strafbare Äußerungen in geschlossenen Gruppen eines Internet-Forums

22. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Naja naja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
strafbare Äußerungen in geschlossenen Gruppen eines Internet-Forums

Hallo,

manche Internetforen bieten ihren Mitgliedern ja außer dem für alle zugänglichen Diskussionsbereich auch die Option von Gruppen, in denen sich die jeweiligen Gruppenmitglieder in kleinerem Kreis und uneinsehbar für die restlichen Forennutzer austauschen können. Die Administratoren und Moderatoren haben auf solche Gruppen allerdings Zugriff.

Wie sieht in diesem Fall nun die rechtliche Lage hinsichtlich Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung etc. aus? Stellen solche Gruppen mit Mitgliedern von 20 bis 30 Personen, die sich untereinander überwiegend nicht persönlich kennen, eine "beleidigungsfreie Sphäre" dar, wie z.B. der engste Familienkreis? Das kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Demnach würden ehrverletzende Äußerungen über andere Personen (z.B. Nutzer des Forums, die aber keine Mitglieder der Gruppe sind) eine "Kundgabe" darstellen und wären somit strafbar, wenn ich das richtig verstehe.

Nun ist es ja für die betroffenen Personen in der Regel nicht möglich, solche strafbaren Äußerungen nachzuweisen, da sie keinen Zugang zu den Gruppendiskussionen haben. Was allerdings an der Strafbarkeit an sich nichts ändern würde. Ich frage mich also, ob der Forenbetreiber in so einem Fall wohl dazu verpflichtet ist, verlässlich dafür zu sorgen, dass strafbare Äußerungen in Gruppendiskussionen seines Forums unterbleiben... zum Beispiel indem er die dort geschriebenen Beiträge selbst überprüft oder von seinen Moderatoren kontrollieren lässt? Und falls der Forenbetreiber dazu nicht bereit ist - hätten die Nutzer seines Forums eine rechtliche Handhabe, darauf zu bestehen?

Oder müssen die Forenmitglieder einfach hinnehmen, dass in besagten Gruppen ggf. strafbare Äußerungen über sie getätigt werden, auf die Administratoren und Moderatoren ohne Weiteres Zugriff hätten... um die sie sich aber nicht weiter kümmern wollen? Selbst dann, wenn erwiesen ist, dass zu einem früheren Zeitpunkt tatsächlich schon Beleidigungen und üble Nachrede in einer Gruppe vorkamen, oder wenn es andere Hinweise darauf gibt, dass der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen ist?

Ich fände es schon seltsam, wenn Forennutzer in so einem Fall gar kein Recht darauf hätten, davor geschützt zu werden, dass sie von anderen Forenmitgliedern hinter ihrem Rücken abgewertet und diffamiert werden.

Es würde mich freuen, wenn jemand meine Fragen beantworten könnte.

Vielen Dank!

-- Editiert von Naja naja am 22.11.2019 22:56

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Naja naja):
eine "beleidigungsfreie Sphäre" dar, wie z.B. der engste Familienkreis?

Da es so was in Deutschland nicht gibt, stellt sich die Frage, in welchem Land das spielt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Naja naja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Naja naja):
eine "beleidigungsfreie Sphäre" dar, wie z.B. der engste Familienkreis?

Da es so was in Deutschland nicht gibt, stellt sich die Frage, in welchem Land das spielt?

Ich beziehe mich eigentlich schon auf Deutschland. Mit der beleidigungsfreien Sphäre meinte ich das hier:

"Anerkannt ist des weiteren, dass aus gesellschaftlich-sozialen Gründen die Kundgabe auch bei Gesprächen unter Eheleuten, in der engeren Familie oder im Rahmen anderer, vergleichbarer und ebenso enger persönlicher Verhältnisse verneint werden, wenn die Vertraulichkeit nach den Umständen erkennbar ist und gewährleistet erscheint. Man spricht hier von einer "beleidigungsfreien Sphäre". Der Schutz des persönlichen Freiraums wird in diesen Fällen also über den Ehrschutz gestellt."

Quelle: https://www.juracademy.de/recht-interessant/article/beleidigungsfreie-sphaere

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Hallo!

