Liebe Leute
zuerst muss ich sagen das ich erst 14 bin und mich mit dem Recht nicht wirklich auskenne. Ich habe mich in diesem Forum auch nur angemeldet mit der Hoffnung, dass ich eine Lösung für mein Problem bekomme.
Also, ich habe vor ca 2 1/2 Monaten auf einer Internetseite dummerweise einen Vertrag
abgeschlossen oder irgendetwas ähnliches. Dabei habe ich meine falsche Adresse angegeben, mit dem Hintergedanken, dass ich so keine Werbung bekomme da ich dachte ich muss die Adresse nur angeben das sie mich mit Werbung bombrdieren können. Was natürlich falsch war. Jetzt habe ich aber nicht gesehen das man damit einen Vertrag oder ähnliches abschließt und habe nun eine Vorgerichtliche Mahnung bekommen da die Rechnungen ja per Post an die falsche Adresse gingen. Diese Mahnung aber kam nun per E-Mail, die ich glücklicherweise richtig angegeben habe.
Mein Vater hat mir nun erzählt, dass man solche Verträge gar nicht abschlißen darf und das ich noch Chancen habe das Geld nicht zahlen zu müssen, da ich ja noch minderjährog bin. Nun hat er aber nicht viel Ahnung und ist sich bei der Sache auch nich wirklich sicher. Jetzt würde ich gerne wissen ob jemand weiß was ich tun kann bzw wie ich da am besten aus der Sache rauskomme.
Danke im Vorraus Gianni
zahlungsaufforderung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo,
gehe mal auf die Internetseite von der Verbraucherzentrale:
www.vz-nw.de (oder so ähnlich)
Ein bischen Suchen und du findest genug infos.
also die da kommt immer das es die seite momentan nicht gibt...
ich werde es später nochmal probieren.
Hat vielleicht jemand noch eine andere Idee.
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Du bist 14, also minderjährig. Ein wirksamer Vertrag würde das Einverständniss Deiner Eltern erfordern. Dieses liegt aber nicht vor. Kannst also locker bleiben, Du musst unter keinen Umständen irgendwas bezahlen. Wenn Du ganz nett sein willst, soll Dein Vater ihnen ein kurzes Schreiben schicken dass Du den Vertrag abgeschloßen hast ohne seine Einwilligung, und dass sie sich die Kosten sparen sollen Dich weiter an zu schreiben.
> Ein wirksamer Vertrag würde das Einverständniss Deiner Eltern erfordern
Außer der "Taschengeldparagraph" greift.
und was ist der taschengeldparagrapg?
§110 BGB .
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