willkürliche Mahnung erhalten

1. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
bpu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
willkürliche Mahnung erhalten

Hallo,

habe am 23.12.05 von ms-company (ebay Händler) eine Mahnung erhalten, in der es um einen gekauften Artikel geht, den ich am 06.03.05 angeblich gekauft habe. Eine Artikelnummer hat er nicht dazu geschrieben, nur eine Zahlungsaufforderung, dass ich für seinen entgangenen Gewinn beim Ebaykauf sowie ebay Einstellgebühr zzgl. Porto/Brief und Bearbeitung jetzt einen Betrag von 54 Euro bezahlen soll.

Angeblich habe ich auf mehrfache Zahlungserinnerungen nicht geantwortet oder meinen Kauf schriftlich widerrufen.

Es wurde geschrieben, dass Sie jetzt gemäß Parag. 346 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten und machen gemäß Parag. 280 BGB Schadenersatz geltend.

Sollte ich den Betrag nicht innerhalb von 7 Werktagen überweisen werden Sie ein Inkasso Unternehmen damit beauftragen.


Ich habe bisher nicht ein Brief / Ware oder sonstiges erhalten und habe jetzt eine allerletzte Mahnstufe erhalten?

Kann man diese Art von haltloser Anschuldigung zur Anzeige bringen oder wie sollte man sich jetzt verhalten?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

wenn du wirklich nichts bestellt hast teile ihnen das mit. falls sie dann keine ruhe geben fordere doch mal einen beleg dafür an, dass dir der entsprechende artikel tatsächlich zugestellt wurde.

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#2
 Von 
bpu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

er schreibt mit einen Hinweis auf ein Afterbuy Konto, in der angegeben sein soll, dass ich den Artikel gekauft haben. Nur habe ich da jetzt gesehen, das zum einen eine falsche email addresse dort stand sowie auch keinerlei anschrift von mir. Darüber hinaus hat er den artikel in ebay drinne stehen, der überhaupt nicht mehr aufrufbar ist.

Jetzt sind auch aus 54 Euro 91,90 Euro geworden.

Das stand in seiner mail:
der damaligen Art.nummer 5171012525 gekauft und da liegt auch kein Mißverständnis vor, Sie wurden auch schon 3 mal angemahnt!!!!
Und Sie haben den Kauf nicht innerhalb von 2 Wochen schriftlich widerrufen! Dementsprechend haben wir das Recht das Geld zu erhalten oder laut § 346 BGB das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten und machen dann gemäß § 280 BGB Schadensersatz geltend, und dies ist der nachweislich entgangene Gewinn und die Einstellgebühren! Und wenn Ihre Email Anschrift bei ebay nicht richtig von Ihnen hinterlegt wird, dann können und müssen wir auch nicht daran ändern! Und drohen Sie uns nicht so lächerlich mit der Polizei, nur weil Sie nicht mehr wissen was Sie gekauft haben!


Und das sollen angeblich seine Mahnstufen gewesen sein:

07.11.2005 22:00:18 - Mahnung1 - Mail versendet

26.10.2005 14:37:39 - Mahnung1 - Mail versendet

18.04.2005 19:09:53 - Erinnerung - Mail versendet

14.04.2005 12:19:42 - ErsterKontakt - Mail versendet

06.04.2005 20:57:17 - Erinnerung - Mail versendet

06.04.2005 20:56:57 - ErsterKontakt - Mail versendet

06.03.2005 13:56:30 - ersterkontakt - Mail versendet

06.03.2005 13:56:30 - Notification empfangen

Auch das Ebay Kundenservice Team konnte mir nicht weiterhelfen, da auch der Artikel bei Ihnen nicht mehr aufrufbar ist aufgrund des langen zeitraums.

Kann mir da einer weiterhelfen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn Sie bei denen nichts gekauft haben, können die wohl auch kaum beweisen, Ihnen etwas verkauft zu haben. :)

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#4
 Von 
Looker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Sollte nicht in jedem fall sowieso noch ein Widerruf möglich sein, selbst wenn der Artikel gekauft wurde, bzw die Firma dies wie auch immer Beweisen will.

Die 14-Tagefrist beginnt doch frühestens mit erhalt der Lieferung.


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Das mit dem Widerruf wird hier aber nicht wirklich weiterhelfen, da man doch damit eingesteht, dass ein Vertrag geschlossen wurde.


Gruss
Harry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

War es denn Ihr Ebay-Account oder NICHT???

Wenn über den richtigen Account ein Vertrag zustandekam, dann besteht ein Kaufvertrag(Vorkasse).

Wenn es ein fremder Account war und nie eine Mail kam, dann war das wohl ein Scherzkeks. Das kommt häufig vor als Rache von unzufriedenen Käufern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bpu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

dass mit dem umstrittenen Artikel nimmt langsam form an. Er hat jetzt ein Inkasso Unternehmen beaufragt, das ganze einzuziehen.

Was mich verwunder ist, das er über paypal mein ebay Account + eine falsche Email addresse die ganze zeit kontaktierte.

Auch der Ebay Support konnte mir zu dem Artikel nichts sagen, da dieser ja nicht mehr aufrufbar ist.

Darüber hinaus, selbst wenn ich Ihn gekauft hätte, hätte er die Möglichkeit gehabt den Artikel neu bei ebay ohne Mehrkosten erneut einzustellen.

Das kuriose ist auch, dass nie von ebay Mahnung oder Streitfall gemeldet wurde.

Ich werde jetzt erstmal das Schreiben des Inkassos aufgrund fehlender Vollmacht zurückweisen. Auch auf Ihre Drohnung hin, einen Eintrag in die Schufa in Auftrag zu geben werde ich mit einer Ankündigung einer Anzeige beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Also irgendwie verstehe ich garnicht, warum Sie der Artikel, welcher da verkauft sein soll so interessiert.

Wenn Sie keinerlei Bestellung bzw. Kauf getätigt haben, haben Sie auch nichts zu befürchten.

Kurios finde ich, Sie schreiben .."in seiner mail stand..", wenn er aber doch gar keine mail-adresse von Ihnen hat, wie kommen Sie zu dieser Mail??

Schrieben des Inkassos w/fehlender Vollmacht zurückweisen, wieso?? Mit Anzeige drohen, so man Sie weiter belästigt und mit Hinzuziehen eines Anwaltes drohen.



-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bpu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

die Mailaddresse hat er durch Ebay erhalten.

Was mich allerdings verwundert. Das Ebay Supportteam hat mir zwischenzeitlich zweimalig geschrieben, dass Sie mir zu dem Artikel nichts nennen können.

Ich werde mir wohl einen Anwalt langsam suchen müssen, damit ich zu diesem Thema meine Ruhe finde.

Kann da jemand einen empfehlen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das Ebay Supportteam hat mir zwischenzeitlich zweimalig geschrieben, dass Sie mir zu dem Artikel nichts nennen können.

Komisch, die löschen doch nichts wirklich, sondern sperren es nur für die Anzeige auf der Website...

Anwalt produziert jetzt nur Kosten. Wenn Sie wirklich keinen Artikel dort ersteigert haben, warten Sie doch eine Klageerhebung ab. Gerichtlichem Mahnbescheid widersprechen, falls einer kommt, ansonsten nach einmaliger Zurückweisung der Ansprüche weitere Inkassoschreiben gepflegt ignorieren - so würde ich es machen.

0x Hilfreiche Antwort

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