Die Moderatoren und Admins haben da meiner Meinung nach keine Pflicht, hinter solchen Dingen her zu sein. Wenn es "zu schlimm" wird, würde vermutlich eh eingegriffen, aber es besteht keine Pflicht, ein Forum ständig daraufhin zu kontrollieren, ob evtl irgendwer beleidigt wird oder nicht. Abgesehen davon ist die Toleranzschwelle des Beleidigten eh verschieden. Und woher soll ein Moderator wissen, ob die Behauptungen ("üble Nachrede, Verleumdung") nicht wahr sind?

Wenn man sich betroffen fühlt, muß man selbst Anzeige erstatten und zwar gegen denjenigen, der diese Äußerungen tätigt.

Zitat (von Naja naja):
Oder müssen die Forenmitglieder einfach hinnehmen, dass in besagten Gruppen ggf. strafbare Äußerungen über sie getätigt werden, auf die Administratoren und Moderatoren ohne Weiteres Zugriff hätten... um die sie sich aber nicht weiter kümmern wollen? Selbst dann, wenn erwiesen ist, dass zu einem früheren Zeitpunkt tatsächlich schon Beleidigungen und üble Nachrede in einer Gruppe vorkamen, oder wenn es andere Hinweise darauf gibt, dass der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen ist?
I'm Grunde ja. Immer, wenn man mit anderen Menschen umgeht, kann es sein, daß einer oder mehrere abfällige Äußerungen machen.

Zitat (von Naja naja):
Ich fände es schon seltsam, wenn Forennutzer in so einem Fall gar kein Recht darauf hätten, davor geschützt zu werden, dass sie von anderen Forenmitgliedern hinter ihrem Rücken abgewertet und diffamiert werden.
Es ist aber letztendlich so. Diesen Schutz hat man nirgends, nicht in Foren, nicht im Arbeitsleben, nicht in der Kneipe :)

Am besten, man lebt nach dem Motto "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß", sonst entwickelt man irgendwann eine handfeste Paranoia.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Naja naja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Antwort!

Zitat (von fb367463-2):
Es ist aber letztendlich so. Diesen Schutz hat man nirgends, nicht in Foren, nicht im Arbeitsleben, nicht in der Kneipe

Das stimmt schon. Es geht mir aber darum, dass der Forenbetreiber in einem solchen Fall ja extra eine Nutzungsmöglichkeit anbietet, die die Kundgabe solcher strafbaren Aussagen über andere Personen ermöglicht, während den betroffenen Personen gleichzeitig keine Möglichkeit gegeben wird, sich rechtlich dagegen zu wehren. Darum sehe ich da eigentlich schon eine Verantwortung des Forenbetreibers.

In den offenen Bereichen des Forums hat er diese Verantwortung ja auch. Natürlich MUSS er dort gegen beleidigende Inhalte vorgehen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtlich in Ordnung ist, wenn er Nutzern in anderen Bereichen seines Forums, die aber keine Privatsphäre darstellen, einen solchen Schutz einfach verwehrt.

Zitat (von fb367463-2):
Am besten, man lebt nach dem Motto "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß", sonst entwickelt man irgendwann eine handfeste Paranoia.

Hm. Stell dir mal vor, hier im Forum gäbe es solche Gruppen. Du würdest eine Meinung vertreten, die einem Mitforisten absolut nicht passt. Und dieser Mitforist verkündet dann in einer abgeschlossenen Gruppe vor 20 bis 30 weiteren Nutzern immer wieder, wenn er sich über dich ärgert, dass du ihn ungerechtfertigt angegriffen hast, dass du bestimmte Personen fertigmachen willst, dass es dir nur darum geht, zu provozieren und Streit anzuzetteln, dass du bestimmte Personengruppen hasst, dass du bewusst manipulierst, dass du anderen Nutzern Schaden zufügen willst und sie mobbst, dass du nicht besser als ein Verbrecher bist.

