" Verkauf unter Wert"

21. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)
" Verkauf unter Wert"

Hallo liebe Rechtler,

folgender fiktiver Fall:

Mann und Frau X lassen sich scheiden.

Das Haus, ein Verkehrswert von ca. 300.000€, wird an Tochter X für die offene Darlehnssumme i.H.v. 160.000€ verkauft.

Frau X bekommt für den Zeitraum von 3 Jahren ca. 900-1200€ Unterhalt und darf bei der Tochter (ohne im Grundbuch zu stehen) für 300€ Warmmiete in der „ 75qm „ Einliegerwohnung wohnen (Erzielbare Warmmiete in der Region 600-700€).

Nach den 3 Jahren kann es passieren, dass Frau X auf Sozialgelder angewiesen ist, da Sie kein Unterhalt mehr bekommt. Frau X findet keinen Job und muss Hartz 4 beantragen! Darf sich das Arbeitsamt an Tochter X wenden, da diese vor 3 Jahren das Haus unter dem Verkehrswert erworben hat (ähnlich wie bei Pflegeheimen etc.)?

Was kann passieren? Danke

Mit freundlichen Grüßen
Terrax25

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Können ja, aber ob der Anspruch des Amtes wirklich gerechtfertigt ist, kann hier wohl nur ein versierter Fachanwalt ausrechnen. Wenn das mit der Miete schriftlich fixiert wurde kann man hier durchaus von einer Ersatzleistung sprechen der den niedrigeren Kaufpreis rechtfertigt.

Allerdings ist auch keiner verpflichtet sein Eigentum zum Verkehrswert zu veräußern und das Amt kann allenfalls bei zurückliegenden "Schenkungen" Forderungen stellen. Aber selbst dies nur unter bestimmten Umständen.

Meine Empfehlung: Bei diesen Summen den Gang zum Anwalt nicht scheuen oder zumindest hier bei "frag-einen-anwalt" anklingeln...

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