++++++++ verweigert Reklamation bei DPD

1. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Vanessa96
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
++++++++ verweigert Reklamation bei DPD

Guten Tag,
ich habe bei einem online Händler Names „++++++++" eine Bestellung im Wert von fast 1000€ aufgegeben. Dieses Paket wurde laut DPD angeblich am 13.02.24 an mich persönlich zugestellt. Nur leider war ich den ganzen Tag arbeiten und deshalb auch bei der besagten Zustellung nicht zuhause. Nachbarn haben das Paket ebenfalls nicht angenommen.
Am 14.02. habe ich DPD angerufen und für sie war die Sache kein Problem. Sie haben sich entschuldigt und gesagt, dass „++++++++" eine Reklamation beantragen müsse und damit wäre das Problem aus der Welt geschafft.
Gesagt getan, bin ich am gleichen Tag mit „++++++++" in Kontakt getreten. Reklamationen und Nachforschungen beim Lieferdienst, wäre nichts was ++++++++ täte. Dass einzige, was sie tun könnten und wäre eine interne Nachforschung. Diese war relativ schnell beendet mit dem Ergebnis, dass laut Versandettikett das Paket das richtige Gewicht hatte und laut Sendungsverfolgung das Paket zugestellt wurde. Mehr können sie nicht für mich tun. Für alles weitere müsste ich mich an den Lieferdienst wenden.
Gesagt und wiedermals getan, trat ich mit DPD in Kontakt. Genau wie die anderen male zuvor, sagten diese mir, dass ich keine Befugnis für eine Reklamation hätte, sondern nur der Versender. Sie bitten ich abermals das nochmals an ++++++++ weiterzuleiten und haben zudem als PDF den Zustellnachweis angehangen, in welchem steht: „Kontaktlose Zustellung ohne Unterschrift."
Seitdem bin ich mehrmals täglich mit dem Kundendienst von „++++++++" in Kontakt. Sie würden nach wie vor keine Reklamation beantragen, da es zum einen keinen Grund dafür gibt und zum anderen machen sie sowas auch nicht. Die Situation wäre nunmal so wie ist, da hätte ich pech gehabt. Sie könnten nichts weiter für mich tun. Mittlerweile ist es so, dass wenn ich den Chat des Kundenservices betrete und dort meine Bestellnummer nenne, dass der Chat direkt von einem der Mitarbeiter beendet wird.
Ich weiß mir nicht mehr zu helfen. Beide Unternehmen schieben sich gegenseitig die Schuld zu und ich bleibe auf dem Betrag von 924,89 € sitzen und das ohne Ware.

Als Zahlungsdienstleister habe ich Klarna gewählt. Die Zahlung dort ist aktuell (Zum Glück) noch pausiert. Da sich die Sache zwischen mir und ++++++++ nicht klären ließ, werden sie sich nun mit ++++++++ in Kontakt treten. Ich hab aber bereits mit dem Kundenservice von Klarna gechattet und diese haben mir wenig Hoffnung gemacht, da sie nichts mit der Lieferung sondern nur mit der Zahlung was zu tun haben. Und wenn ++++++++ nach deren Kontaktaufnahme abermals bestätigt, dass alles rechtens ist, wird Klarna den Vorgang zu deren gunsten entscheiden und ich muss zahlen.

Ich bin verzweifelt. Wie sollten meine nächsten Schritte aussehen?

-- Editiert von Moderator topic am 1. März 2024 17:12

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.09.2024 19:27:28
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Vanessa96):
Sie würden nach wie vor keine Reklamation beantragen, da es zum einen keinen Grund dafür gibt
Der Grund liegt im Gefahrenübergang. Ich nehme an, ++++++++ agiert als gewerblicher Verkäufer. Demnach haftet dieser, bis die Ware bei dir oder einem dir genannten Dritten eingeht.

Du hast mit DPD nichts zu tun. Der Vertrag besteht zwischen DPD und ++++++++. Daher würde ich an DPD keine Kommunikation mehr richten.

Zitat (von Vanessa96):
Ich bin verzweifelt. Wie sollten meine nächsten Schritte aussehen?
++++++++ gerichtsfest und unter Frist zur Erfüllung des Kaufvertrags mahnen. Das heißt auf Lieferung bestehen, ansonsten nach Frist vom Kaufvertrag zurücktreten oder einklagen.

-- Editiert von Moderator am 1. März 2024 17:12

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Vanessa96):
online Händler Names „Nike"

Und der sitzt in DE oder zumindest innerhalb der EU?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Vanessa96
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon einmal für die Antwort @ph_ntm !