Was du natürlich erstmal nicht weißt. Du merkst aber die Auswirkungen davon, weil du im Laufe der Zeit genau von den Mitgliedern dieser Gruppe bei allem Möglichen, was du im Forum schreibst, immer aggressiver angegangen wirst, wodurch du ständig in Streitereien verwickelt wirst. Du merkst, dass immer mehr Forenmitglieder und auch Moderatoren dich kritisch sehen und dein Ruf im Forum leidet. Dich belastet das massiv.

Es gibt Zeugenaussagen, die die abwertenden Äußerungen in der Gruppe bestätigen, durch Zufall gelangen ein paar davon auch in deine Hände, die Moderatoren wissen, dass in der Gruppe solche Aussagen getätigt werden.

Hast du dann wirklich keine rechtliche Handhabe, vom Forenbetreiber zu verlangen, dass er dich zukünftig wirksam vor solchen dich herabsetzenden Äußerungen schützt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Naja naja):
Es gibt Zeugenaussagen, die die abwertenden Äußerungen in der Gruppe bestätigen, durch Zufall gelangen ein paar davon auch in deine Hände, die Moderatoren wissen, dass in der Gruppe solche Aussagen getätigt werden.

Hast du dann wirklich keine rechtliche Handhabe, vom Forenbetreiber zu verlangen, dass er dich zukünftig wirksam vor solchen dich herabsetzenden Äußerungen schützt?


Das, finde ich, ist der wichtige Punkt. Die Beweise gelangen in die Hand des Betroffenen - durch Aussagen oder besser noch als Screenshot. Dann kann man gegen die Urheber vorgehen. Aber nach wie vor sehe ich keine Verpflichtung für den Betreiber, dafür zu sorgen, daß - übertrieben gesagt - "niemand was Böses über Naja Naja sagt".

Zitat (von Naja naja):
Du merkst aber die Auswirkungen davon, weil du im Laufe der Zeit genau von den Mitgliedern dieser Gruppe bei allem Möglichen, was du im Forum schreibst, immer aggressiver angegangen wirst, wodurch du ständig in Streitereien verwickelt wirst. Du merkst, dass immer mehr Forenmitglieder und auch Moderatoren dich kritisch sehen und dein Ruf im Forum leidet.
Genau das ist, was ich meine mit
Zitat (von fb367463-2):
handfeste Paranoia.
Das sind alles subjektive Eindrücke, die auch andere Gründe haben können als nur nachteilige Äußerungen im geschlossenen Bereich. ZB von Naja Naja selbst getätigte Äußerungen im offenen Bereich, worauf der Rest der User abfährt. Solche Mechanismen entwickeln sich teilweise rasend schnell, teilweise sogar, ohne dass der Betroffene etwas wirklich gravierend Falsches oder Schlechtes gesagt hat. Das kann man sogar hier im Forum beobachten. Also das oben beschriebene Verhalten der Nutzer muss nicht zwangsläufig auf irgendwelche Äußerungen im geschlossenen Bereich zurückzuführen sein.
Zitat (von Naja naja):
In den offenen Bereichen des Forums hat er diese Verantwortung ja auch. Natürlich MUSS er dort gegen beleidigende Inhalte vorgehen
Jeder Moderator schaut danach, oder sollte es, daß eine bestimmte Gesprächskultur erhalten bleibt. Aber ob er tatsächlich gegen diese Inhalte vorgehen muss? Vor allen Dingen sehe ich hier
Zitat (von Naja naja):
dass du bestimmte Personen fertigmachen willst, dass es dir nur darum geht, zu provozieren und Streit anzuzetteln, dass du bestimmte Personengruppen hasst, dass du bewusst manipulierst, dass du anderen Nutzern Schaden zufügen willst und sie mobbst, dass du nicht besser als ein Verbrecher bist.
ehrlich gesagt weder eine üble Nachrede, noch eine Beleidigung. Das sind meiner Meinung nach einfach Meinungsäußerungen. Der Verbrecher ist wohl an der Kante (hängt auch von der konkreten Formulierung ab), aber der Rest ist durchaus im Rahmen der freien Meinungsäußerung.

Strafbar ist da erst mal nichts, außer evtl der Verbrecher. Würde aber vmtl eingestellt und auf den Zivilklageweg verwiesen.

