werbung auf internetseite für homepage

13. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
roller123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
werbung auf internetseite für homepage

hallo, ich habe vor einiger zeit im internet für meine homepage (gewerblich) werben wollen. wurde dabei von einer seite mit dem angebot, das das kostenlos sei, geködert. habe daraufhin eine mail bestätigt, in der meine keywords aufgezählt wurden. in dieser mail stand auch etwas davon, das ich pro keyword etwas bezahlen sollte und weiter unten am ende was von zweijähriger laufzeit und einem hinweis, das ich erst nach ablauf der widerspruchfrist von 14 tagen post bekommen würde, allerding stand nirgendwo der preis, den ich letztendlich für die werbung bezahlen sollte. ich bestätigte dies, in der annahme, das ich dann erst das richtige angebot mit dem tatsächlichen preis bekommen würde.
als ich dann nach 14 tagen post bekam erschrak ich über die rechnungshöhe von ca. 700 € pro jahr für meine werbung auf der seite. diese summe war mir vorher nicht bekannt. ich habe dann sofort widerrufen. jedoch hat man sich dafür nicht interessiert und sendet mir jetzt einen mahnbescheid, obwohl ich zwischenzeitlich klar gemacht habe, das ich das so nicht wollte und auch nicht in der lage bin eine summe von dieser höhe zu bezahlen. was kann ich jetzt tun? ich habe mehrfach mit der frima telefoniert und gemailt. angeblich hätte ich als gewerbetreibender nicht das recht, zu widerrufen. kommt ein Vertrag zustande, auch wenn mir nicht bekannt ist, was ich für die dienstleistung bezahlen soll? ich kenne das nur so, das ich dem auftragggeber nacht besprechung ein angebot vorlege, aus dem genau hervorgeht, was er dafür bezahlen soll und nicht wie bei mir eine mail, aus der sich nur mit genauer kenntnis des sachverhaltes die rechnungssumme errechnen lässt...


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

Wenn du einen Auftrag erteilst, ohne dir über die Kosten klar zu sein, ist das (insbesondere als Gewerblicher) erst mal dein Problem.
Die Gegenseite muß nur beweisen, über welchen Preis man eine Vereinbarung getroffen hat und nicht, daß dir auch in dem Moment klar war, wie hoch dieser Preis sein würde.

Wenn du deinem Angestellten sagst "kauf mir einen Rolls-Royce Silver Shadow beim Händler", dann kannst du dich hinterher auch nicht darauf berufen, du hättest gedacht, der koste keine 300 Mille.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
angeblich hätte ich als gewerbetreibender nicht das recht, zu widerrufen.

So steht es im Gesetz.



quote:
und einem hinweis, das ich erst nach ablauf der widerspruchfrist von 14 tagen post bekommen würde

Es könnte aber sein, das die aus der vertraglichen Vereinbarung dennoch ein Widerufrecht zusteht.



quote:
kommt ein vertrag zustande, auch wenn mir nicht bekannt ist, was ich für die dienstleistung bezahlen soll?

Ja, dne die Schutzgesetze für Verbraucher gelten nicht für Unternehmer. Unternehmern unterstellt man das siewissen was sie tun.



Jedoch kann auch ein Unternehmer gegen arglistige Täuschung vorgehen.

Hierzu sollten alle vertraglichen Vereinbarungen anwaltlich geprüft werden.

Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
So steht es im Gesetz.


Im Gesetz steht nicht, daß es bei B2B kein Widerrufsrecht gibt.

Im Gesetz steht (nur), daß dem Verbraucher bei B2C ein Widerrufsrecht zusteht.

Da im Gesetz nicht steht, daß den Beteiligten bei C2C oder B2B ein Widerrufsrecht zusteht, gibt es auch keines.

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