unerlaubte Domainbenutzung?

1. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)
unerlaubte Domainbenutzung?



Hallo,


ich habe bitte einmal folgende Frage:

Ist es erlaubt einen fremden Domainnamen für eigene Werbezwecke im Web zu verwenden?

Hintergrund:

Ein Mitbewerber hat sich meinen Domain-Namen so in seine Webseite eingebaut, daß dieser z.B. bei der Suche mit google in der Browser-Titelleiste erscheint. Also da steht bei dem dann ganz genau mein Domain-Name www.xXxXxX.de und sonst nichts weiter. Klar geht es beim anklicken dieses Namens dann nicht auf meine Seite sondern auf seine. Blöd noch, daß er das gleich mehrmals mit verschiedenen Seiten macht. Und diese listet google auch noch vor meinen auf.

Habe ich da eine Handhabe dagegen bzw. was kann ich tun? Der Herr wollte sogar schon einmal meine Domain "entwenden".


Grüße + Danke für Euren Rat

Bebbi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

UWG, MarkenG, ... gibt genug Anspruchsgrundlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Uff, ein schwieriges Thema.
Wenn das schon mal passiert ist, hilft , falls du beweisen kannst, dass er deine Domian gegen dich bzw. zu deinem SChaden benutzt, nur die Beantragung einer einstweiligen Verfügung bei Gericht.
Lass dich mal beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bebbi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)



Hallo,


danke schon mal für Euren Rat.

Benutzen tut er meine Domain ja nicht direkt, sondern nutzt nur deren Bekanntheit für seine Zwecke. Wenn ich im googel nach meinem Domainnamen suche (also ohne www. und Endung) kommen seine Seiten vor meiner aufgelistet und in der obersten Zeile steht bei ihm dann immer exakt mein Domainname (www.XxXxXxX.de). Ich kann bei meiner Webeite über ein CMS auch einstellen was in der "Titelleiste" stehen soll. Würde aber bestimmt mächtig Ärger bekommen wenn ich da eine andere bekannte Domain als Titel angeben würde?

Es gibt aber noch eine Vorgeschichte. Der Kollege hat im Jahre 2000 meinen Domainnamen als Marke registrieren lassen (ohne www. und Endung - sprich nur den Namen). Ich hatte zu diesem Zeitpunkt meine DE-Domain schon 3 Jahre in Gebrauch. Er wollte diese auch schon einmal haben und hat dazu seinen Anwalt beauftragt. Dieser hat mir einen KK Antrag mit Einverständniserklärung zur Domainübernahme gesendet und natürlich ordentlich gedroht was passiert wenn ich nicht sofort unterzeichne. Damals hat mein Anwalt für mich die Sache übernommen. Ergebins.... ich habe die Domain behalten können und bin aber runde 1500 Euro losgewesen. Nur weil jemand meine Domain haben wollte. Ärgert mich noch heute und das jetztige Verhalten natürlich umsomehr.

Wie bekommt man eine einstweilige Verfügung bei Gericht und was kostet sowas denn? Ich habe keine Lust wegen diesem Kollegen noch viel mehr Geld auszugeben. Leider übernimmt das ja wohl meine Rechtsschutz nicht.


Grüße + Danke

Bebbi

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
skywalker123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

genau solch einen Fall habe ich aktuell auch vorliegen :)

Ein Seitenbetreiber nutzt einen unserer Domainnamen als Metatag bei Google.

In unserem Fall war der Domainname noch zudem als Wortmarke beim DPMA eingetragen.

Als Strafanzeige wegen Verletzung des Markengesetzes. Abmahnung via Anwalt auf Kosten des Verursachers.

Wird richtig teuer und ärgerlich für den Verursacher :)

Nutzt dieser auch andere fremde Domains als Metatags würde ich die Betreiber dieser Domains mal netterweise kontaktieren - dann multipliziert sich das Problem des Verursachers :)

0x Hilfreiche Antwort

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