-- Editiert von fb367463-2 am 23.11.2019 11:29

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Naja naja):
während den betroffenen Personen gleichzeitig keine Möglichkeit gegeben wird, sich rechtlich dagegen zu wehren.
Einfachste Möglichkeit: Forum Forum sein lassen. Weggehen.
Zitat (von Naja naja):
dass er dich zukünftig wirksam vor solchen dich herabsetzenden Äußerungen schützt?
Das, was in deine Hände gelangt--- das weißt du doch dann. Dagegen kannst du dich wehren. Obs was bringt?

wenn sogar:
Zitat (von Naja naja):
dass immer mehr Forenmitglieder und auch Moderatoren dich kritisch sehen und dein Ruf im Forum leidet.
Die einfachste Sache wäre, der Moderator verwarnt dich. Da kannst du gegen ankrähen, beim nächsten Mal sperrt er dich. Der Forenbetreiber wird das unterstützen.

Was willst du letztlich erreichen? Dass bestimmte User wegen Beleidigung usw. belangt werden?
Oder willst du mit Rechtsmitteln den Forenbetreiber zwingen, dich als User vor den Beleidigern zu schützen?

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#7
 Von 
Naja naja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Aber nach wie vor sehe ich keine Verpflichtung für den Betreiber, dafür zu sorgen, daß - übertrieben gesagt - "niemand was Böses über Naja Naja sagt".

Wieso nicht? Im für den Betroffenen zugänglichen Bereich besteht diese Verpflichtung doch auch.

Zitat (von fb367463-2):
Das sind alles subjektive Eindrücke

Natürlich kann man sich sowas auch einbilden, gar keine Frage. Aber gehen wir in diesem Fall einfach mal davon aus, es wäre wirklich offensichtlich und hätte sich eben in der Vergangenheit auch schon bestätigt.

Zitat (von fb367463-2):
weder eine üble Nachrede, noch eine Beleidigung

Ich denke, das hängt auch vom Kontext und Anlass ab. Wenn es keine entsprechende Veranlassung für solche Behauptungen gibt, finde ich sie durchaus sehr kritisch. Ich glaube schon, dass es als Beleidigung/üble Nachrede gelten würde, wenn ich objektiv unbegründet kundgeben würde, dass du andere Personen hasst, sie gezielt verfolgst und ihnen schaden möchtest, oder nicht? Du hättest doch dann einen Anspruch darauf, dass ich solche Äußerungen unterlasse?

Aber davon mal ab. Es waren ja jetzt auch nur unkonkrete Beispiele. Mich würde eben interessieren, inwiefern man rechtliche Handhabe hat, einen Forenbetreiber dazu zu bringen, solche möglicherweise strafbaren Äußerungen zu unterbinden. Denn die Möglichkeit dazu bestünde ja, und wäre unkompliziert umzusetzen.

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#8
 Von 
Naja naja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Einfachste Möglichkeit: Forum Forum sein lassen. Weggehen.

Klar. Aber das ist doch auch keine Lösung. Dann trifft es den Nächsten im Forum.

Zitat (von Anami):
Oder willst du mit Rechtsmitteln den Forenbetreiber zwingen, dich als User vor den Beleidigern zu schützen?

Eher das. Wobei ich "zwingen" schon ein starkes Wort finde. Ich möchte eben wissen, wie die rechtliche Lage in so einer Situation ist:

Prinzipiell ist der Forenbetreiber dazu verpflichtet, etwas gegen Beleidigung/üble Nachrede von Nutzern gegen andere Forenmitglieder zu unternehmen. Das halte ich für unstrittig.

Aber wie sieht es dann mit Forenbereichen aus, die zwar dem Forenbetreiber, aber nicht den betroffenen Nutzern zugänglich sind, und in denen sie also keine Möglichkeit haben, selbst darauf zu achten, ob (weiterhin) ehrverletzende Aussagen über sie getätigt werden?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Naja naja):
Dann trifft es den Nächsten im Forum.
Das weiß man nicht.
Zitat (von Naja naja):
Wobei ich "zwingen" schon ein starkes Wort finde.
Ja, und *verlangen* ist ein ganz schwaches Wort. Und *dazu bringen* ist mittelstark.
Aber verlangen kann man bekanntlich alles. Mit dem Bekommen ists dann oft schwer.

