa:
- Gegen das Schreiben des Staatsanwalts kann ich Beschwerde einlegen, wird aber nichts bringen, geht eh an die Oberstaatsanwaltschaft und die hat noch weniger Lust, sich damit zu befassen
- Ich kann eine Unterlassung erwirken, aber da ich die Passwörter geändert habe ist das unnötig
- Schmerzensgeld: Mir tut doch nichts weh?!
- Schadesersatz: nicht greifbare Werte... was kostet denn eine e-mail?!
ergo: kann man nichts tun, offensichtlich ist es ein zu belächelnder Bagatelldelikt und ich mache völlig unnötig ein Fass auf.

Zum Thema Keylogger: Den hat er auf seinem eigenen Rechner installiert. und ca im Mai letzen Jahres war ich zuletzt bei Ihm am Rechner und habe meine Nachrichten abgerufen. Ich hatte überall unterschiedliche Passwörter, mal kryptisch, mal Zahl-Wort-kombination, unmöglich einfach drauf zu kommen. Freiwillig hätte ich die NIE rausgegeben

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Zum Thema Keylogger: Den hat er auf seinem eigenen Rechner installiert. und ca im Mai letzen Jahres war ich zuletzt bei Ihm am Rechner und habe meine Nachrichten abgerufen.


Das eben wird das Problem sein für den Staatsanwalt: Hier fehlt schon einmal ein Tatbestandsmerkmal wie Heimtücke, das besonders in Betracht kommt, wenn wer von sich aus eindringt in die Privatsphäre eines Anderen.

Nun wurden quasi Daten liegen gelassen, das ist wie wenn ein Dieb zum Diebstahl animiert wird durch einen Geldschein, den man ihm auf den Tisch legt.

Solche Umstände können die Schwere einer Tat erheblich reduzieren - bis hinunter zum Karnevals-Scherz, zum Schüler-Streich, wie ich es vermutet und oben angedeutet hatte.

Ein mögliches schweres Verbrechen wie § 263a Computerbetrug wird da evtl. eben zum "groben Unfug".

Dennoch:
quote:
Schmerzensgeld: Mir tut doch nichts weh?!
- Schadesersatz: nicht greifbare Werte... was kostet denn eine e-mail?!


Wenn andere bei einem Mini-Unfall ein "Schleudertrauma" reklamieren und Schmerzensgeld bekommen, muss ein PC-Nutzer, der wegen eines schlechten Scherzes nicht schlafen kann, entsprechend zu entschädigen sein - plus Angst und Schweißausbrüche usw.

Eine lebenslange Rente plus eine Million obendrauf gibt es dafür nicht gleich wie in den USA, aber auch in D. wandeln sich Ansichten und Rechtsprechung, s. Stalking-Opfer, die ja auch keine Schaden haben außer Angst und Schrecken und Schlaflosigkeit und was einem sonst noch lieb und teuer ist im Alltag und wofür man Steuern zahlt...

Mittlerweile soll es auch bei uns Anwälte geben, die von Schmerzensgeld mehr verstehen. Und mehr herausholen als der sture Bock von nebenan. Einfach mal die Anwaltskammer fragen.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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