Ich werde heute noch ein Schreiben aufsetzen und Morgen per Einschreiben wegschicken. Wie lange sollte die Frist sein, welche ich setze?


@HarryvanSell ++++++++ ist natürlich ein Amerikanisches Unternehmen, hat einen Headquarter in der EU. Genauer gesagt haben sie ihren Sitz in Hilversum in den Niederlanden.

Sollte das Einschreiben dann direkt dorthin adressiert werden?

Liebe Grüße
Vanessa

-- Editiert von Moderator am 1. März 2024 17:12

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.09.2024 19:27:28
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Vanessa96):
Sollte das Einschreiben dann direkt dorthin adressiert werden?
An den Vertragspartner bestenfalls bzw. der entsprechenden Zweigniederlassung. Auf dem Rechnung/Auftragsbestätigung wird das sicher zu entnehmen sein.
Zitat (von Vanessa96):
Wie lange sollte die Frist sein, welche ich setze?
2 Wochen dürften ausreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Vanessa96):
++++++++ ist natürlich ein Amerikanisches Unternehmen

Keine Ahnung was daran natürlich ist, es gibt viele Unternehmen die in DE / EU sitzen.
Selbst wenn also durch irgendwelche Umstände Teile des Gesetzes aus DE hier anwendbar wäre, müsste man wohl in den USA klagen.



Zitat (von Vanessa96):
Sollte das Einschreiben dann direkt dorthin adressiert werden?

Relevant ist nur, wo der Vertragspartner sitzt, nicht wo andere Teile des Unternehmens sitzen.



Zitat (von Vanessa96):
Wie lange sollte die Frist sein, welche ich setze?

In der Regel sind 14 Tage ausreichend.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vanessa96
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Ich möchte mich schonmal für alle antworten bedanken :)

Die Adresse, welche auf meiner Rechnung hinterlegt ist, ist eine in Berlin. Dann werde ich mein Einschreiben an diese richten.

Ich werde mich dann nochmals melden, sobald ich mehr von ++++++++ oder auch Klarna hören sollte.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!

-- Editiert von Moderator am 1. März 2024 18:29

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18126 Beiträge, 9851x hilfreich)

Zur Sicherheit: Es handelt sich um einen Privatkauf?
Bei Ware für 1000€ stellt sich natürlich die Frage, ob nicht eventuell gewerblich eingekauft wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vanessa96
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau, es handelt sich um einen Privatkauf. Ich habe mir drei verschiedene Jogginganzüge und 3 Shirts und 2 Jacken bestellt. Alles zum anprobieren, weil es diese Artikel leider nur online zum Verkauf standen. Ich wollte gucken was passt, hübsch aussieht und des rest zurückschicken :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Vanessa96
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

ich wollte Euch gerne mal über den Stand der Dinge in Kenntnis setzen. Wie hier vorgeschlagen, habe ich zuerst ein Einschreiben an das Unternehmen XY versandt mit einer Frist von 2 Wochen, das Paket zuzustellen, oder das Geld der Ware zu erstatten. Als sich nach Fristende nichts getan hat, habe ich ein weiteres Einschreiben losgeschickt, in welchem ich mitgeteilt habe, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete und abermals eine Frist von 2 Wochen gesetzt, um den Betrag zu erstatten.

Da auch nach diesen 2 Wochen nichts geschehen ist, habe ich die Sache einem Anwalt übergeben, welcher nochmals ein Schreiben verfasst hat das Geld mit einer Frist von 2 Wochen an mich (bzw. an Klarna) zu erstatten, andernfalls würde der Klageweg die nächste Wahl sein.

Da auch dieser Fristablauf fruchtlos verlief, werden wir Klage gegen dieses Unternehmen XY erheben.

Ich halte euch weiter auf dem laufenden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Danke für das Update.

Bin mal gespannt wie es weitergeht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Vanessa96
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag!

Man mag es nicht glauben, aber es hat sich etwas getan. Wir hatten schon alles weitere vorbereitet (Anzeige bei der Polizei) und wollten gemeinsam Klage einreichen, da kam heute doch eine Mail vom besagten Unternehmen, dass sie die Rückerstattung von 924,89€ nun veranlasst haben. :-)

Das hat allen Beteiligten natürlich eine Menge Ärger und Geld erspart.

Bestellen werde ich bei diesem Unternehmen nicht noch einmal.

Vielen Dank allen Beteiligten und alles gute :-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Danke für das Update.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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