Du beschreibst ja hier Cyber-Mobbing, wenn ich das richtig interpretiere.

Schwer, gegen anzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Naja naja):
Mich würde eben interessieren, inwiefern man rechtliche Handhabe hat, einen Forenbetreiber dazu zu bringen, solche möglicherweise strafbaren Äußerungen zu unterbinden.

Gar nicht, es sei denn er beschäftigt einen Hellseher.



Zitat (von Naja naja):
Denn die Möglichkeit dazu bestünde ja, und wäre unkompliziert umzusetzen.

Echt? Welche?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Naja naja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Naja naja):
Denn die Möglichkeit dazu bestünde ja, und wäre unkompliziert umzusetzen.

Echt? Welche?

Das schrieb ich doch schon:

Zitat (von Naja naja):
Die Administratoren und Moderatoren haben auf solche Gruppen allerdings Zugriff.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Naja naja):
Die Administratoren und Moderatoren haben auf solche Gruppen allerdings Zugriff.

Und und wie sollen die das unterbinden? Klar die könnten die bösen Worte löschen, aber das wäre ja nur eine sehr marginale Lösung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Naja naja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Naja naja):
Die Administratoren und Moderatoren haben auf solche Gruppen allerdings Zugriff.

Und und wie sollen die das unterbinden? Klar die könnten die bösen Worte löschen, aber das wäre ja nur eine sehr marginale Lösung ...

Immerhin wäre es ja schon mal ein erster Schritt, solche Aussagen zu löschen, finde ich. Und ansonsten könnte die Forenleitung ganz normal mit den Mitteln dagegen vorgehen, die auch bei unangemessenen Kommentaren in anderen Bereichen des Forums zum Tragen kommen: Auf die Forenregeln verweisen und um Unterlassung solcher Äußerungen bitten; im Wiederholungsfall Verwarnungen aussprechen, Sperren verhängen, Gruppen löschen etc..

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Und das tut er nicht, der Forenbetreiber, den du hier meinst?
Du hast doch selbst oben geschrieben, dass sogar Moderatoren und evtl. der Forenbetreiber der Ansicht sind, die Aussagen gegen dich (aus dieser geschlossenen Gruppe) träfen wohl doch zu...
Welchen Grund hätten die dann, solche Aussagen zu löschen, User zu sperren...
Sorry, passt doch irgendwie nicht, was du hier verlangst.

Ansonsten ist es ja durchaus so, dass User verwarnt, gesperrt, gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Naja naja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und das tut er nicht, der Forenbetreiber, den du hier meinst?

Wenn kein Grund zur Besorgnis bestünde, dass der Forenbetreiber nicht angemessen dagegen vorgeht, wäre das Ganze ja kein Problem.

Zitat (von Anami):
Du hast doch selbst oben geschrieben, dass sogar Moderatoren und evtl. der Forenbetreiber der Ansicht sind, die Aussagen gegen dich (aus dieser geschlossenen Gruppe) träfen wohl doch zu...

Nein, ich habe geschrieben, dass die abwertenden Aussagen nicht begründet sind, sondern daraus resultieren, dass die betroffene Person (sachlich) eine (nicht etwa in irgeneiner Weise extreme oder anstößige) Meinung vertritt, die anderen Personen nicht gefällt. Und dass die wiederholten abwertenden Aussagen und Unterstellugnen von mehreren Personen dann dazu führen, dass auch die Moderatoren die betroffene Person kritisch sehen. Nicht, weil die Vorwürfe zutreffend wären - sondern weil auch bei ursprünglich neutralen Menschen sehr leicht unwillkürlich der Effekt auftritt, zu denken: "Wenn so viele Leute sich da so einig sind und das immer wieder sagen, muss ja wohl etwas daran sein".

