wirksamkeit E-mails

28. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
mobbi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
wirksamkeit E-mails

Hallo,
habe mich endlich mal angemeldet *ggg

Eine Frage zu E-Mails. Welches Gewicht habe heut zu Tage E-Mails? Wenn z.B. ein Förderung gewährt wird und diese Abgerechnet wird. Dazu hat der geldgeber frage bzw. Einwende und schickt diese per Mail mit bitte um bearbeitung. Nun ist diese Mail aber auf Grund vonServerumstellungen nicht angekommen. Auf Grund der fehlenden bearbeitung kann es evt. zu einer nachforderung kommen.
Kann sich der Förderer auf diese Mail berufen oder müssen solche Angebelgenheiten auf Postwege erfolgen? Gibt es paar seiten, die sich mit diesem thema beschäftigen?
Gruß mobbi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Generell muß die Seite, die die Beweislast trägt, den Zugang einer Erklärung, für den sie beweispflichtig ist, auch beweisen können.

Der Zugang einer eMail läßt sich allerdings nur in den seltensten Fällen beweisen.

(Es gibt Dienstleister, die Analogien zum Einschreiben/Rückschein für eMails anbieten; ich halte das jedoch für nicht ausreichend, solange keine digitale Signatur verwendet wurde.)

Das bedeutet nicht, daß eMails generell nicht als Beweis taugen, es müssen jedoch weitere Umstände hinzutreten, die die Beweiskraft der vorgelegten eMail stützen.

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