Hallo,
ich habe eine Frage zu § 447 BGB
. Der Privatverkäufer haftet für einen Transportschaden nur, wenn er die Sache ungenügend verpackt hat.
Ist der Verkäufer (privat) seiner Pflicht über eine sichere Verpackung nachgekommen, wenn er die Verpackung bei einem Transportunternehmen zusätzlich zum Versand gebucht (bezahlt) hat, das Transportunternehmen aber zur Abholung der Ware ohne Verpackung ankommt und erst später verpackt?
Viele Grüße
Ina
§ 447 BGB, Verpackung, Gefahrübergang
10. Mai 2019
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Frage vom 10. Mai 2019 | 21:49
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 447 BGB, Verpackung, Gefahrübergang
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#1
Antwort vom 10. Mai 2019 | 23:11
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatIst der Verkäufer (privat) seiner Pflicht über eine sichere Verpackung nachgekommen, wenn er die Verpackung bei einem Transportunternehmen zusätzlich zum Versand gebucht (bezahlt) hat :
Nein. Im Verhältnis zum Käufer zählt das Faktische.
Berry
#2
Antwort vom 11. Mai 2019 | 20:57
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
danke für die Antwort. Die Verpackung ist ja vorhanden, nur wird sie erst etwas später angebracht.
Ina
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#3
Antwort vom 11. Mai 2019 | 21:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Zitatwenn er die Verpackung bei einem Transportunternehmen zusätzlich zum Versand gebucht (bezahlt) hat, :
Welche Prüfnormen / Zertifizierungen erfüllt diese Verpackung denn?
Zitatdas Transportunternehmen aber zur Abholung der Ware ohne Verpackung ankommt und erst später verpackt? :
Eine sichere Verpackung ist deutlich mehr als "keine Verpackung"...
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