Das ist der entscheidende Punkt beim Thematisieren solcher Probleme innerhalb einer foreninternen abgeschlossenen Gruppe von 20 bis 30 Personen. Das kann einen stark beeinflussenden und vervielfältigenden Effekt haben. Wesentlich stärker als z.B. beim Austausch privater Nachrichten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Naja naja):
dass die abwertenden Aussagen nicht begründet sind
Das ist deine Meinung.
Zitat (von Naja naja):
Nicht, weil die Vorwürfe zutreffend wären
Auch das nur deine Meinung.
deine--- d.h. der Betroffene.
Zitat (von Naja naja):
Das kann einen stark beeinflussenden und vervielfältigenden Effekt haben.
Ja. Das kann durchaus so sein. Das ist in diesem Punkt wie im realen Leben:
Zitat (von Naja naja):
"Wenn so viele Leute sich da so einig sind und das immer wieder sagen, muss ja wohl etwas daran sein"
Zitat (von Anami):
Einfachste Möglichkeit: Forum Forum sein lassen. Weggehen.

Hier der Vorteil des Internets im Vergleich zum realen Leben: Man kann weggehen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Naja naja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist deine Meinung.

Bei meiner Fragestellung sollte davon ausgegangen werden, dass es so ist.

Zitat (von Anami):
Hier der Vorteil des Internets im Vergleich zum realen Leben: Man kann weggehen.

Ja, natürlich. Das stellt aber lediglich den Verweis auf eine Handlungsalternative dar - und keine Beantwortung meiner eigentlichen Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Naja naja):
und keine Beantwortung meiner eigentlichen Frage.
Vielleicht kommt noch einer vorbei...der es besser erklären kann.

und oft wird empfohlen: Frag doch einen Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Naja naja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vielleicht kommt noch einer vorbei...der es besser erklären kann.

Was heißt denn "besser"? Hat überhaupt schon jemand etwas wirklich erklärt?

Die Frage ist ernst gemeint. Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch. Aber bisher kamen mir alle Antworten eher so vor, als stellten sie einfach persönliche Meinungen und Einschätzungen dar. Ohne einen konkreten Bezug zur rechtlichen Situation herzustellen.

Trotzdem natürlich: Danke für die bisherigen Antworten. Ich finde es auf alle Fälle auch gut, zu erfahren, wie ihr das persönlich seht und wie ihr reagieren würdet.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Naja naja):
Aber bisher kamen mir alle Antworten eher so vor, als stellten sie einfach persönliche Meinungen und Einschätzungen dar.


Liegt wohl daran, dass dies ein Forum ist, in dem hauptsächlich rechtlich interessierte Laien unterwegs sind und es dem Meinungsaustausch dient.

Die Antwort auf Deine Frage steht übrigens in dem von Dir verlinkten Artikel, genauer gesagt in dieser Passage ->
....dass aus gesellschaftlich-sozialen Gründen die Kundgabe auch bei Gesprächen unter .....

Weniger nett formuliert bedeutet das nämlich eben nicht, dass es ausreichend für eine beleidigungsfreie Sphäre wäre, dass die Beleidigung innerhalb einer geschlossenen Gruppe, oder gegenüber der Familie / Ehepartner fällt, sondern es (Achtung wenig nett und überspitzt formuliert) sich bei den Deliquenten um Asoziale handeln muss, bei denen ein solcher Sprachgebrauch Normalität ist.

Also innerhalb der Ehe zweier sozial gescheiterten Existenten, ist die beleidungsfreie Sphäre eher zu finden, als in einer Ehe zweier Akademiker.
Wobei es auch dort Ausnahmen gibt.....

-- Editiert von spatenklopper am 27.11.2019 10:19

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Naja naja):
als stellten sie einfach persönliche Meinungen und Einschätzungen dar.
Eben. So ist das in einem Forum.
Zitat (von Naja naja):
Ohne einen konkreten Bezug zur rechtlichen Situation herzustellen.
Zitat (von Anami):
und oft wird empfohlen: Frag doch einen Anwalt.
Der kann das unter Umständen. Doch im Rahmen von Cyber-Mobbing (so verstehe ich dein Problem noch immer) ist es schwierig.
Der von dir verlinkte Text stellt übrigens nichts anderes dar als--- die persönliche Meinung und Einschätzung des Verfassers.

Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Naja naja
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Viel Glück!

Dankeschön!

Weitere Meinungen, Tipps oder Informationen zur Rechtslage sind natürlich nach wie vor herzlich willkommen.

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