über Telefon Vertrag abgeschlossen

15. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
esmism16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
über Telefon Vertrag abgeschlossen

Ich hatte vor ein paar Tagen per Telefon zugestimmt, dass ich an dem Gewinnspiel Teilnehmen werde, da ich wenn ich nichts Gewinne meinen Einsatz wiederbekommen würde. Doch nachdem ich mich ein bisschen im Internet umgeschaut habe werden diese versprechen nicht eingehalten, bzw. man gewinnt dann einen Kreuzfahrt am Nil aber hinkommen und verpflegen muss man sich selbst. Deswegen möchte ich von dem Vertrag schnellstmöglich zurrücktreten, doch leider gibt es 2 Sachen die mir dies unmöglich machen. 1. Die Telefonnummer war unterdrückt und 2. Mir wurde nicht das genaue Unternhemen genannt sondern nur mitgeteilt, dass dies eine kooperation mit Sat.1 und noch jemanden ist. Desweiteren war ich so blöd meine Bankverbindung anzugeben.

Ich erhalte angeblich noch Unterlagen.

Meine Fragen:
Wann beginnt die Widerrufsfrist? (Ich würde ja meinen mit erhalt der Unterlagen)

Die Unterlagen beinhalten aber schon Gutscheine, die auf meinen Namen ausgestellt sind. Gilt dann überhaupt noch das Widerrufsrecht?

Wenn ich keine Unterlagen vor der ersten Abbuchung bekommen sollte, würde ich dies einfach zurückbuchen lassen. Gilt dies dann gleich einen Wideruf?

Kann ich über die Abbuchung die dahinterstehende Firma herausfinden?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

esmism16

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

BGB §312 c Absatz 2
2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise in Textform mitzuteilen, und zwar

in Verbindung mit
BGB § 312 d Absatz 2
2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.


Das BGB im Ganzen findest du unter www.gesetze-im-internet.de

Wenn die auch nur ein Fünkchen seriös sind, gibts eine keine Abbuchung bevor du die Unterlagen bekommen hast.

D.h. die Widerspruchsfrist beginnt erst mit der AGBs ob die dir Gutscheine oder ne Sahnetorte mitschicken ist dabei egal.

-- Editiert am 15.04.2009 13:58

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#2
 Von 
esmism16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deinen Antwort.

Ich hatte mir das BGB schon durchgelesen, aber ich war mir halt nicht sicher ob ein Gutschein, der auf meinen Namen ausgestellt ist schon zu einer kundenspezifischen Sonderanfertigung zählt ;-)

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Schüttler

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Desweiteren war ich so blöd meine Bankverbindung anzugeben.


In diesem Falle, würde ich auch verstärkt auf das Konto achten.

Du kannst dann auch die Firma rechtlich belangen, wenn der Anruf nicht von Dir gewünscht war.

Unerlaubte Telefonwerbung, mit unterdrückter Tele-Nummer

Um nämlich an Informationen von Unternehmen zu gelangen, die nur schwammige Informationen über sich preisgeben, muss man als Verbraucher Info's anfordern um überhaupt eine ladungsfähige Anschrift zu erhalten.

Hier noch ein Link, wie man es auch machen kann.
Dieser ist zwar inzwischen 5 Jahre alt, aber bei der heutigen Wirtschaftskrise können diese geldgierigen Firmen genauso gut, mir als Verbraucher, meinen Schaden bezahlen.




Gruss vom Strand

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