Hallo
Wer eine Webseite online hat oder ein Blog muss ständig aufpassen notwendige Änderungen bei Impressungpflicht, Datenschutzangaben usw zu berücksichtigen.
Wie schaut es aus, wenn keine Webseite mehr geschaltet wird, sondern der Webspace lediglich als owncloud genutzt wird? Läuft man auch hier Gefahr eine Angabe zu vergessen und abgemahnt zu werden?
(in die owncloud sollte ich ja nur selbst hineinkommen, da diese ein login benötigt...)
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owncloud impressumpflicht?
14. September 2013
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Frage vom 14. September 2013 | 22:33
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 44x hilfreich)
owncloud impressumpflicht?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 15. September 2013 | 22:28
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
quote:
Läuft man auch hier Gefahr eine Angabe zu vergessen und abgemahnt zu werden?
Nö. Ein rein privat und auch noch Passwortgeschützter Bereich muss auch nicht mit einem Impressum belegt werden. Ich würde eine einfache index.html hinterlegen "Privater Bereich, ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Unbefugter Zutritt verboten.". Fertig.
Andere Variante wäre eine reine Baustellenseite. Die braucht auch kein Impressum. Dass man über eine nur dir bekannte URL in einen passwortgeschützten Bereich kommt, hat niemanden zu kümmern. Zur Baustellenseite hat das LG Düsseldorf geurteilt. Müsste man ggf. noch einmal das Aktenzeichen raussuchen. War 2010 oder 2011.
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